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| BSG, 27.11.1962 - 3 RK 31/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
Auszug aus BSG, 27.11.1962 - 3 RK 31/60
Über die Nichtigkeitsfeststellungsklage darf nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn neben der Klage auf Feststellung die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes hilfsweise dessen Aufhebung beantragt ist; denn beiden Anträgen liegt nicht eine Mehrheit von Klageansprüchen, sondern ein einziger Anspruch iS des ZPO § 301 zugrunde (so auch BSG 1960-06-21 3 RK 72/55 = BSGE 12, 185).
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 546/14
Nichtigkeitsfeststellungsklage, Überprüfungsantrag, Überprüfungsbescheid
Rn. 37 Den erhobenen Klagen liegt allerdings nicht eine Mehrheit von Klageansprüchen zugrunde, sondern ein einziger Anspruch (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1962, 3 RK 31/60 Rz. 14), da als Klageziel mit allen Klagen verfolgt wird, letztlich vom Beklagten höhere Leistungen im streitgegenständlichen Zeitraum zu erhalten. - FG Hamburg, 30.01.2004 - III 81/02 Dabei kann dahinstehen, ob allein über einen Hauptantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit auch durch isoliertes Teilurteil - gemäß § 98 FGO - entschieden werden könnte, wenn der Hilfsantrag auf Aufhebung desselben Bescheids gerichtet ist (bejahend BFH vom 22. November 1968 , III 37/68, BFHE 94, 523BStBl II 1969, 260 [BFH 22.11.1968 - III R 37/68] ; verneinend Bundessozialgericht -BSG- vom 27. November 1962, 3 RK 31/60, Juris).
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