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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7115
LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98 (https://dejure.org/1998,7115)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1998 - 3 O 240/98 (https://dejure.org/1998,7115)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1998 - 3 O 240/98 (https://dejure.org/1998,7115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 873
  • NJW 2001, 920 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98
    Der Patient hat gegenüber dem Arzt bzw. dem Krankenhausträger daher einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sich die Aufzeichnungen auf die Befunde und Berichte über die vorgenommenen Behandlungsmaßnahmen und auch die Medikation beziehen (vgl. dazu; BGH NJW 1983, 328).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98
    Dieses Einsichtsrecht des Patienten betrifft einen Nebenanspruch aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag (…vgl. dazu: BGH NJW a.a.O., 328 und 330; OLG Düsseldorf" NJW 1984, 670).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks …

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • AG Düsseldorf, 12.12.2003 - 23 C 11795/03

    Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen eines Klägers gegen Erstattung …

    Die entsprechende Verpflichtung folgt als Nebenpflicht aus der ärztlichen Dokumentationspflicht (LG Düsseldorf, NJW 1999, 873; BGH NJW 1983, 328).

    Im Hinblick auf den Klageantrag zu 1 ist maßgeblich das Interesse der Klägerin an den über die Herausgabe der Kopien begehrten Informationen, das mit 20 % des angestrebten Hauptsacheverfahrens (Streitwert geschätzt: 40.000 EUR) angesetzt wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998, Az. 3 O 240/98).

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