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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.09.1986 - 3 OE 57/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1758
VGH Hessen, 08.09.1986 - 3 OE 57/83 (https://dejure.org/1986,1758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.09.1986 - 3 OE 57/83 (https://dejure.org/1986,1758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. September 1986 - 3 OE 57/83 (https://dejure.org/1986,1758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 155b Abs. 1 Nr. 6
    Bauleitplanung: Festsetzung eines Gebiets als Weinbaufläche im Flächennutzungsplan und als Wohnfläche im Bebauungsplan, "Entwickeln"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 541
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (in diesem Sinne insbesondere die Entscheidungen des VGH Kassel, UPR 1989, 394; NVwZ 1988, 541; BRS 47, 62;… vgl. ferner Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 24 zu § 214;… Gaentzsch, BauGB, 1991, Rn. 12 zu § 214;… Lemmel in: Berliner Kommentar, 2. Aufl. 1995, Rn. 33 zu § 214 BauGB;… Battis in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 6. Aufl. 1998, Rn. 11 zu § 214).
  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A …

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hessischer VGH, Urteile vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541 [VGH Hessen 08.09.1986 - 3 OE 57/83] und vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394; Urteile vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441, und 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, juris).
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 9 N 3208/98

    Abwägungsfehlerhafte Ausgleichsmaßnahmen wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394, Urteil vom 6 November 2000 - 2265/99 -, HSGZ 2001, 441).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03

    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen; …

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394 ).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394 ).
  • VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83

    Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans

    Zwar ist mit dem Begriff des Entwickelns eine gewisse Gestaltungsfreiheit der Gemeinde verbunden, die es ihr sogar ermöglicht, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen, ja sogar in einem gewissen Maß von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzu weichen (…BVerwG, U. v. 28.Februar 1975 a.a.O.; U. des Senats vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -).Der Spielraum der Gemeinde bei der Ausgestaltung des Bebauungsplans findet jedoch dort seine Schranken, wo die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans angetastet wird.

    Für die Beantwortung der Frage, wann die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans verletzt, gleichwohl die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt ist, muß darauf abgestellt werden, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans tangiert sind (U. des Senats vom 8. September 1986, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 10. März 1981 OVG 1 T 8/80 - VRspr.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2001 - 3 S 1000/99

    Beachtung des Entwicklungsgebotes; Untersagung bestimmter Handlungen im …

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (in diesem Sinne insbesondere die Entscheidungen des VGH Kassel, UPR 1989, 394; NVwZ 1988, 541; BRS 47, 62;… vgl. ferner Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 24 zu § 214;… Gaentzsch, BauGB, 1991, Rn. 12 zu § 214;… Lemmel in: Berliner Kommentar, 2. Aufl. 1995, RdNr. 33 zu § 214 BauGB;… Battis in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 6. Aufl. 1998, RdNr. 11 zu § 214).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 696/85

    Bebauungsplan; zur Verletzung des Entwicklungsgebots und Abwägungsmängel

    Rn. 22 Der Rechtsbegriff "Entwickeln" läßt es nicht nur zu, das grobe Raster des Flächennutzungsplans mit genaueren Festsetzungen auszufüllen, sondern er gewährleistet die gestalterische Freiheit, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen (BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - IV C 74.72 - BRS 29 Nr. 8; Hess. VGH, Urteil vom 08.09.1986 - 3 OE 57/83 - UPR 1987, 440).

    Abweichungen des Bebauungsplans vom Flächennutzungsplan in dieser Größenordnung haben keine Auswirkungen auf einen größeren Raum oder gar das gesamte Gemeindegebiet (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall, Hess. VGH, Urteil vom 08.09.1986, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot …

    Für die Beantwortung der Frage, wann die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende Grundkonzeption durch den Bebauungsplan zwar verletzt, jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht verletzt ist, ist mit der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung darauf abzustellen, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans beeinträchtigt sind (Hess. VGH, U. v. 08.09.1986 -- 3 OE 57/83 --, U. v. 04.06.1987 -- 3 OE 36/83 --, OVG Bremen, U. v. 10.03.1981 -- a.a.O.).
  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84

    Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung

    Diese Gestaltungsfreiheit ermöglicht es ihr grundsätzlich, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen, ja sogar in einem gewissen Maß von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzuweichen (BVerwG, U. v. 28.02.1975 - IV C 74.72 -, BRS 2, 9 Nr. 8; Hess. VGH, U. v. 08.08.1986 - 3 OE 57/83 -. Bei einer ausdrücklichen Ausklammerung von zusätzlichen Bauflächen im Flächennutzungsplan läßt es der mit dem Entwicklungsgebot an sich verknüpfte gestalterische Spielraum einer Gemeinde nicht zu, eine gleichwohl beabsichtigte, nicht unerhebliche weitere Bebauung, hier um eine Verbindungsstraße und etwa 8 Wohnhäuser, im Rahmen des Entwicklungsgebots noch als zulässig anzusehen. In einem solchen Fall ist die Umwandlung von Grünflächen in Wohnbauflächen nicht als eine geringfügige und unwesentliche Änderung anzusehen (vgl. Hess. VGH, B. v. 18.07.1969, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2024 - 2 K 1554/23

    Festsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche als Grundzug der Planung

  • VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86

    Zur Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in …

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