Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.06.2000 - 3 R 115/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 25.04.2002 - 3 KO 264/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungshindernis; …
Ob ein Anspruch der Kläger zu 1, 3 und 4 wegen einer extremen allgemeinen Gefahrenlage im Hinblick auf ihre behauptete Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Ashkali schon deshalb ausgeschlossen ist bzw. ihrer Klage insoweit das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil ihnen nach dem Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 19. November 2001 für sechs Monate, beginnend ab 8. November 2001, eine Duldung zu erteilen ist und ihnen damit ein dem § 53 Abs. 6 AuslG, § 54 AuslG gleichwertiger Schutz zur Seite steht, kann dahin gestellt bleiben (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 -1 C 2.01 - DVBl. 2001, 1531; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2000 -14 A 521/00.A-; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2000 - A 14 S 2559/98 - Urteil vom 20. September 2001 - A 14 S 2130/00 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2002 - A 3 S 673/98 - OVG Saarland, Beschluss vom 5. Juni 2000 - 3 R 115/99 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2001 -10 LB 2234/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 7 A 11967/98.OVG -). - OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07
Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen …
Der Kläger weist richtig darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des OVG des Saarlandes (vgl. hierzu grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.6.2000 - 3 R 115/99 -, SKZ 2000, 264, Leitsatz Nr. 124, damals noch zu § 53 Abs. 6 AuslG und auf der Grundlage des generellen befristeten Abschiebestopps für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo nach Abschnitt II.5 der so genannten Altfallregelung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.5.2000 - B 5 5518/1-04-11 (Kosovo) -, seither st. Rspr., etwa Beschlüsse vom 31.10.2001 - 1 Q 54/01 -, SKZ 2002, 170, Leitsatz Nr. 78, und vom 20.3.2003 - 1 Q 27/03 -, SKZ 2003, 233, Leitsatz Nr. 97, ebenso auch BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2.01 -, DVBl. 2001, 1531) die für die auch vom Kläger mit dem Verweis auf die allgemeine Situation der Volkzugehörigen der Roma vorliegend reklamierten allgemeinen Gefahrenlagen im Herkunftsland zu beachtende Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG (vormals: § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG) auch dann zu berücksichtigen ist, wenn eine ausländerrechtliche Erlasslage dem Ausländer einen wirksamen Schutz vor seiner Abschiebung vermittelt.
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