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| LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 2-3 O 247/12 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2-3 O 247/12 (https://dejure.org/2012,51029)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 2-3 O 247/12
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 23 O 247/12
- OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 16 U 14/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 3 O 247/12
Fernliegende Deutungen sind auszuscheiden; im Falle der Mehrdeutigkeit ist von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005, Absatz-Nr. 31 - "Stolpe"). - OLG Köln, 07.11.1989 - 15 U 120/89
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.12.2012 - 3 O 247/12
Dies gilt dann, wenn für den Leser umfassend klargestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war (vgl. OLG Köln in AfP 1989, 764) und die Richtigstellung auch zeitnah erfolgt.
- LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Am 13.02.2014 fordert die Staatsanwaltschaft dann die Akten 3 O 247/12 beim Landgericht Duisburg und 1-10 U 5/14 beim Oberlandesgericht Düsseldorf an.
- LG Duisburg, 30.04.2013 - 22 O 93/12
Abberufung vom Vorstandsposten wegen Verschleierung der Zusammenhänge einer …
In einem in diesem Zusammenhang von der hiesigen Beklagten gegen Q1 GmbH geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Duisburg (3 O 247/12) lässt sie vortragen, die Darlehensgewährung sei wegen einer vorgesehenen Unternehmensbeteiligung an der Firma T4 GmbH erfolgt.Rn. 153 Soweit die Beklagte in ihrem Rechtsstreit gegen die Q1 GmbH vor dem Landgericht Duisburg (3 O 247/12) vortragen lässt, die Darlehensgewährung sei wegen einer vorgesehenen Unternehmensbeteiligung an der Firma T4 GmbH erfolgt, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
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