Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 24.09.2015 - 3 O 279/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 24.07.2018 - 7 U 35/18
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Er darf grundsätzlich auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechtes vertrauen und muss ohne konkrete Anhaltspunkte daher auch nicht annehmen, dass ihm nicht der entsprechende Vorrang an der Einmündung gewährt würde (schon BGH, Urteil vom 21.5.1985, Az. VI ZR 201/83, Rn 17, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.1.2012, Az. 9 U 169/10, Rn 23 - juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. 3 O 279/12,- juris). Solche anderslautenden konkreten Anhaltspunkte sind vorliegend aus den oben genannten Gründen nicht gegeben.
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