Rechtsprechung
| BSG, 30.05.1967 - 3 RK 110/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ...
- BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71
Fortsetzungskrankheit - Arbeitsgemeinschaft
151 Zu Unrecht beruft sich die Beklagte demgegenüber auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (3 RK 84/64 vom 20o Dezember 1966 /SozR Nr" 2 zu § 245 RVO/ und 3 RK 110/64 vom 30" Mai 1967 /nicht veröffentlicht/)° Das Bundessozialgericht hat in den beiden Urteilen nichts anderes angenommen-, als was auch im Streitfall anzunehmen ist, daß nämlich neben dem Arbeitsverhältnis zur Arbeitsgemeinschaft ein Arbeitsverhältnis zu dem abstellenden Arbeitgeber bestand" Allerdings unterscheidet sich der Streitfall von den Fällen., über die das Bundessozialgericht entschieden hat, in einem Punkt; In den vom Buny dessozialgericht entschiedenen Fällen durfte die Arbeits gemeinschaft nicht ohne Zustimmung des Stamm-Arbeitgebers kündigen" Der Stamm-Arbeitgeber, der mit der Arbeitsgemeinschaft eine solche Vereinbarung trifft, kann von vornherein nicht in die Zwangslage kommen, wie sie auf So 7 der Revisionsbegründung geschildert wird, daß nämlich die Arbeitsgemeinschaft sich ihrer Lohnfortzahlungs pflicht entziehen und diese auf den Stamm-Arbeitgeber überwälzen kann" Ob und inwiev/eit die Arbeitsgemeinschaft auch in einem solchen Falle etwa unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Handelns allerdings allein zur Entgeltfortzahlung verpflichtet wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden".
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