Rechtsprechung
| LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
- RA Kotz
Haftung für ein Schlagloch: Ab welcher Tiefe Kommunen haften müssen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Loch am Gullydeckel: Stadt haftet nicht für Sturz eines Motorradfahrers
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Rn. 17 Was die Beherrschbarkeit von Schlaglöchern für den Kraftfahrzeugverkehr angeht, wird von dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung eine Verkehrssicherungspflicht nur für auf verkehrswichtigen Straßen gelegene Schlaglöcher mit einer Tiefe von mindestens 15 cm angenommen und lediglich auf Autobahnen bereits Schlaglöcher ab einer Tiefe von 10 cm als eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle angesehen (OLG Hamm…, Urteil vom 23. Juli 2014 - I-11 U 107/13 -, Rn. 19, juris; OLG Celle, Urteil vom 8. Februar 2007 - 8 U 199/06 -, Rn. 7, juris m.w.N. der Rechtsprechung)). - BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Benutzer hinreichend sicheren Straßenzustandes (BGH, VersR 1979, 1055), wobei jedoch absolute Gefahrlosigkeit nicht gefordert werden kann. - BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (vgl. BGH, NJW 1980, 2194 (2195))(Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 23. Januar 2014 - 4 U 387/12 -, Rn. 67, juris).
- OLG Hamm, 23.07.2014 - 11 U 107/13
Reichweite der Pflicht zur barrierefreien Straßengestaltung im Rahmen der …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Rn. 17 Was die Beherrschbarkeit von Schlaglöchern für den Kraftfahrzeugverkehr angeht, wird von dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung eine Verkehrssicherungspflicht nur für auf verkehrswichtigen Straßen gelegene Schlaglöcher mit einer Tiefe von mindestens 15 cm angenommen und lediglich auf Autobahnen bereits Schlaglöcher ab einer Tiefe von 10 cm als eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle angesehen (OLG Hamm, Urteil vom 23. Juli 2014 - I-11 U 107/13 -, Rn. 19, juris; OLG Celle…, Urteil vom 8. Februar 2007 - 8 U 199/06 -, Rn. 7, juris m.w.N. der Rechtsprechung)). - OLG Hamm, 24.01.2005 - 9 U 38/03
Spurrille, Gefahrenquelle, Motorrad
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Anders als im Fall des Urteils des OLG Hamm vom 24.01.2005, Az. 9 U 38/03 gab es vorliegend keine sechs Meter lange Spurrille, sondern lediglich eine Vertiefung am Rande des Kanaldeckels, wie aus den Fotos Anlage K 1 und K 2, Bl. 9 f. d.A., zu erkennen. - OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12
Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung: …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (vgl. BGH, NJW 1980, 2194 (2195))(Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 23. Januar 2014 - 4 U 387/12 -, Rn. 67, juris). - OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 143/21
Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Unterlassene …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2026 - 3 O 181/25
Ferner hat die Beklagte anders als im Urteil des OLG Hamm vom 06.04.2022, Az. 11 U 143/21, nicht durch eigene Bauarbeiten ein ca. 10 cm tiefes und scharfkantiges Bauloch verursacht und somit ihre Baustellenaufsicht verletzt.
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