Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KapVO § 8; KapVO § 10; KapVO § 11
Zulassung zum Bachelorstudiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Hamburg; Berücksichtigung der Vergabe von Lehraufträgen als Ausgleich für Deputatsverminderungen; Austauschbarkeit der Lehrangebote innerhalb ... - rechtsportal.de
Zulassung zum Bachelorstudiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Hamburg; Berücksichtigung der Vergabe von Lehraufträgen als Ausgleich für Deputatsverminderungen; Austauschbarkeit der Lehrangebote innerhalb ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zum Bachelorstudiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Hamburg; Berücksichtigung der Vergabe von Lehraufträgen als Ausgleich für Deputatsverminderungen; Austauschbarkeit der Lehrangebote innerhalb ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.11.2015 - 20 ZE 1125/15
- OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11
Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der …
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Diese "überbuchten" Studienplätze sind daher im Rahmen der horizontalen Substituierung gegenzurechnen und mit den unbesetzt gebliebenen Studienplätzen zu saldieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, NordÖR 2013, 343, [...] Rn. 82).Bei der Umrechnung frei gebliebener (bzw. überbuchter) Studienplätze aus anderen Studiengängen derselben Lehreinheit in Studienplätze eines Studienganges mit Bewerberüberhang (Zielstudiengang) - hier des Studiengangs "Deutsch LPS BA" - sind zunächst die frei gebliebenen (bzw. überbuchten) Plätze der anderen Studiengänge mit deren jeweiligen Schwundfaktoren und Curricularanteilen zu multiplizieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, [...] Rn. 95):.
Die auf den bedürftigen Studiengang (Zielstudiengang) - vorliegend auf den Bachelorstudiengang "Deutsch LPS BA" - entfallende Lehrkapazität ist sodann in Studienplätze umzurechnen, indem die insgesamt ungenutzte Lehrkapazität durch die Schwundquote und durch den Curricularanteil des Zielstudiengangs dividiert wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, [...] Rn. 96).
- OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Wird von einer - ungeteilten - Stelle einer Lehreinheit Lehre für eine andere Lehreinheit erbracht, so führt dies nicht zu einer Reduzierung des Stellenanteils beim Lehrangebot, sondern ist dies als Dienstleistung im Sinne von § 11 Abs. 1 KapVO zu berücksichtigen, die ggf. als Dienstleistungsexport in Abzug zu bringen bzw. bei der anderen Lehreinheit als Fremdanteil des Curricularnormwertes auszuweisen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, [...] Rn. 25).Für die beiden halben wM28III(Sonst.)-Stellen 502.0160,02 (Ruge) und 502.0160,03 (T) legt der Senat jeweils - wie bereits in der Vergangenheit (vgl. Beschl. v. 7.10.2013, 3 Nc 209/12, [...] Rn. 13 f.) - das volle Deputat von 4, 5 LVS zugrunde.
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88
Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat - …
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Wird, wie hier, in anderen Studiengängen der Lehreinheit das Lehrangebot nicht aufgrund von kapazitätswirksamen Immatrikulationen ausgeschöpft, ist dieses "ungenutzte" Lehrangebot den Studiengängen, in denen weiterhin ein Engpass besteht, zur Verfügung zu stellen, da die Kapazitätsverordnung von der Austauschbarkeit der Lehrangebote in einer Lehreinheit untereinander ausgeht (sog. "horizontale Substituierbarkeit", grundlegend hierzu BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, 7 C 15.88, NVwZ-RR 1990, 349, [...] Rn. 11).
- BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Um der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit zu genügen, muss ein solches Gesetz allerdings für den Rechtsunterworfenen klar erkennen lassen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.1967, 2 BvL 7/64 u.a., BVerfGE 22, 330 , [...] Rn. 69). - OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es - im hier gegebenen Fall einer Beschwerde der Hochschule - darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts für die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller mindestens ein Studienplatz weniger als angenommen zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, [...] Rn. 7). - OVG Hamburg, 28.09.2015 - 3 Nc 125/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Berechnung des Lehrangebots
Auszug aus OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Die danach beschlossene allgemeine Deputatsreduzierung ist nicht zu beanstanden, weil die Hochschulen nicht stets verpflichtet sind, das maximale Lehrdeputat auszunutzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.9.2015, 3 Nc 125/14, [...] Rn. 16, m.w.N.).
- OVG Hamburg, 05.04.2018 - 3 Nc 102/17
Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg zum …
Rn. 16 Die insgesamt zehn (W2-, W3- bzw. C4-) Professorenstellen sind, wie dies der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts entspricht (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2016, 3 Nc 259/15, NordÖR 2017, 110 [Ls], juris Rn. 22;… Beschl. v. 14.6.2016, 3 Nc 127/15, NordÖR 2017, 69 [Ls], juris Rn. 18), mit einem Deputat von jeweils 9 LVS zu berücksichtigen.Diese "überbuchten" Studienplätze sind daher im Rahmen der horizontalen Substituierung gegenzurechnen und mit den unbesetzt gebliebenen Studienplätzen zu saldieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2016, 3 Nc 259/15, NordÖR 2017, 110 [Ls], juris Rn. 49;… Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, NordÖR 2013, 343, juris Rn. 82).
Rn. 77 c) Bei der Umrechnung frei gebliebener (bzw. überbuchter) Studienplätze aus anderen Studiengängen derselben Lehreinheit in Studienplätze eines Studienganges mit Bewerberüberhang (Zielstudiengang) - hier des Masterstudiengangs Psychologie - sind zunächst die frei gebliebenen (bzw. überbuchten) Plätze der anderen Studiengänge mit deren jeweiligen Schwundfaktoren und Curricularanteilen zu multiplizieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2016, 3 Nc 259/15, NordÖR 2017, 110 [Ls], juris Rn. 51;… Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 95):.
Rn. 79 Die auf den bedürftigen Studiengang (Zielstudiengang) - vorliegend auf den Masterstudiengang Psychologie - entfallende Lehrkapazität ist sodann in Studienplätze umzurechnen, indem die insgesamt ungenutzte Lehrkapazität durch die Schwundquote und durch den Curricularanteil des Zielstudiengangs dividiert wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2016, 3 Nc 259/15, NordÖR 2017, 110 [Ls], juris Rn. 53;… Beschl. v. 24.8.2012, 3 Nc 163/11, juris Rn. 96).
- VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20
Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu …
Die Anerkennung der Verminderung von Lehrverpflichtungen wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 - BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, jeweils juris). - VG Karlsruhe, 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21
Zuordnung einzelner Stellen zu einem bestimmten Fachsemester; …
Die Anerkennung der Verminderung von Lehrverpflichtungen wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 - BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, jeweils juris).
- VG Karlsruhe, 17.03.2023 - NC 7 K 2872/22
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …
Die Anerkennung der Verminderung von Lehrverpflichtungen wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 - BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, jeweils juris). - VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …
Die Anerkennung der Verminderung von Lehrverpflichtungen wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 - BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, jeweils juris). - VG Karlsruhe, 18.05.2021 - NC 7 K 11313/18
Kapazitätsermittlung Humanmedizin; Anerkennung von partiellen Funktionsstellen; …
Die Anerkennung der Verminderung von Lehrverpflichtungen wegen der Einordnung einer Stelle als Funktionsstelle setzt voraus, dass spezielle Dienstaufgaben im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben und damit die Zuordnung der Stelleninhaber zum wissenschaftlichen Lehrpersonal verbieten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.07.2016 - 3 Nc 259/15 - BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, jeweils juris). - OVG Hamburg, 13.06.2018 - 3 Nc 1/18
Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang …
Das Verwaltungsgericht hat die insgesamt 22 (W2-, W3-, C3 und C4-) Professorenstellen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2016, 3 Nc 259/15, NordÖR 2017, 110 [Ls], juris Rn. 22;… Beschl. v. 14.6.2016, 3 Nc 127/15, NordÖR 2017, 69 [Ls], juris Rn. 18) mit einem Deputat von jeweils 9 LVS berücksichtigt, was der Regellehrverpflichtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 LVVO entspricht. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2026 - 5 NC 3.26
Hochschulzulassung; Bachelor; Psychologie; Wintersemester 2025/2026; Bewerbung …
Rn. 20 Zwar ist allgemein anerkannt, dass mangels Nachfrage freigebliebene Plätze in einem Studiengang zum Zwecke der Kapazitätserschöpfung den um Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerberinnen und -bewerbern in einem anderen Studiengang zugutekommen können, weil insoweit die Auslastung der gesamten Lehreinheit in den Blick zu nehmen und für Berechnungszwecke davon auszugehen ist, dass die Lehrangebote von Lehrpersonen innerhalb einer Lehreinheit grundsätzlich untereinander austauschbar sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, juris Rn. 11; VGH München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 CE 25.10006 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25.22.NC -, juris Rn. 6 ff.;… OVG Hamburg, Beschlüsse vom 5. April 2018 - 3 Nc 102/17 -, juris Rn. 67 ff. und vom 18. Juli 2016 - 3 Nc 259/15 -, juris Rn. 48 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2026 - 5 NC 6.25
Hochschulzulassung; Wintersemster 2025/26; Masterstudiengang Psychologie; …
Eine horizontale Substituierung dergestalt, dass freigebliebene Plätze in einem Studiengang zum Zwecke der Kapazitätserschöpfung den um Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerberinnen und -bewerbern in einem anderen Studiengang zugutekommen können, greift nur ein, wenn es sich um mangels Nachfrage freigebliebene Plätze handelt, die andernfalls entgegen dem Kapazitätserschöpfungsgebot ungenutzt blieben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, juris Rn. 11; VGH München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 CE 25.10006 -, juris Rn. 9 f.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 2 B 25/22.NC -, juris Rn. 7 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 Nc 259/15 -, juris Rn. 49; VG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 7 V 2858/25 -, juris Rn. 126; VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2017 - VG 30 L 227/16 -, BA S. 20 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2026 - 5 NC 2.26
Hochschulzulassung; Master; Psychologie; Wintersemester 2025/2026; Bewerbung …
Umgekehrt kann die Austauschbarkeit der Lehrangebote innerhalb einer Lehreinheit dazu führen, dass eigentlich in einem Studiengang gegebene freie außerkapazitäre Plätze mit Überbuchungen in anderen Studiengängen derselben Lehreinheit zu verrechnen sind und die Gesamtkapazität durch diese Überbuchungen möglicherweise bereits erschöpft ist (…vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 13. Juni 2019 - 3 Nc 1/19 -, juris Rn. 9, vom 18. Juli 2016 - 3 Nc 259/15 -, juris Rn. 49 …und vom 24. August 2012 - 3 Nc 163/11 -, juris Rn. 82; VGH Mannheim…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - NC 9 S 105/06 -, juris Rn. 24 f.; VG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 7 V 2858/25 -, juris Rn. 126; VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2017 - VG 30 L 227/16 -, BA S. 20 ff.; a. A. VGH München…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 7 CE 24.10017 -, juris Rn. 9 ff. …sowie Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 CE 25.10006 -, juris Rn. 17 ff. zur Verrechnung mit Überbuchungen von Studiengängen derselben Lehreinheit aus höheren Fachsemestern).
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