Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
HmbHG 2001 § 27; ; HmbHG 2001 § 28; ; KapVO § 7; ; KapVO § 9; ; KapVO § 13; ; LVVO § 2; ; LVVO § 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kapazitätsberechnung für einen Studiengang pro Semester; Zulässigkeit der Festsetzung einer Zulassungszahl für einen Studiengang durch einen Verordnungsgeber; Notwendigkeit der Berechnung der Ausbildungskapazität anhand bestimmter Abschnitte des Studienganges; Pflicht ...
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86
Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02
- In Bezug auf die grundsätzlich gebotene Heranziehung zur (unselbständigen) Lehre besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…a.a.O., S. 79;… Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 940; Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 363) kein Unterschied zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Daueraufgaben und der Gruppe der zum Zwecke ihrer Weiterbildung befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter, die beide zu derselben einheitlichen Funktionsgruppe gehören.Der Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter soll nicht das Angebot an ausbildungstragender selbständiger Lehre erhöhen, sondern die selbständige Lehre im erforderlichen Umfang um unselbständige Lehre ergänzen und sie zugleich entlasten (…BVerwG, Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 941; Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 362).
Den Stellen der befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktion ein Lehrdeputat von 4 SWS zuzuordnen, steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot (BVerwG, Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 362-364).
Deren Nachfolge haben die befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktion angetreten (BVerwG, Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 364).
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02
Der Staat darf im Falle eines Bewerberüberhangs wegen Art. 12 Abs. 1 GG das in den wissenschaftlichen Mitarbeitern verkörperte Ausbildungspotential nicht ungenutzt lassen, sondern muss grundsätzlich auch diesen Personenkreis zur Lehre heranziehen (BVerwG, a.a.O., S. 78 unter Berufung auf BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984, BVerfGE 66, 155, 178 f., 185).Im Rahmen summarischer Prüfung misst das Beschwerdegericht den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz Gewicht bei, denen sich entnehmen lässt, was dieses sachkundige Gremium mehrheitlich für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984, BVerfGE 66 S. 155, 181).
Auch Berechnungsgrößen, die auf dem Wege einer "dezisiven Wertung" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984, BVerfGE 66 S. 155, 180 unter Aufnahme einer Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts) zustande gekommen sind, können Bestand haben.
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87
Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02
- In Bezug auf die grundsätzlich gebotene Heranziehung zur (unselbständigen) Lehre besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…a.a.O., S. 79; Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 940;… Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 363) kein Unterschied zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Daueraufgaben und der Gruppe der zum Zwecke ihrer Weiterbildung befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter, die beide zu derselben einheitlichen Funktionsgruppe gehören.Der Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter soll nicht das Angebot an ausbildungstragender selbständiger Lehre erhöhen, sondern die selbständige Lehre im erforderlichen Umfang um unselbständige Lehre ergänzen und sie zugleich entlasten (BVerwG, Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 941;… Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 362).
- BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88
Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.7.1990, NVwZ-RR 1991 S. 78 m.w.N.) herangezogen, nach der wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne der durch das Hochschulrahmengesetz geschaffenen neuen Personalstruktur grundsätzlich als Lehrpersonen in die Ermittlung des Lehrangebots einzubeziehen sind.Sie stellt - nicht anders als schon der Vereinbarungsentwurf (vom 2. September 1982, NVwZ 1985 S. 552) - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Orientierungsrahmen und eine Erkenntnisquelle für die Angemessenheit von Lehrverpflichtungen auch hinsichtlich der Abschätzung der dienstrechtlichen Konsequenzen des Gebots erschöpfender Kapazitätsausnutzung dar (BVerwG, Urt. v. 20.7.1990, NVwZ-RR 1991 S. 78).
- OVG Bremen, 09.03.2022 - 2 B 491/21
Unvereinbarkeit des in § 2 Abs. 2 S. 2 BremHZG festgeschriebenen konkreten …
Der in der Formel (5) der Anl. 1 zur BremKapVO zur Berechnung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs enthaltene Kapazitätsbruch ist nur dann sachgerecht gebildet, wenn die Zahlen im Zähler und Nenner dieselbe materielle Bezugsgröße haben (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02, juris Rn. 45).Die Betreuung ist insoweit durch die zur Lehre gehörenden Elemente der Anleitung und Hilfestellung bei der eigenständigen Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellung gekennzeichnet (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02, juris Rn. 48).
Deswegen dürfen sie auch nicht als Nachfragewert in den Curricularnormwert eingestellt werden (OVG Hamburg Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02, juris Rn. 45;… Beschl. v. 04.04.2012 - 3 Nc 53/11, juris Rn. 47).
- OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
Zulassung zum Studium
Das Beschwerdegericht hat es jedenfalls als erwägenswert angesehen, die Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktion als Stellengruppe einheitlich zu behandeln und jeder Stelle ungeachtet des jeweiligen konkreten Aufgabenzuschnitts ein Deputat von 4 SWS zuzuordnen (Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02 - HWP Wintersemester 2002/2003, BA S. 16, Juris).Demgemäß hat das Beschwerdegericht den Einwand für unbeachtlich erklärt, der Studienplan der Hochschule sehe für einen bestimmten Studiengang Lehrveranstaltungen mit unselbständiger Lehre nicht vor (Beschl. v.13.11.2003 - 3 Nc 146/02 -, Juris).
- OVG Bremen, 19.04.2023 - 8 B 321/22
Zulassung eines Bewerbers zum Bachelorstudiengang Psychologie auf Grund eines …
Der in der Formel (5) der Anl. 1 zur BremKapVO zur Berechnung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs enthaltene Kapazitätsbruch ist nur dann sachgerecht gebildet, wenn die Zahlen im Zähler und Nenner dieselbe materielle Bezugsgröße haben (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02, juris Rn. 45;… OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2022 - 2 B 491/21, juris Rn. 22).
- OVG Hamburg, 04.04.2012 - 3 Nc 53/11
In der Regel keine vorläufige Zulassung zum Studium in Hamburg in …
Dazu kommt für den hier allein interessierenden "Wahlbereich Rechtswissenschaft (B.A. und B.Sc.)" lediglich noch das "Abschlussmodul im Wahlbereich", das aus einer zwanzigminütigen mündlichen Prüfung besteht, die allerdings nicht auf die Lehrverpflichtung anzurechnen (vgl. § 2 Abs. 1 und § 4 LVVO) und somit auch nicht als Nachfragewert in einen Curricularnormwert einzustellen sein dürfte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003, 3 Nc 146/02, juris, Rn. 45). - VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 606/10
Kapazitätsverordnung; Kapazitätsberechnung; Studiengebühren; Curricularnormwert; …
Die Betreuung von solchen Arbeiten darf im Curricularnormwert auch systemgerecht abgebildet werden (vgl. für Diplomarbeiten OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003, 3 Nc 146/02). - OVG Bremen, 09.03.2023 - 8 B 322/22
Sachgerechte Abwägung bei Beschränkung der Kapazität der Studienplätze eines …
Der in der Formel (5) der Anl. 1 zur BremKapVO zur Berechnung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs enthaltene Kapazitätsbruch ist nur dann sachgerecht gebildet, wenn die Zahlen im Zähler und Nenner dieselbe materielle Bezugsgröße haben (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02, juris Rn. 45;… OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2022 - 2 B 491/21, juris Rn. 22). - OVG Hamburg, 12.10.2016 - 3 Nc 51/15
Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität
Die KMK-Vereinbarung stellt zwar einen gewichtigen Anhaltspunkt für das erforderliche und zumutbare Maß unselbständiger Lehre dar und bietet einen Orientierungsrahmen sowie eine Erkenntnisquelle für die Angemessenheit von Lehrverpflichtungen auch hinsichtlich der Abschätzung der dienstrechtlichen Konsequenzen des Gebots erschöpfender Kapazitätsausnutzung (…BVerwG, Urt. v. 20.7.1990, NVwZ-RR 1991 S. 78; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2003, 3 Nc 146/02, juris Rn. 37), sie vermag die Lehrverpflichtung aber nicht letztverbindlich festzulegen. - VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19
Zulassung zum 1. Fachsemester; Vorklinischer Studienabschnitt; Kapazität; Studium …
Insofern kann auf die Entscheidung des OVG Hamburg verwiesen werden (B. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02 -, juris, Rn. 41 - 50), wonach auch solche Leistungen als Lehrleistung in die Kapazitätsberechnung einzustellen sind, wenn sie nach dem Landeshochschulgesetz bzw. der Lehrverpflichtungsverordnung dienstrechtlich zu den zu erbringenden Lehrleistungen zählen. - VGH Bayern, 17.10.2008 - 7 CE 08.10627
Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Gruppengrößen für …
Es handelt sich insoweit um eine Tätigkeit, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 3 Abs. 8 LUFV auf die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals anzurechnen ist, so dass der dafür voraussichtlich anfallende Bedarf in den jährlichen Lehraufwand eingerechnet werden darf (vgl. bereits BayVGH vom 14.4.2004 Az. 7 CE 04.10002; OVG Hamburg vom 13.11.2003 Az. 3 Nc 146/02). - VG Bremen, 07.12.2021 - 7 V 1774/21
Numerus-clausus-Verfahren - Abschlussarbeit; abstraktes Stellenprinzip; General …
Ein Teil der Rechtsprechung, die insoweit eine abweichende Auffassung vertritt, bezieht sich auf Normen des Landesrechts, die eine Anrechnung der Betreuung von Abschlussarbeiten auf die Lehrverpflichtung ausdrücklich vorsehen (vgl. etwa BayVGH…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 7 CE 18.10053, Rn. 13; VG Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 4. Dezember 2019 - NC 9 K 4309/19, Rn. 130; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. November 2003 - 3 Nc 146/02, Rn. 42 ff., alle juris). - VG Hamburg, 17.10.2012 - 20 ZE 423/12
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Rechtswissenschaft
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1267/10
Vorläufige Zulassung zum Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1736/10
- VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 CE 10.10160
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2009/2010)
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