Rechtsprechung
| BSG, 22.02.1974 - 3 RK 30/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls - Bestehen eines Anspruchs auf Leistung - Möglichkeit der weiteren Tätigkeit - Tatsächliche Feststellungen des Landessozialgerichts - Die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten als versicherungspflichtige Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …
Auszug aus BSG, 22.02.1974 - 3 RK 30/73
Aus ihr folgt, daß, wer bereits bei Aufnahme der Beschäftigung arbeitsunfähig ist, d. h. die übernommene Arbeit überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr einer (weiteren) Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes verrichten kann (vgl. BSG 26, 288, 290), grundsätzlich kein Krankenversicherungsverhältnis begründet (vgl. § 1 Abs. 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes, wonach ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nur für Arbeiter besteht, die "nach Beginn der Beschäftigung" arbeitsunfähig werden).
- LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
Mißglückter Arbeitsversuch; Arbeitsversuch; Arbeitsunfähigkeit; …
Die Annahme eines solchen mißglückten Arbeitsversuches, der die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Entstehung von Leistungsansprüchen gegen die Krankenkasse ausschließt, setzt voraus, daß der Arbeitnehmer schon im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme objektiv arbeitsunfähig war und er deswegen die Beschäftigung noch vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgeben muß (…ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Urt. vom 10.11.1970 - 3 RK 94/67 - EEK I/123;… Urt. vom 4.10.1973 - 3 RK 34/72 - EEK I/351; Urt. vom 22.2.1974 - 3 RK 30/73 - EEK I/395;… Urt. vom 19.12.1974 - 3 RK 92/73 - EEK I/447). - BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81
Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des …
Das Vertrauen des Beschäftigten wird gerade dadurch geschützt, daß selbst beim Vorliegen einer von Anfang an bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein Versicherungsverhältnis dann entsteht, wenn Arbeit innerhalb eines wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraums erbracht wurde (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1974 - 3 RK 30/73 - SozR 2000 Nr. 2 zu § 165: "die Versicherung wird jedoch wirksam, wenn der Beschäftigte eine wirtschaftlich ins Gewicht fallende Zeit gearbeitet hat und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen darf, daß er durch seine Beschäftigung einen Versicherungsschutz erworben hat"). - LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.1977 - L 5 K 6/76 In dieser Hinsicht kann jede Arbeitsdauer beachtlich sein, sofern sie nicht schlechthin als so geringfügig anzusehen ist, daß sie kein für die Entstehung eines schutzwürdigen Vertrauens geeigneter Zeitfaktor sein kann; nur in solchen Fällen ist schon ohne Rücksicht auf weitere Umstände ein mißglückter Arbeitsversuch anzunehmen (Einschränkung gegenüber BSG vom 1974-02-22 3 RK 30/73 = SozR 2200 § 165 Nr. 2).
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