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| OVG Saarland, 03.07.2002 - 3 Q 59/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05
Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen
Rn. 82 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2002 - 3 Q 59/01 - AS RP-SL 30, 93; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2006, a.a.O..Rn. 84 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2002, a.a.O..
- VG Berlin, 17.11.2006 - 10 A 6.06 Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. März 2006 1 BvR 2087/03 zitiert nach Juris; siehe hierzu auch OVG Saarland, Beschluss vom 3. Juli 2002 3 Q 59/01 in: Amtliche Sammlung Rheinland Pfalz-Saarland Bd. 30, S. 93; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2005 8 B 940/05 zitiert nach Juris;… Schomerus/ Schrader/ Wegener, Umweltinformationsgesetz, 2. Auflage, § 8 Rz. 24 zur alten Fassung des Umweltinformationsgesetzes).
Laut Oberverwaltungsgericht Saarland (Beschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O.), dem sich die Kammer hier anschließt, ist ein umweltinformationsrechtlicher Anspruch auf die Mitteilung der Kapazität einer Anlage anzuerkennen, da diese typischerweise nicht dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Umweltinformationsgesetzes unterfalle.
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