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Rechtsprechung
   BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35359
BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2014,35359)
BPatG, Entscheidung vom 01.07.2014 - 3 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2014,35359)
BPatG, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 3 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2014,35359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des angemeldeten europäischen Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von IL-12 Antikörpern zur Behandlung von Psoriasis" als erfinderische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EPÜ Art. 87; PVÜ Art. 4; ZPO § 293
    Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Im Patentanspruch 18 wird die technische Lehre der NK07 jedoch expressis verbis auf die Behandlung von Psoriasis fokussiert, so dass der Fachmann keine Auswahl aus einer Vielzahl von Erkrankungen treffen muss, um die Möglichkeit der Behandlung von Psoriasis mit der in NK07 beschriebenen Lehre erkennen zu können - vielmehr drängt sie sich ihm beim Studium der NK07 auf (BGH GRUR 2009, 382, Rdn. 25 und 26 - Olanzapin).

    In Anbetracht dessen sowie unter Berücksichtigung des Gesamtinhalts der Vorveröffentlichung ist das streitpatentgemäße Merkmal 4 der Entgegenhaltung NK07 demzufolge weder unmittelbar noch eindeutig zu entnehmen (vgl. BGH GRUR 2009, 382, 1. und 2. Ls. i. V. m. Rdn. 25 und 26 - Olanzapin).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 87 Bei der Auslegung des im Patentanspruch 1 nach Hauptantrag enthaltenen Begriffs "treating" bzw. "Behandlung" ist zu berücksichtigen, dass eine Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 909, 2. Ls. - Spannschraube).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 82 4. Bei dem zuständigen Fachmann handelt es sich um einen in der klinischen Forschung tätigen Facharzt der Dermatologie, der mit einem auf dem Gebiet der Immunologie promovierten und berufserfahrenen Biochemiker oder Biologen in einem Team zusammenarbeitet (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 125 Tz. [27] - Escitalopram; BGH GRUR 2007, 404, 406 Tz. [26] - Carvedilol II).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 82 4. Bei dem zuständigen Fachmann handelt es sich um einen in der klinischen Forschung tätigen Facharzt der Dermatologie, der mit einem auf dem Gebiet der Immunologie promovierten und berufserfahrenen Biochemiker oder Biologen in einem Team zusammenarbeitet (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 125 Tz. [27] - Escitalopram; BGH GRUR 2007, 404, 406 Tz. [26] - Carvedilol II).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Ist ein Patentanspruch - wie im vorliegenden Fall (siehe Punkt IV.1) - allerdings auslegbar, so dass er auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werden kann, müssen wiederum alle wesentlichen Merkmale der Erfindung im Patentanspruch angegeben sein (vgl. dazu auch BGH GRUR 2013, 1210, 1211 f. - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren) .
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 103 3. Die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 11 des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Dabei setzt die Neuheit einer medizinischen Indikation voraus, dass die Verwendung des Arzneimittels in der Art seiner Anwendung oder für sein medizinisches Einsatzgebiet noch nicht als wirksam oder zumindest erfolgversprechend vorbeschrieben oder vorbenutzt ist (…vgl. Schulte, PatG, 9. Auflage, § 3 Rdn. 93 bis 96, 157 Teilpunkt i) und 177; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 3 Rdn. 134 und 165; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 91c; BGH, GRUR 2011, 999, Rdn. 31, 33 - Memantin).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 85 1. Im Rahmen der vor der Prüfung auf Patentfähigkeit vorzunehmenden Auslegung sind Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 232, Ls. - Brieflocher und 1999, 909, 2. Ls. - Spannschraube).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Um zu der im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 genannten Verwendung zu gelangen, die auf der alleinigen Verwendung eines Anti-IL12-Antikörpers zur Reduzierung des Schweregrades von Psoriasis beruht, musste der Fachmann daher selbst bei einer kombinierten Betrachtung der Druckschriften NK17 und NK23 erfinderisch tätig werden, da der Fachmann, anders als von der Klägerin angenommen, die alleinige Vermutung, dass es sich bei Interleukin 12 um ein relevantes Zielmolekül für die Behandlung von Psoriasis handeln könnte, nicht von vornherein mit der Erfolgserwartung verbindet, mit dessen alleiniger Neutralisierung durch einen Antikörper Psoriasis wirksam behandeln zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 743, Ls. und Rdn. 37 - Airbag Auslösesteuerung).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13
    Rn. 103 3. Die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 11 des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02
  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12

    Fahrzeugscheibe

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 61/15

    Schutzfähigkeit der Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung einer …

    Dabei setzt die Neuheit einer medizinischen Indikation voraus, dass die Verwendung des Arzneimittels in der Art seiner Anwendung oder für sein medizinisches Einsatzgebiet noch nicht als wirksam oder zumindest erfolgversprechend vorbeschrieben oder vorbenutzt ist (…vgl. BGH, GRUR 2011, 999 Rdnr. 31, 33 - Memantin; BPatG Urt. v. 01.07.2014 - 3 Ni 14/13, BeckRS 2015, 09649;… Schulte, PatG, 9. Aufl. § 3 Rdnr. 93 bis 96).

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Stand der Technik dem Fachmann den Stoff und seine Anwendung in einem medizinischen Verfahren so deutlich und vollständig offenbart, dass er eine bestimmte Krankheit erfolgreich behandeln kann (vgl. BPatG, Urt. v. 01.07.2014, a.a.O.), was die D13 ohne weiteres aufzeigt.

    Denn an die Offenbarung einer Entgegenhaltung sind die gleichen Maßstäbe wie an die Offenbarung einer Patentschrift anzulegen (vgl. BPatG, Urt.v.01.07.2014, a.a.O.).

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15

    Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …

    Dabei setzt die Neuheit einer medizinischen Indikation voraus, dass die Verwendung des Arzneimittels in der Art seiner Anwendung oder für sein medizinisches Einsatzgebiet noch nicht als wirksam oder zumindest erfolgversprechend vorbeschrieben oder vorbenutzt ist (…vgl. BGH, GRUR 2011, 999 Rdnr. 31, 33 - Memantin; BPatG, Urt. v. 01.07.2014 - 3 Ni 14/13, BeckRS 2015, 09649;… Schulte, PatG, 9. Aufl. § 3 Rdnr. 93 bis 96).

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Stand der Technik dem Fachmann den Stoff und seine Anwendung in einem medizinischen Verfahren so deutlich und vollständig offenbart, dass er eine bestimmte Krankheit erfolgreich behandeln kann (vgl. BPatG, Urt. v. 01.07.2014, a.a.O.), was die D13 ohne weiteres aufzeigt.

    Denn an die Offenbarung einer Entgegenhaltung sind die gleichen Maßstäbe wie an die Offenbarung einer Patentschrift anzulegen (vgl. BPatG, Urt.v.01.07.2014, a.a.O.).

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