Rechtsprechung
| LG Gera, 19.01.2007 - 3 O 496/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bremsgeräusche bei teuren Autos sind Mangel
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Verdienstausfallschaden: Gutachterkosten zur Ermittlung erstattungsfaehig
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
Auszug aus LG Gera, 19.01.2007 - 3 O 496/06
Ist nämlich ein Kraftfahrzeug beschädigt worden, so ist der Geschädigte gehalten, den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen und nicht abzuwarten, bis der Haftpflichtversicherer bestätigt hat, dass er die Kosten übernehme (OLG Hamm MDR 1984, 490 [OLG Hamm 18.01.1984 - 3 U 116/83] ).
- LG Hagen, 09.05.2018 - 7 S 19/18
Schadensminderungspflicht gebietet unverzüglichen Reparaturauftrag
In einem solchen Fall wäre jedoch nach Erteilung des Reparaturauftrages unverzüglich mit der tatsächlichen Reparatur begonnen worden, um die Zeit des Nutzungsausfalls so gering wie möglich zu halten (vgl. LG Gera, Urt. v. 19.01.2007, Az. 3 O 496/06). - AG Hildesheim, 29.05.2008 - 47 C 258/07
Fahrzeugreparatur; Finanzierungsmöglichkeit; gegnerische …
Deshalb hat ein Geschädigter auch keinen Anspruch auf Erstattung des aufgrund des Zuwartens bis zur Kostenübernahmeerklärung seitens des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung zusätzlich entstandenen Nutzungsausfallschadens (…vgl. Palandt-Heinrichs, 67. Auflage 2008, § 254 Rn. 45; OLG Hamm, VersR 1986, 43; LG Zwickau, Urteil vom 25.11.2003, 6 S 159/03; LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06).Ein solches Zuwarten verstieß jedoch gegen die Schadensminderungspflicht, da von einem Geschädigten verlangt werden kann, dass er sich nach einem Schaden, für den -unter Umständen - ein Dritter einstandspflichtig ist, genauso verhält wie dann, wenn von vornherein feststeht, dass der Geschädigte die Kosten zur Schadensbeseitigung selbst zu tragen hat (vgl. LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06).
- LG Osnabrück, 05.03.2025 - 5 O 2598/24 Vielmehr kann in der Regel verlangt werden, dass ein Geschädigter sich nach einem Schaden, für den - unter Umständen - ein Dritter einstandspflichtig ist, genauso verhält wie dann, wenn von vornherein feststeht, dass er die Kosten zur Schadensbeseitigung selbst zu tragen hat (LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06).
- LG Hannover, 13.01.2025 - 18 O 34/24 Deshalb hat ein Geschädigter auch keinen Anspruch auf Erstattung des aufgrund des Zuwartens bis zur Kostenübernahmeerklärung seitens des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung zusätzlich entstandenen Nutzungsausfallschadens (vgl. OLG Hamm, VersR 1986, 43; LG Zwickau, Urteil vom 25.11.2003, 6 S 159/03; LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06).
Mit diesem Zuwarten hat der Kläger gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, da von einem Geschädigten verlangt werden kann, dass er sich nach einem Schaden, für den -unter Umständen - ein Dritter einstandspflichtig ist, genauso verhält wie dann, wenn von vornherein feststeht, dass der Geschädigte die Kosten zur Schadensbeseitigung selbst zu tragen hat (vgl. LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06).
- LG Hildesheim, 13.11.2008 - 1 S 34/08
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Pflicht des Geschädigten zur …
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht aus dem von ihr zitierten Urteil des Landgerichts Gera vom 19.01.2007 - 3 O 496/06 -.
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Rechtsprechung
| LG Duisburg, 16.05.2007 - 3 O 496/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kfz-Kaufvertrag - Rücktritt wegen Totalausfällen des Kfz
- Wolters Kluwer
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus LG Duisburg, 16.05.2007 - 3 O 496/06
Aus diesem Grunde genügt auch das wörtliche Angebot zur Rückgabe des Pkw (BGH Urt. vom 15.11.1996 - V ZR 292/95).
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