Rechtsprechung
| BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 22, 106
- NJW 1965, 711
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (5)
- BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57
Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten …
Auszug aus BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
Dieser Erlaß ist geltendes Recht (BSG 6, 47, 51; vergleiche auch BSG 16, 91, 94).Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hat, die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers richte sich nach dem Anspruch auf das Arbeitsentgelt (…Urt. vom 21. März 1961 - 3 RK 7/57 - in Sozialrecht RVO § 393 Bl. Aa 1, Aa 2; vergleiche auch BSG 16, 91, 96), wird daran nicht festgehalten.
- BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die …
Auszug aus BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
Dieser Erlaß ist geltendes Recht (BSG 6, 47, 51; vergleiche auch BSG 16, 91, 94). - BSG, 28.04.1964 - 3 RK 70/59
- Lesezirkel -, Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung für auf …
Auszug aus BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
In solchen Fällen kann es nach den Umständen des Einzelfalles schwierig sein zu entscheiden, ob eine Einnahme dem Steuerpflichtigen schon zugeflossen ist (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. April 1964 in BSG 21, 48 = SozR RVO § 160 Nr. 11 zur "Sprungrücklage" bei Abonnentenwerbern). - BFH, 19.06.1952 - IV 86/52 U
Erfüllung des Lohnanspruchs des Arbeitnehmer durch eine Gutschrift - Auslegung …
Auszug aus BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
Außer dem klaren Fall der Zahlung eines geschuldeten Betrages können somit auch andere Rechtshandlungen als Zahlungsgeschäfte - wie Gutschriften, Verrechnungen u. ä. - den Tatbestand des "Zufließens" im Sinne d. Lohnsteuerrechts erfüllen, sofern damit dem Berechtigten eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über den in bar oder in geldwerten Gütern überwiesenen Betrag eingeräumt wird (vgl. Bundesfinanzhof in BStBl. III 1953, 170). - BSG, 21.03.1961 - 3 RK 7/57
Auszug aus BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hat, die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers richte sich nach dem Anspruch auf das Arbeitsentgelt (Urt. vom 21. März 1961 - 3 RK 7/57 - in Sozialrecht RVO § 393 Bl. Aa 1, Aa 2; vergleiche auch BSG 16, 91, 96), wird daran nicht festgehalten.
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in seinem einzigen zur untertariflichen Bezahlung ergangenen Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 Reichsversicherungsordnung ) ausdrücklich zum Zuflussprinzip bekannt.c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des BSG mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren.
- BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92
Beitragspflicht - Arbeitsentgelt - Verfallen - tarifliche Ausschlußklausel
Dem ist das BSG zum Teil sogar für die Zeit gefolgt, für die zwischen 1944 und 1977 das steuerrechtliche Zuflußprinzip Eingang ins Beitragsrecht gefunden hatte (…BSGE 41, 6, 9 ff = SozR 2200 § 393 Nr. 3;… BSGE 54, 136 [BSG 26.10.1982 - 12 RK 8/81] = SozR 2200 § 393 Nr. 9; jedoch dem Zuflußprinzip folgend BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO). - BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren.c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren.
Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in seinem einzigen zur untertariflichen Bezahlung ergangenen Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 Reichsversicherungsordnung ) ausdrücklich zum Zuflussprinzip bekannt.
c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des BSG mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren.
c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des BSG mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren.
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R
Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - …
c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren. - BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich
Diese kann sogar schon vor Fälligkeit des Arbeitsentgelts und bevor feststeht, ob und in welchem Umfang es geschuldet wird, eintreten (s. dazu BSGE 41, 6, 12 unter teilweiser Abweichung von SozR Nr. 1 zu § 393 RVO sowie BSGE 22, 106 und 22, 162). - BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …
So hat der 3. Senat im Falle einer untertariflichen Entlohnung eine Beitragspflicht nur für den tatsächlich gezahlten, nicht aber für den darüber hinaus nach dem Tarifvertrag geschuldeten Teil des Lohnes angenommen (BSGE 22, 106;… vgl. hierzu Brackmann a.a.O. S. 365 und Merten in Gemeinschaftskommentar zum SGB IV, § 14 Rz. 51). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 197/01
Sozialversicherung - Phantomlohn - Kein Vertrauensschutz für Arbeitgeber?
Hier auf beruht insbesondere das Urteil des BSG vom 21.11.1964 (BSGE 22, 106), das in einem Fall untertariflicher Bezahlung annahm, maßgebend für den Beitragsanspruch sei nur das tatsächlich gezahlte Entgelt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2002 - L 5 B 41/02
Krankenversicherung
Soweit aufgrund des Gemeinsamen Erlasses des Reichsministers des Finanzen- und des Reichsarbeitsministers betreffend weitere Vereinfachung des Lohnabzugs vom 10.04.1944 (Gemeinsamer Erlass) bis 1977 das steuerrechtliche Zuflussprinzip Eingang in das Beitragsrecht gefunden hatte (hierauf sind insbesondere die Urteile des BSG vom 21.11.1964, BSGE 22, 106, …und vom 18.11.1980, SozR 2100 § 14 Nr. 7, gestützt), mag zwar zunächst auch in der Zeit nach Inkrafttreten des SGB IV, durch dessen Art. 11 § 21 Satz 2 Nr. 4 der Gemeinsame Erlass aufgehoben worden ist, zweifelhaft gewesen sein, ob und inwiefern das Zuflussprinzip weiter galt (…s. etwa die Anmerkung von Wünnemann, DAngVers. 1981, 371 zum Urteil des BSG vom 18.11.1980 (a.a.O.); s. aber schon BSGE 54, 136; 59, 183).Auf den Bestand des Urteils des BSG vom 25.11.1964 (BSGE 22, 106), das einen Fall der untertariflichen Bezahlung betrifft, konnten die Arbeitgeber angesichts der geänderten Rechtslage (Aufhebung des Gemeinsamen Erlasses, auf dem die Entscheidung beruhte) nicht vertrauen.
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
c) Unter Anwendung des Gemeinsamen Erlasses hat der damals zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 25. November 1964 (BSGE 22, 106 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO) entschieden, dass bei untertariflicher Entlohnung Beiträge vom tatsächlich gezahlten und nicht vom geschuldeten Lohn zu berechnen waren. - BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
Nach dem Gem. Erlaß 1944 ist hierfür entscheidend, ob diese Bezüge zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des Steuerrechts gehören (vgl. BSG 6, 47, 50; 15, 65, 69; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25.11.1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17.12.1964 - 3 RK 51/60 -).Soweit diese Erwägungen darauf abstellen, daß die Beiträge zur Sozialversicherung nicht vom tatsächlich gezahlten, sondern vom geschuldeten Lohn zu entrichten seien, sind sie allerdings mit der Koppelung des Entgeltbegriffs an das Lohnsteuerrecht gegenstandslos geworden, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. November 1964 - 3 RK 32/60 - näher dargelegt hat.
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
- LSG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - L 11 KR 1160/03
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - geschuldetes Arbeitsentgelt - Zufluss- bzw …
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 47/79
Aufgabe eines unstreitigen Entgeltanspruchs - Erfüllung auf andere Weise
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 73/02
Sozialversicherungsbeiträge - Nachforderung
- LSG Hessen, 11.06.1992 - L 1 KR 385/91
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragsnachzahlung - geschuldetes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 28.01.2025 - L 1 BA 39/24
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 191/01
Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - L 24 KR 19/05
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragsanspruch aus Sonderzahlung bzw …
- LSG Saarland, 22.04.2005 - L 7 RJ 229/03
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - maßgebendes Arbeitsentgelt für …
- LSG Hamburg, 17.08.2004 - L 3 RA 42/03
Bestehen einer Sozialversicherungspflicht für als geringfügig beschäftigt …
- BSG, 01.12.1977 - 12 RK 11/76
Berücksichtigung von Gewinnanteilen aus einem Partnerschaftsvertrag als einmalige …
- LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91
Vorruhestandsgeld - Sozialversicherungsbeiträge - Insolvenzsicherung
- BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85
Gewährung einer Abfindung - Beamtenverhältnis - Berufung - Nachversicherung eines …
- BSG, 17.12.1964 - 3 RK 27/62
Bewertung der Ansprüche eines Angestellten im Gaststättengewerbe auf Wohnung und …
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