Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abfallbeseitigung: Entsorgungspflicht im Außenbereich
- Judicialis
KrW-/AbfG § 13 I; ; SAWG § 7 I 3; ; SAWG § 7 I 4; ; HS § 11; ; HS § 11 I HS; ; SVwVfG § 37 I
- ra.de
- RA Kotz
Abfallbeseitigung: Entsorgungspflicht im Außenbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Entsorgungspflicht im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Abfallentsorgung im Außenbereich
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Müllabfuhr: unzulängliche Erschließungssituation durch abgelegenes Grundstück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Entsorgungspflicht eines Anliegers im Außenbereich bei dortiger unzulänglicher Erschließungssituation; Entsorgungspflichtige im Sinne des Abfallrechts; Kriterien für die Beurteilung eines Grundstücks als unzureichend erschlossen; Zulässigkeit der ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.09.2005 - 1 K 190/04
- OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05
Papierfundstellen
- NVwZ 2006, 956 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98
Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines …
Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05
BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 7 C 27/98 - zitiert nach Juris.BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 7 C 27/98 -, Juris-Ausdruck S. 8.
Urteil des BVerwG vom 25.8.1999 - 7 C 27/98 -, Juris-Ausdruck S. 9.
BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 7 C 27/98 -, Juris-Ausdruck S. 8.
BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 7 C 27/98 -, dort Tatbestand, Juris-Ausdruck S. 2.
- VGH Bayern, 11.03.2005 - 20 B 04.2741
Abfallrecht, rückwärtiges Einfahren eines Müllfahrzeugs in eine …
Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05
Vielmehr ergibt sich aus einem neueren Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2005, BayVGH, Urteil vom 11.3.2005, - 20 B 04.2741 -, Juris-Ausdruck dass selbst die nach dem vorliegenden Bescheid der Berufsgenossenschaft an sich ausreichende Fahrbahnbreite von 3, 50 Metern für den gefahrlosen Einsatz eines Mülllastwagens einen Grenzfall darstellt, der jedenfalls keine Rückwärtsfahrt erlaubt.
- VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
Abfallbeseitigungsrecht
Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26). - VG Magdeburg, 23.08.2023 - 9 A 115/21
Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung - grundstücksferner …
Für die Anfahrtsmöglichkeit kommt es unter dem Gesichtspunkt der angemessenen Lastenverteilung auf die Befahrbarkeit der Zuwegung mit den derzeit in diesem Entsorgungsbereich üblichen Entsorgungsfahrzeugen an (vgl. OVG Saarland, B. v. 24.04.2006 - 3 Q 55/05 - BayVGH, U. v. 14.10.2003 - 20 B 03.637 - beide juris;… OVG Lüneburg, a.a.O.). - VG Weimar, 22.05.2015 - 7 K 595/11
Verbringen von Abfallbehältnissen an einen Sammelpunkt
Rn. 75 Die Einschätzung, dass die vorliegende Stichstraße rückwärts gerade nicht ohne Gefährdung anderer befahrbar ist, deckt sich im Übrigen auch mit der ständigen Rechtsprechung zur Anfahrbarkeit von Grundstücken mit Müllfahrzeugen: Danach ist anerkannt, dass selbst eine 3, 50 m breite Straße grundsätzlich keine Rückwärtsfahrt mit einem Müllfahrzeug erlaubt (vgl. VG München…, Urteil vom 21.01.2010 - M 10 K 09.2244 - juris Rdnr. 39; BayVGH…, Urteil vom 11.03.2005 - 20 B 04.2741 - juris Rdnr. 17; VG Ansbach, Beschluss vom 08.03.2006 - AN 11 K 05.01188 -: schon beim Vorwärtsfahren müsse ein ausreichender Sicherheitsabstand von 0, 5 m auf jeder Seite gegeben sein; OVG Saarlouis, Beschluss vom 24.04.2006 - 3 Q 55/05 - juris Rdnr. 14: Eine Fahrbahnbreite von 3, 50 m stelle für den gefahrlosen Einsatz eines Mülllastwagens einen Grenzfall dar, der jedenfalls keine Rückwärtsfahrt erlaube).
- VG Weimar, 09.12.2024 - 7 E 393/24
Verpflichtung zur Verbringung von Abfallbehältern an einen Abfallsammelplatz, …
Ist mit diesen eine Befahrung der Zuwegung nicht möglich, liegt dieser Umstand in der Sphäre des Überlassungspflichtigen (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24.04.2006, Az.: 3 Q 55/05, Rn. 28 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26.06.2017, Az.: 5 L 375/16, Rn.: 34 - Fundstellen: juris). - VG München, 21.01.2010 - M 10 K 09.2244
Anordnung zur Bereitstellung von Abfallbehältnissen an einem Sammelpunkt; …
Danach ist anerkannt, dass eine 3, 50 m breite Straße - was der Breite der Straße Am … im Kurvenbereich entspricht - grundsätzlich keine Rückwärtsfahrt mit einem Müllfahrzeug erlaubt (…vgl. BayVGH, Urteil v. 11.3.2005, Az.: 20 B 04.2741, juris-Dok. Rn. 17; VG Ansbach, Beschluss v. 8.3.2006, Az.: AN 11 K 05.01188: schon beim Vorwärtsfahren müsse ein ausreichender Sicherheitsabstand von 0, 5 m auf jeder Seite gegeben sein; OVG Saarlouis, Beschluss v. 24.4.2006, Az.: 3 Q 55/05, juris-Dok. Rn. 14: Eine Fahrbahnbreite von 3, 50 m stelle für den gefahrlosen Einsatz eines Mülllastwagens einen Grenzfall dar, der jedenfalls keine Rückwärtsfahrt erlaube). - OVG Saarland, 03.05.2006 - 3 Q 3/05
Aufwandsentschädigung als einsetzbares Vermögen i.S.d. § 7 Abs. 1 AsylbLG
Die Bestimmtheit erfordert nicht stets eine ausdrückliche Regelung, vielmehr genügt die Erkennbarkeit des Inhalts aufgrund einer Auslegung des Verwaltungsakts unter Einbeziehung aller den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umstände hierzu Kopp/Ramsauer VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rdnrn. 5 und 8; Beschluss des Senats vom 24.4.2006 - 3 Q 55/05 -. - VG Weimar, 26.09.2024 - 7 K 50/21
Verpflichtung zur Verbringung von Verpackungsabfällen ("Gelbe Tonne") an einen …
Der Entsorger (hier: S... N...) verwendet ausweislich der Anlage 3 zum Schriftsatz des Beklagten vom 29.07.2021 ausschließlich Entsorgungsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t. Ist mit diesen eine Befahrung der Zuwegung nicht möglich, liegt dieser Umstand in der Sphäre des Überlassungspflichtigen (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24.04.2006, Az.: 3 Q 55/05, Rn. 28 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26.06.2017, Az.: 5 L 375/16, Rn.: 34 - Fundstellen: juris). - VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
Lastenverteilung im Rahmen der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers und …
Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310, zitiert nach juris Rdnr.9 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".