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| LG Göttingen, 11.08.1981 - 3 O 59/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1186
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 16.09.2010 - 7 U 105/10
Kaskoversicherung für fremde Rechnung: Beschränkung der Rechte eines …
Abzulehnen ist nach alldem auch die Auffassung des Landgerichts Göttingen (Urteil vom 11.08.1981 [Az. 3 O 59/81]), das von einer durch die Zahlung der Versicherungssumme an den Werkunternehmer bewirkten Zweckerreichung der Kaskoversicherung ausging, wodurch der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit worden sei. - BFH, 21.11.1995 - VII R 30/95 Nimmt der Schuldner bzw. sein Vertreter eine ihm zugegangene Abtretungsanzeige nicht oder erst spät zur Kenntnis, so kann er sich dem Neugläubiger gegenüber nach Treu und Glauben darauf nicht berufen, wenn dies auf Organisationsmängeln beruht, so z. B. wenn die zuständigen Mitarbeiter die für die Kenntniserlangung wesentlichen Informationen nicht erhalten oder die eingehende Post nicht unverzüglich und zuverlässig dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt wird (…Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 407 Rdnr. 7; RGZ 135, 247, 251, 253; BGH- Urteil vom 8. Dezember 1976 VIII ZR 248/75, NJW 1977, 581; Landgericht Göttingen, Urteil vom 11. August 1981 3 O 59/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1982, 1186).
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