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| BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- NZV 1995, 291 (Ls.)
- DÖV 1996, 179
- BayObLGSt 1995, 67
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
Auszug aus BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
Anders liegt der Fall jedoch, wenn hinzu kommt, daß durch das Untätigbleiben die Gefahr oder der Schaden (durch das Weiterwachsen) vergrößert wird (vgl. BGHSt 36, 255/258). - OLG Stuttgart, 06.05.1977 - 2 U 20/77
Auszug aus BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
Wenn der Landesgesetzgeber für die Anpflanzungen nicht den Begriff des Unterhaltens verwendet hat (vgl. OLG Stuttgart VersR 1978, 1075 zu BadWürttLStrG § 31), ist dies darauf zurückzuführen, daß er für die Tathandlung ein Wort gebraucht hat, welches sowohl das Ingangsetzen eines dynamischen Prozesses (Anpflanzung) wie auch das Herstellen eines statischen Zustandes (Errichtung von Zäunen usw.) umfassen sollte.
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2026 - 1 S 325/24
Anpflanzung; Bäume; Eigentum; Erledigung; Enteignungsgleicher Eingriff; …
Eine Anpflanzung liegt somit ohne Weiteres bei einer von Menschenhand erfolgten Bestockung einer Fläche mit Pflanzen vor (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 - juris Rn. 5 "im Sinne des Ingangsetzens eines dynamischen Prozesses"). - VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung …
Das Unterhalten einer Anpflanzung i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 1 StrG umfasst auch das Wachsenlassen bereits vorhandener Pflanzen (…vgl. Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, § 28 Rn. 14;… Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7a; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 -, juris, zum dortigen Landesrecht, wonach das Wachsenlassen vom Begriff des Anlegens einer Anpflanzung umfasst sei). - VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen
Das Verbot erfasst nicht nur die Neuanlegung von Anpflanzungen, sondern auch das Wachsenlassen von Pflanzen (BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOwi 30/95 - juris Rn.5), wie es vorliegend der Fall ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2019 - 1 A 10172/19
Grünschnitt auf Privatgrundstücken durch Straßenbaubehörde
Rn. 38 Der Begriff des "Anlegens" von Anpflanzungen umfasst bereits nach dem Wortsinn, der auch eine mögliche Entwicklung und Entfaltung beinhaltet, nicht nur den Vorgang des Anpflanzens selbst, sondern auch das Wachsenlassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 1995 - 3 ObOWi 30/95 -, juris, Rn. 5 m. w. N.). - VG München, 03.08.2017 - M 2 K 16.3853
Beseitigung einer Grundstückseinfriedung im Sichtfeld einer Straßeneinmündung
- VG München, 06.12.2016 - M 2 K 16.4386
Anordnung zum Rückschnitt einer in den Straßenraum hineinragenden Hecke - …
Vom Begriff des "Anlegens" wird dabei auch das "Wachsenlassen" von Anpflanzungen erfasst (…vgl. Wiget in Zeitler, a.a.O., Art. 29 Rn. 26; BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541). - VG München, 17.09.2014 - M 2 S 14.3820
Eilantrag; Straßenrecht; Rückschnitt einer Thujenhecke
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der eine Anpflanzung derart in den Lichtraum einer Straße hineinwachsen lässt, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann, eine "Anpflanzung anlegt" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG, selbst wenn er die (frühere) Anpflanzung nicht selbst vorgenommen hat (Beschluss vom 04.04.1995, Az.: 3 ObOWi 30/95, BayVBl 1995, 541). - VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs
Das Tatbestandsmerkmal des "Anlegens" in Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG meint nicht nur die Neuanlage von Anpflanzungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, sondern auch das Hineinwachsenlassen der Pflanzen (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 8 CS 21.1595 - juris Rn. 12; BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541 = juris Rn. 5;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Sept. 2021, Art. 29 Rn. 26). - VG München, 05.05.2015 - M 2 K 15.1096
Keine Anpflanzungen bei Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der eine Anpflanzung derart in den Lichtraum einer Straße hineinwachsen lässt, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann, eine "Anpflanzung anlegt" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG, selbst wenn er die (frühere) Anpflanzung nicht selbst vorgenommen hat (Beschluss vom 04.04.1995, Az.: 3 ObOWi 30/95, BayVBl 1995, 541). - VGH Bayern, 12.01.2022 - 8 CS 21.1595
Erfolgloses Eilbegehren gegen vollziehbare sicherheitsrechtliche Verpflichtung …
Zum anderen ist einer Gesamtschau von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 zu entnehmen, dass von Satz 1 nicht nur das Neuanlegen von Anpflanzungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung erfasst ist, sondern auch das Wachsenlassen der Pflanzen, die erst während der Geltung der Vorschrift die Sicht behindern und dadurch die verbotene Wirkung eintritt (vgl. BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541 = juris Rn. 5;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand März 2020, Art. 29 Rn. 26). - VG München, 16.09.2014 - M 2 K 14.1380
Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern; Widmung als Eigentümerweg
- VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.1381
Rechtsschutzbedürfnis (verneint); Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern
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