Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 22.04.1982 - 3 O 123/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 23.08.2012 - 34 C 127/11
Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers
Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, Gefahren, die im Zusammenwirken mit Naturkräften vom Gebäudeeigentum ausgehen, von Dritten nach Kräften fernzuhalten (OLG Celle, VersR 1980, Seite 1028; LG Landau, Urteil vom 03.06.1982, Az.: 3 O 123/82).- die Vorderpfalz (LG Landau, Urteil vom 03.06.1982, Az.: 3 O 123/82),.
Bei ungewöhnlich niedrigen Temperaturen, bzw. Tauwetter - so wie hier -, Wetterumschlag und starken Schneefällen kann zwar insofern eine Warnpflicht des Gebäudebesitzers im Land Brandenburg nicht (wie in Hamburg) ausgeschlossen werden (vgl. auch: OLG Köln, VersR 1958, Seite 114; OLG Stuttgart, VersR 1973, Seite 324; LG Landau, Urteil vom 03.06.1982, Az.: 3 O 123/82; AG Darmstadt, DAR 1980, Seite 276; AG Bonn, VersR 1980, Seite 396).
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