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| BSG, 28.03.1979 - 3 RK 29/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 5/77
Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 3 RK 29/78
- 5 RKnU 5/77 unter Hinweis auf BSGE 27, Bü,.
- LSG Hessen, 06.08.1980 - L 8 KR 425/79
Befreiung vom gesetzlichen Arzneikostenanteil; Grundrente nach dem BVG; …
Dieser ist im Rahmen des § 14 KVLG nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift nicht als unbestimmter, der gerichtlichen Überprüfung voll unterliegender Rechtsbegriff zu werten, an den sich die Ermessensausübung anschließt; er ist Ermessensrichtlinie und ragt somit ebenfalls in den Ermessensbereich der Beklagten hinein (so auch Urteil des BSG vom 28. März 1979 - 3 RK 29/78 - Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 1980 - L-16/Kr-190/78 - Urteil des LSG Niedersachsen vom 7. November 1979 - L-4/Kr-42/78 -).Sie sind jedoch nur zu beachten, soweit sie eine gleichmäßige Ermessensausübung gewährleisten und mit dem Gesetz in Einklang stehen (Urteil des BSG vom 28. März 1979 - 3 RK 29/78 -).
- BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81
Härtefäll - Krankenkasse - Hilfsbedürftigkeit
Und auch in dem Urteil des Senats vom 28. März 1979, 3 RK 29/78 (502R 2200 @ 182a RVO Nr. 1, S. &) heißt es - dementsprechend - nur, daß die Krankenkasse besondere Umstände dartun müsse, wenn sie beim laufenden Bezug von Arzneimitteln die Befreiung verneinen wolle. - BSG, 27.06.1985 - 8 RK 44/84
Arzneimittelversorgung - Therapierichtung - Ermessensentscheidung der …
Die Entscheidung der Krankenkasse erfordert daher die gerichtliche Prüfung (und begrenzt sie zugleich hierauf), ob die von der Krankenkasse vorgenommene Subsumtion des Einzelfalles unter diesen unbestimmten Rechtsbegriff noch im Rahmen des rechtlich Vertretbaren liegt (BSG, Urteil vom 28. März 1979 - 3 RK 29/78 -" SozR 2200 % 182a Nr. 1; Urteil vom 21. Oktober 1980. - BSG, 29.01.1981 - 11 RK 7/80
Rechtsstreit um eine Befreiung in der angeordneten Zahlung von Kostenanteilen
Die Entscheidung der Krankenkasse über eine Befreiung nach § 14 S 2 KVLG (= § 182a S 2 RVO) ist eine reine Ermessensentscheidung (Anschluß an BSG 1979-03-28 3 RK 29/78 = SozR 2200 § 182a Nr. 1). - BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 16/79 Zur Frage der fehlerfreien Ausübung des der KK bei der Entscheidung über die - restliche - Kostenübernahme für Zahnersatz durch RVO § 182c S 3 eingeräumten Ermessens (Anschluß an und Fortführung von BSG 1979-03-28 3 RK 29/78 = SozR 2200 § 182a Nr. 1 und BSG 1981-01-29 11 RK 7/80).2.
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