Rechtsprechung
| BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausstattung mit einem behindertengerechten Bett für eine Ferienwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Hilfsmittel - Spezialbett - Ferienwohnung
Verfahrensgang
- SG Bremen, 26.01.1987 - S 7 KR 30/86
- LSG Bremen, 09.06.1988 - L 1 KR 6/87
- BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Weiter muß ein Hilfsmittel zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des Lebens - gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes - dienen (…BSG vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 36/87 = SozR 2200 § 182b Nr. 37 sowie vom 7. März 1990 - 3 RK 15/89 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 08.03.1990 - 3 RK 13/89
Hilfsmittel hier - Arbeitsrollstuhl für Berufsausübung
Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Im vorliegenden Fall geht es jedoch nur um die Benutzung einer eigenen Ferienwohnung und damit um eine besondere Art der Urlaubsgestaltung, die wie besondere Arten der Lebensführung nicht dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen (vgl Urteil des Senats vom 8. März 1990 - 3 RK 13/89 - zu Hilfsmitteln für die Berufsausübung). - BSG, 12.10.1988 - 8 RK 36/87
Hilfsmittel - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Befriedigung von …
Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Weiter muß ein Hilfsmittel zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des Lebens - gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes - dienen (BSG vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 36/87 = SozR 2200 § 182b Nr. 37 sowie vom 7. März 1990 - 3 RK 15/89 - zur Veröffentlichung bestimmt). - LSG Bremen, 09.06.1988 - L 1 KR 6/87
Spezialbett - Ferienwohnung - Hilfsmittel iS des Krankenversicherungsrechts
Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Bremen vom 9. Juni 1988 - L 1 Kr 6/87 - wird zurückgewiesen.
- BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad
Als Gegensatz zum Begriff "Grundbedürfnis" findet man in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch die Begriffe "besondere Lebensführung" (Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 RK 26/88, USK 9066) oder "Dienen bei besonderen Tätigkeiten" (BSG vom 3. November 1987 - 8 RK 14/87, USK 8782). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel
Zu diesen Grundbedürfnissen gehört in der heutigen Zeit auch die Möglichkeit, einmal im Jahr einen längeren Urlaub an einem anderen als dem Wohnort zu verbringen (BSG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 RK 26/88 - SozSich 1991, 94; Höfler in Kasseler Komm § 33 SGB V RdNr 12). - SG Stade, 26.05.2015 - S 29 KR 16/15
Versorgung mit einem mobilen Sauerstoff-Konzentrator zur Sicherstellung …
Darüber hinaus wird gegenwärtig nur bei der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität als Grundbedürfnis anerkannt (…vgl. zu alledem Urteil des BSG vom 10. November 2005, Az.: B 3 KR 31/04 R, abgedruckt in: SozR 4-2500, § 33 Nr. 10; Urteil des LSG Sachsen vom 21. September 2011, Aktenzeichen L 1 KR 226/10; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2014, Az.: L 4 KR 485/14 B ER sowie bereits BSG-Urteil vom 26. Juni 1990, Az.: B 3 RK 26/88;… außerdem Butzer in: Becker/Kingreen, Kommentar zur gesetzlichen Krankenversicherung, § 33 SGB V Rn 20 mwN).
- SG Aachen, 08.07.2014 - S 13 KR 29/14
Erstattung der Kosten für eine Sauerstoffversorgung im Ausland durch die …
Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens kann auch ein (längerer) jährlicher Erholungsurlaub gehören (BSG, Urteil vom 26.06.1990 3 RK 26/88; Urteil vom 25.06.2009 B 3 KR 10/08 R). - SG Stade, 18.07.2016 - S 29 KR 99/15
Versorgung eines gesetzlich Krankenversicherten mit einem mobilen …
Ausnahmsweise wird eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität als Grundbedürfnis dann anerkannt, wenn es um die Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger geht (…vgl. zu alledem Urteil des BSG vom 10. November 2005, Az.: B 3 KR 31/04 R, abgedruckt in: SozR 4-2500, § 33 Nr. 10; Urteil des LSG Sachsen vom 21. September 2011, Aktenzeichen L 1 KR 226/10; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2014, Az.: L 4 KR 485/14 B ER sowie bereits BSG-Urteil vom 26. Juni 1990, Az.: B 3 RK 26/88;… außerdem Butzer in: Becker/Kingreen, Kommentar zur gesetzlichen Krankenversicherung, § 33 SGB V Rn 20 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1997 - L 5 KR 35/96
Krankenversicherung
Da aber die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels im krankenversicherungsrechtlichen Sinne auf die Befriedigung der allgemeinen Grundbedürfnisse beschränkt ist, zählt es nicht zu der Aufgabe einer Krankenkasse, jede individuell gewünschte Art der Fortbewegung oder Freizeitgestaltung zu ermöglichen (vgl. auch zur ähnlichen Problematik der Urlaubsgestaltung BSG, Urteil vom 26.06.1990 - 3 RK 26/88; Urteil vom 06.02.1997 3 RK 3/96). - SG Duisburg, 25.03.2011 - S 9 KR 201/09
Krankenversicherung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen, die hinreichende Kommunikation, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, das Informationsbedürfnis, die passive Erreichbarkeit sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (vgl hierzu: Urteile des BSG vom 07.03.1990, Az: 3 RK 15/89, vom 08.06.1994, Az: 3/1 RK 13/94, vom 26.06.1996, Az: 3 RK 26/88 mit weiteren Nachweisen sowie vom 16.09.2004, Az: B 3 KR 19/03 R mit weiteren Nachweisen). - SG Düsseldorf, 30.08.2018 - S 27 KR 1266/16 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass besondere Arten der Urlaubsführung wie z.B. die Nutzung der eigenen Ferienwohnung oder des eigenen Wohnmobils besondere Arten der Urlaubsgestaltung darstellen, die nicht dem Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen (BSG, Urteil vom 26.06.1990, AZ. 3 RK 26/88; BSG, Urteil vom 06.02.1997, AZ: 3 RK 3/96).
- SG Ulm, 20.11.2002 - S 10 KR 1472/02 Da jeder Versicherte - auch der gesunde Versicherte - zum Schlafen ein Bett, d.h. auch einen Lattenrost und eine Matratze benötigt, ist die Beklagte als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verpflichtet, ihren Versicherten diese Gegenstände zur Verfügung zu stellen (…vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSG Urt. vom 26.06.1990 - 3 RK 26/88 ).
- SG Düsseldorf, 25.02.2003 - S 8 (4) KR 235/00 Denn in der entsprechenden Entscheidung hat das BSG ausgeführt, dass kein Anspruch auf eine besondere Art der Urlaubsgestaltung, so der Benutzung einer eigenen Ferienwohnung, besteht ( BSG, Urteil vom 26.06.1990 - 3 RK 26/88 - ).
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