Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10618
OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16 (https://dejure.org/2017,10618)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 3 Nc 166/16 (https://dejure.org/2017,10618)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 3 Nc 166/16 (https://dejure.org/2017,10618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UniZS (Universität Hamburg) § 5 Abs. 2 S. 4
    Antrag auf Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen; Teilnahme von Studiengängen am Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung; Satzungsrechtliche Rechtfertigung eine Überbuchung (auch) der Härtequote; Prüfung der Kapazität der Lehreinheit Psychologie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen; Teilnahme von Studiengängen am Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung; Satzungsrechtliche Rechtfertigung eine Überbuchung (auch) der Härtequote; Prüfung der Kapazität der Lehreinheit Psychologie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 23.01.2012 - 3 Bs 224/11

    Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht in das zentrale …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16
    Anträge auf Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen stellen regelmäßig einen einheitlichen, die Zulassung innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität umfassenden Verfahrens- und Streitgegenstand dar (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2012, 3 Bs 224/11, NVwZ-RR 2012, 398, juris Rn. 24 ff.).

    Dies gilt auch für Studiengänge, die am Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen (noch offen gelassen im Beschl. des Senats vom 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 42).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats stellen Anträge auf Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen regelmäßig einen einheitlichen, die Zulassung innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität umfassenden Verfahrens- und Streitgegenstand dar (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2012, 3 Bs 224/11, NVwZ-RR 2012, 398, juris Rn. 24 ff.).

    Dies gilt auch für Studiengänge, die - wie der Bachelorstudiengang Psychologie - am Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen (offen gelassen im Beschl. des Senats vom 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 42).

  • OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16
    Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem darlegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr zur Verfügung steht als vom Verwaltungsgericht angenommen, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2016, 3 Nc 18/16, juris Rn. 9; Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 13.10.2016 - 3 Nc 18/16

    Zulassung zum Medizinstudium bei fehlender Berücksichtigung von Blockpraktika bei …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16
    Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem darlegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr zur Verfügung steht als vom Verwaltungsgericht angenommen, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2016, 3 Nc 18/16, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht