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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 20.03.2024 - 3 O 63/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10476
LG Wuppertal, 20.03.2024 - 3 O 63/23 (https://dejure.org/2024,10476)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20.03.2024 - 3 O 63/23 (https://dejure.org/2024,10476)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. März 2024 - 3 O 63/23 (https://dejure.org/2024,10476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Offene und nur mit einem Gitter abgedeckte (Drainage-)Rinne ist weder Rohr noch Ableitung der häuslichen Wasserversorgung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.10.1999 - 3 U 215/98

    Wasseraustritt aus undichtem Regenfallrohr ist nicht versichert

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.03.2024 - 3 O 63/23
    Keine Rohre, die der Wasserversorgung dienen, sind hingegen nur Regenwasser führende Rohre (OLG Frankfurt, ZfS 2003, 539; OLG Frankfurt, VersR 2000, 723;… Spielmann in: Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung, 4. Aufl., § 5 Rn. 21).
  • AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.03.2024 - 3 O 63/23
    Keine Rohre, die der Wasserversorgung dienen, sind hingegen nur Regenwasser führende Rohre (OLG Frankfurt, ZfS 2003, 539; OLG Frankfurt, VersR 2000, 723;… Spielmann in: Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung, 4. Aufl., § 5 Rn. 21).
  • LG Rostock, 19.06.2025 - 10 O 378/24

    Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Überschwemmung und …

    Dieser abweichende Wortlaut schließt bei Auslegung aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers z.B. den Fall aus, in dem das Wasser infolge eines Staus im Rohr zunächst aus diesem austritt und dann über eine Durchfeuchtung des Erdreiches und durch die Hauswand in das Haus eindringt (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 20. März 2024 - 3 O 63/23 -, Rn. 35, juris).
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