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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29018
OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12 (https://dejure.org/2013,29018)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2013 - 3 Nc 209/12 (https://dejure.org/2013,29018)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 3 Nc 209/12 (https://dejure.org/2013,29018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 GG
    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung der Verminderung oder des Ausschlusses von Lehrverpflichtungen wegen der Bezeichnung einer Stelle als Funktionsstelle; Wahrnehmung von freiwilligen und unentgeltlichen Lehraufträgen bei der Berechnung des Lehrangebotes gem. § 10 S. 1 KapVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung der Verminderung oder des Ausschlusses von Lehrverpflichtungen wegen der Bezeichnung einer Stelle als Funktionsstelle; Wahrnehmung von freiwilligen und unentgeltlichen Lehraufträgen bei der Berechnung des Lehrangebotes gem. § 10 S. 1 KapVO

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Maßgeblich für die Berechnung des Lehrangebots einer Lehreinheit ist gem. § 8 KapVO das Stellenprinzip (siehe z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 36).

    Soweit der Verwaltungsgliederungsplan für die Stellen nur auf Lehrtätigkeit hinweist, was bei den mit "(§ 28 Abs. 3 HmbHG/Lehre)" bezeichneten Stellen der Fall ist, und keine zum Berechnungsstichtag gültigen Funktionsbeschreibungen oder Arbeitsverträge vorgelegt wurden, aus denen sich eine geringere als die höchstzulässige Lehrverpflichtung ergibt, ist nach Maßgabe des Kapazitätserschöpfungsgebots der höchst zulässige Wert von 16 SWS zugrunde zu legen (vgl. zu Stellen nach § 28 Abs. 2 HmbHG OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 36;… zu Stellen nach § 28 Abs. 1 HmbHG vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss v. 4.4.12, 3 Nc 53/11, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 19.10.2011, 3 Nc 79/11).

    Da § 10 Abs. 5 Satz 2 LVVO keine Regelung zur Lehrverpflichtung für Mitarbeiter enthält, denen nicht ausschließlich Lehrtätigkeit obliegt, hält das Beschwerdegericht es bei der unvermeidbaren pauschalen Bewertung der Lehrverpflichtung für vertretbar, die Lehrverpflichtung dieser wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Lehrverpflichtung der Professoren, hier also mit jeweils 9 SWS, anzusetzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 NC 163/11, juris, Rn. 30).

    Soweit der Verwaltungsgliederungsplan für die Stellen nur auf Lehrtätigkeit hinweist, was bei den mit "(§ 28 Abs. 3 HmbHG/Lehre)" bezeichneten Stellen der Fall ist, und keine zum Berechnungsstichtag gültigen Funktionsbeschreibungen oder Arbeitsverträge vorgelegt wurden, aus denen sich eine geringere als die höchstzulässige Lehrverpflichtung ergibt, ist nach Maßgabe des Kapazitätserschöpfungsgebots der höchst zulässige Wert von 16 SWS zugrunde zu legen (vgl. zu Stellen nach § 28 Abs. 2 HmbHG OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 36;… zu Stellen nach § 28 Abs. 1 HmbHG vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss v. 4.4.12, 3 Nc 53/11, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 19.10.2011, 3 Nc 79/11).

    Da § 10 Abs. 5 Satz 2 LVVO keine Regelung zur Lehrverpflichtung für Mitarbeiter enthält, denen nicht ausschließlich Lehrtätigkeit obliegt, hält das Beschwerdegericht es bei der unvermeidbaren pauschalen Bewertung der Lehrverpflichtung für vertretbar, die Lehrverpflichtung dieser wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Lehrverpflichtung der Professoren, hier also mit jeweils 9 SWS, anzusetzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 NC 163/11, juris, Rn. 30).

    Daraus folgt, dass ein kapazitätsmindernder Dienstleistungsbedarf nur vorliegen kann, soweit es sich zum einen überhaupt um Lehre für (identifizierbare) Studiengänge handelt, und soweit zum anderen diese Studiengänge einer anderen (und nicht der eigenen) Lehreinheit zugeordnet sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 59;… Beschl. v. 4.4.2012, 3 Nc 53/11, juris, Rn. 46).

  • OVG Hamburg, 04.04.2012 - 3 Nc 53/11

    In der Regel keine vorläufige Zulassung zum Studium in Hamburg in …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Soweit der Verwaltungsgliederungsplan für die Stellen nur auf Lehrtätigkeit hinweist, was bei den mit "(§ 28 Abs. 3 HmbHG/Lehre)" bezeichneten Stellen der Fall ist, und keine zum Berechnungsstichtag gültigen Funktionsbeschreibungen oder Arbeitsverträge vorgelegt wurden, aus denen sich eine geringere als die höchstzulässige Lehrverpflichtung ergibt, ist nach Maßgabe des Kapazitätserschöpfungsgebots der höchst zulässige Wert von 16 SWS zugrunde zu legen (…vgl. zu Stellen nach § 28 Abs. 2 HmbHG OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 36; zu Stellen nach § 28 Abs. 1 HmbHG vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss v. 4.4.12, 3 Nc 53/11, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 19.10.2011, 3 Nc 79/11).

    Da jedoch weder eine zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtags gültige Funktionsbeschreibung noch ein Arbeitsvertrag vorliegen, ist von der gem. § 14 Abs. 2 LVVO höchst zulässigen Lehrverpflichtung von 5 SWS auszugehen (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.12, 3 Nc 53/11, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 19.10.2011, 3 Nc 79/11).

    Fehlt es am Berechnungsstichtag aber - wie im vorliegenden Fall - an einer entsprechenden Ziel- und Leistungsvereinbarung, sind Deputatsverminderungen in der Regel nicht anzuerkennen (…OVG Hamburg, Beschl. v. 5.2.2013, 3 Nc 228/12, juris Rn. 22; Beschl. v. 4.4.2012, 3 Nc 53/11, juris Rn. 31;… Beschl. v. 8.9.2011, 3 Nc 83/10, juris Rn. 29).

    Soweit der Verwaltungsgliederungsplan für die Stellen nur auf Lehrtätigkeit hinweist, was bei den mit "(§ 28 Abs. 3 HmbHG/Lehre)" bezeichneten Stellen der Fall ist, und keine zum Berechnungsstichtag gültigen Funktionsbeschreibungen oder Arbeitsverträge vorgelegt wurden, aus denen sich eine geringere als die höchstzulässige Lehrverpflichtung ergibt, ist nach Maßgabe des Kapazitätserschöpfungsgebots der höchst zulässige Wert von 16 SWS zugrunde zu legen (…vgl. zu Stellen nach § 28 Abs. 2 HmbHG OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 36; zu Stellen nach § 28 Abs. 1 HmbHG vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss v. 4.4.12, 3 Nc 53/11, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 19.10.2011, 3 Nc 79/11).

    Daraus folgt, dass ein kapazitätsmindernder Dienstleistungsbedarf nur vorliegen kann, soweit es sich zum einen überhaupt um Lehre für (identifizierbare) Studiengänge handelt, und soweit zum anderen diese Studiengänge einer anderen (und nicht der eigenen) Lehreinheit zugeordnet sind (…OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 59; Beschl. v. 4.4.2012, 3 Nc 53/11, juris, Rn. 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 13 C 115/07

    Verpflichtung zur Vergabe von mehr als den vom Verwaltungsgericht ausgeworfenen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Sie stellen kein Lehrangebot dar, das der Hochschule mit der erforderlichen Dauerhaftigkeit zur Verfügung steht, da es sich weder um haushaltsplanmäßige noch um stellenplanmäßige Ressourcen handelt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.5.2007, 13 C 115/07, juris Rn. 4;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.8.2013, 2 B 285/13.NC u.a., juris Rn. 54).
  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Zwar sind drittmittelfinanzierte Stellen beim Lehrangebot grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 41).
  • OVG Hamburg, 26.10.2010 - 3 Nc 40/09

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Denn nur solche Dienstleistungen "hat" eine Lehreinheit im Sinne von § 11 Abs. 1 KapVO zu erbringen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2010, 3 Nc 40/09, juris Rn. 8;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.7.2002, 10 NB 61/02, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • OVG Saarland, 12.08.2013 - 2 B 285/13

    Einstweilige Anordnung - außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Sie stellen kein Lehrangebot dar, das der Hochschule mit der erforderlichen Dauerhaftigkeit zur Verfügung steht, da es sich weder um haushaltsplanmäßige noch um stellenplanmäßige Ressourcen handelt (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.5.2007, 13 C 115/07, juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.8.2013, 2 B 285/13.NC u.a., juris Rn. 54).
  • OVG Hamburg, 08.09.2011 - 3 Nc 83/10

    Zulassung zum Studium Wirtschaft und Kultur Chinas; keine horizontale …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Fehlt es am Berechnungsstichtag aber - wie im vorliegenden Fall - an einer entsprechenden Ziel- und Leistungsvereinbarung, sind Deputatsverminderungen in der Regel nicht anzuerkennen (…OVG Hamburg, Beschl. v. 5.2.2013, 3 Nc 228/12, juris Rn. 22;… Beschl. v. 4.4.2012, 3 Nc 53/11, juris Rn. 31; Beschl. v. 8.9.2011, 3 Nc 83/10, juris Rn. 29).
  • OVG Hamburg, 12.10.2012 - 3 Nc 44/11

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg außerhalb der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Rn. 50 Dass die Stelle 401.0910,03 (Sc.) laut der eingereichten Übersicht für W 2 genutzt wird, ist unerheblich, da jedenfalls gem. § 21 Abs. 3 LVVO 9 SWS anzusetzen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2012, 3 Nc 44/11, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Hamburg, 27.09.2011 - 3 Nc 27/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg außerhalb …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 KapVO vor und will die Hochschule die wesentliche Änderung der Daten berücksichtigen, muss sie erneut eine vollständige Kapazitätsberechnung mit den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Daten vornehmen (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.9.2011, 3 Nc 27/10, juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 05.02.2013 - 3 Nc 228/12

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgelegten Kapazitäten …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
    Fehlt es am Berechnungsstichtag aber - wie im vorliegenden Fall - an einer entsprechenden Ziel- und Leistungsvereinbarung, sind Deputatsverminderungen in der Regel nicht anzuerkennen (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.2.2013, 3 Nc 228/12, juris Rn. 22;… Beschl. v. 4.4.2012, 3 Nc 53/11, juris Rn. 31;… Beschl. v. 8.9.2011, 3 Nc 83/10, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02

    Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule; …

  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …

  • OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04

    Zulassung zum Studium

  • OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06

    Zulassung zum Studium

  • OVG Hamburg, 12.10.2016 - 3 Nc 51/15

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Maßgeblich ist gemäß § 8 KapVO das Stellenprinzip (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 18).

    Herr Prof. Dr. L. wurde im August 2013 zum Professor berufen und befindet sich dementsprechend in der ersten Anstellungsphase (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 HmbHG; siehe hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 10), so dass gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) LVVO eine Lehrverpflichtung im Umfang von 4 LVS besteht.

    Drittmittelbeschäftigte sind beim Lehrangebot grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (…OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 41;… Beschl. v. 27.9.2011, 3 Nc 27/10, juris Rn. 10; Beschl. v. 7.10.13, 3 Nc 209/12, juris Rn. 24).

    Rn. 72 e) Für die Studienanfängerzahlen (auch für die Studiengänge Pharmazie und Molecular Life Science B. Sc. und M. Sc.) durfte der Antragsgegner, wie näher im Schriftsatz vom 22. August 2016 dargelegt, die tatsächlichen Studienanfängerzahlen für das Wintersemester 2015/2016 zugrunde legen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 90).

  • OVG Hamburg, 14.06.2016 - 3 Nc 127/15

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg; …

    Diese Vorschrift setzt eine Neuermittlung und Neufestsetzung in einem förmlichen Verfahren voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 30).

    Die Anerkennung der Verminderung oder des Ausschlusses von Lehrverpflichtung wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 11, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I mit …

    Wird von einer - ungeteilten - Stelle einer Lehreinheit Lehre für eine andere Lehreinheit erbracht, so führt dies nicht zu einer Reduzierung des Stellenanteils beim Lehrangebot, sondern ist dies als Dienstleistung im Sinne von § 11 Abs. 1 KapVO zu berücksichtigen, die ggf. als Dienstleistungsexport in Abzug zu bringen bzw. bei der anderen Lehreinheit als Fremdanteil des Curricularnormwertes auszuweisen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, [...] Rn. 25).

    Für die beiden halben wM28III(Sonst.)-Stellen 502.0160,02 (Ruge) und 502.0160,03 (T) legt der Senat jeweils - wie bereits in der Vergangenheit (vgl. Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, [...] Rn. 13 f.) - das volle Deputat von 4, 5 LVS zugrunde.

  • OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19

    Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische …

    Rn. 48 Bei den Stellen W&S/DM/W1 (Nr. 3202, Herr F...), W&S/DM/W3 (Nr. 3213, Frau F...), W&S/DM/W4 (Nr. 3244, Herr F...), W&S/DM/W5 (N. 3402, Herr Dr. R...) und W&S/DM/W6 (Nr. 3446, Herr E...) handelt es sich um Drittmittelbeschäftigte, die nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (…OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 41;… Beschl. v. 27.9.2011, 3 Nc 27/10, juris Rn. 10; Beschl. v. 7.10.13, 3 Nc 209/12, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14

    Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche …

    Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (OVG Münster, Beschl. v. 25.05.2007 - 13 C 115/07 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.08.2013 - 2 B 285/13.NC u. a. -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.10.2013 - 3 Nc 209/12 -, juris) ausführt, dass unvergütete bzw. freiwillig und unentgeltlich erteilte Lehraufträge generell nicht kapazitätserhöhend zu berücksichtigen seien, weil sie kein Lehrangebot darstellten, welches der Hochschule mit der erforderlichen Dauerhaftigkeit zur Verfügung stehe, da es sich weder um haushaltsplanmäßige noch um stellenplanmäßige Ressourcen handele, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 3 Nc 51/18

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Logistik / Technische Betriebswirtschaft; …

    Rn. 43 Bei den Stellen W&S/DM/W1 (Nr. 3202, Herr F...), W&S/DM/W2 (Nr. 3213, Frau F...) und W&S/DM/W4 (Nr. 3244, Herr F...) handelt es sich um Drittmittelbeschäftigte, die nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (…OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 41;… Beschl. v. 27.9.2011, 3 Nc 27/10, juris Rn. 10; Beschl. v. 7.10.13, 3 Nc 209/12, juris Rn. 24).
  • VG Hamburg, 17.05.2017 - 19 ZE Log/TB SoSe 2017

    Hochschulzulassung - Horizontale Substituierung

    Den verfolgten Ansatz muss die Hochschule in nachvollziehbarer Weise offen legen (vgl. zum Vorstehenden OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 190/12; Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, juris Rn. 90, 93).
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