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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7552
BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98 (https://dejure.org/1998,7552)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98 (https://dejure.org/1998,7552)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 3 ObOWi 23/98 (https://dejure.org/1998,7552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 61 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 495
  • NStZ-RR 1998, 245
  • NZV 1998, 337
  • BayObLGSt 1998, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 64/96
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Denn diese Tätigkeit wird von der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt, weil sie sozialadäquat und nicht unerwünscht ist (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85).

    Ein etwaiger Irrtum des Betroffenen über das Erfordernis einer Genehmigung für seine Fahrten ist deswegen ein Tatbestandsirrtum (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85/87; 1992, 11/14).

  • BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Ein etwaiger Irrtum des Betroffenen über das Erfordernis einer Genehmigung für seine Fahrten ist deswegen ein Tatbestandsirrtum (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85/87; 1992, 11/14).
  • BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84

    Busreise nach London; Begriff des Gelegenheitsverkehrs; Erzielung eines …

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Denn um eine Ferienziel-Reise handelt es sich nur, wenn die Leistung des Unternehmers auch die Unterkunft der Reisenden am Zielort umfaßt, während eine Ausflugsfahrt nur vorliegt, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise gemeinsam antreten und durchführen, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient (BGH VRS 72, 272 ).
  • BayObLG, 24.06.1982 - 3 ObOWi 70/82
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Denn regelmäßig im Sinn des § 42 Satz 1 PBefG sind nur Fahrten, die in einer erkennbaren zeitlichen Ordnung wiederholt werden (BayObLG VRS 63, 305).
  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    Daran fehlt es bei einer bedarfsabhängigen Durchführung des Verkehrs (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98, DÖV 1999, 649, Rz 10; BVerwG-Urteil in BVerwGE 148, 307, Rz 27).
  • OLG Bamberg, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 961/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Personenbeförderung im Kleinbus ohne die hierfür …

    Diesen Überlegungen hat sich die Rechtsprechung auch angeschlossen und die erkennbare zeitliche Ordnung als maßgebliches Kriterium für die Regelmäßigkeit herangezogen, wobei es aber daran fehlen soll, wenn die tatsächliche Durchführung grundsätzlich am Wochenende stattfindender Fahrten vom jeweiligen Bedarf abhängt (BayObLGSt 1998, 43/44 f unter Verweis auf BayObLG VRS 63, 305).
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