Rechtsprechung
| BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Altersruhegeldanspruch - Zeitpunkt des Versicherungsfalls - Rentenantragfrist - Rehabilitationsantragsfrist - Frist - Krankengeld - Nachträgliche Verschiebung des Rentenbeginns
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Recht des Versicherten auf Altersruhegeldanspruch
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.03.1980 - S 73 KR 51/79
- BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Soll somit § 183 Abs. 8 RVO der Krankenkasse ermöglichen, ihre Leistungspflicht zu Lasten des letztlich primär leistungspflichtigen Rentenversicherungsträgers zu begrenzen (zu § 183 Abs. 7 RVO vgl. BSGE 49, 71, 74 =…">1241d%20RVO%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1241d RVO Nr. 1), so folgt daraus, daß sich die Bedeutung einer Aufforderung der Krankenkasse nach dieser gesetzlichen Bestimmung nicht lediglich auf die Stellung des Rentenantrages beschränkt, sondern sich auch auf das dem Versicherten nach § 1248 Abs. 6 RVO zustehende Recht, den Zeitpunkt des Versicherungsfalles zu bestimmen, erstreckt. - BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78
Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine …
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Diese Bestimmung kann grundsätzlich auch noch nach dem Erlaß des Bescheides über das Altersruhegeld bis zum Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides getroffen werden (…BSGE 37, 257, 261 =;…">1248%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 3;… BSGE 46, 279, 281 = ;…">1248%20RVO%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 25; bezüglich der Bestimmung des Zeitpunktes des Versicherungsfalles der EU vgl. BSGE 49, 202, 206 = SozR 2200 § 1247 Nr. 28). - BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 8/74
Bestimmung der Alters des Versicherten - Rechtskraft - Empfangsbedürftige …
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Diese Bestimmung kann grundsätzlich auch noch nach dem Erlaß des Bescheides über das Altersruhegeld bis zum Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides getroffen werden (BSGE 37, 257, 261 =…">1248%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 3;… BSGE 46, 279, 281 = ;…">1248%20RVO%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 25;… bezüglich der Bestimmung des Zeitpunktes des Versicherungsfalles der EU vgl. BSGE 49, 202, 206 = SozR 2200 § 1247 Nr. 28). - BSG, 10.07.1979 - 3 RK 87/77
Forderungsübergang der KK - Erteilung eines Rentenbescheides
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Der Tag der Zubilligung der Rente ist der Rentenbeginn, also der Zeitpunkt, von dem an die Rente dem Versicherten zusteht (BSGE 48, 253, 254 =…">183%20RVO%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 25 m.w.N.). - BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80
Sie verweist insbesondere auf das Urteil des Senats vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 - auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Rehabilitations-Angleichungsgesetzes - RehaAnglG - (BT-Drucks. 7/1237 S. 64), wonach § 183 Abs. 8 RVO i.d.F. des Entwurfs als Sondervorschrift die Möglichkeit des Versicherten ausschließe, einen späteren Zeitpunkt als das 65. Lebensjahr für den Bezug des Altersruhegeldes zu bestimmen, sowie auf § 46 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches, Allgemeiner Teil (SGB I).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 3 R 437/17
Altersrente; Aufforderung zur Antragstellung; 10-Wochen-Frist; Sanktionsrecht; …
In solchen Fällen werde dem Versicherten das Recht abgesprochen, im Nachhinein noch ohne Zustimmung der Krankenkasse über seinen Rentenantrag uneingeschränkt zu verfügen (vgl. z. B. BSG, Urteile vom 04. Juni 1981 - 3 RK 32/80 und 3 RK 50/80 -, beide ergangen zur Vorgängervorschrift des § 51 SGB V, und zwar zu § 183 Abs. 7 und 8 Reichsversicherungsordnung - RVO -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 18/99
Krankenversicherung
Rn. 8 Die Widerspruchsstelle der Beklagten entschied mit Bescheid vom 14.09.1995, der Widerspruch vom 14.08.1995 gegen den Bescheid vom 08.08.1995 werde zurückgewiesen; stelle ein Versicherter bei einem Träger der Rentenversicherung Anträge, ohne von der Krankenkasse aufgefordert zu sein, sei er in seinen Rechten nicht eingeschränkt, weshalb die Krankenkasse den Verzicht auf die Erwerbsunfähigkeitsrente gegen sich habe gelten lassen; nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile v. 04.06.1981, Az. 3 RK 32/80 und 50/80) sei die Dispositionsbefugnis des Versicherten aber eingeschränkt, wenn ihn die Krankenkasse nach § 51 des SGB V zur Stellung eines Reha- oder Rentenantrages aufgefordert habe; eine Disposition des Versicherten sei dann nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse möglich; so sei ein Widerspruch gegen die Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich; eine Zustimmung zu dem Widerspruch gegen den Bescheid der LVA vom 17.07.1995 sei von der Kasse jedoch nicht erteilt; wegen der eingeschränkten Dispositionsbefugnis sei der Kläger verpflichtet, die für die Prüfung des Antrages auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente erforderlichen Tatsachen in Form eines formellen Rentenantrages anzugeben; nach allem sei die Aufforderung vom 08.08.1995, einen formellen Rentenantrag zu stellen, rechtmäßig.Rn. 22 Diese Vorschriften sind - auch im Hinblick auf die Beendigung oder Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld aus Anlaß des Bezuges von Leistungen (§ 50 SGB V), die auf einen Antrag nach § 51 Abs. 1 oder 2 SGB V hin gewährt werden -, in der Tat eine Schutzvorschrift zugunsten der Kassen (vgl. BSG Urt.v. 04.06.1981 - 3 RK 32/80 = USK 81 125 und 3 RK 50/80 = BSGE 52, 26 = SozR 2200 § 1248 Nr. 33 = USK 81 135), wie die Beklagte dies im Ansatz zu Recht betont.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14
Verpflichtung zur Rentenbeantragung; Aufforderung zur Rentenbeantragung als …
Einschränkungen dieser Art sind dem Sozialversicherungssystem nicht fremd und binden in vergleichbaren Fällen sogar Versicherte, die in der Bestimmung des Versicherungsfalles nicht mehr frei sind, wenn sie von der Krankenkasse unter Fristsetzung zur Stellung des Antrages auf Altersruhegeld aufgefordert worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 1981 - 3 RK 32/80 -, juris bereits für § 183 Abs. 8 RVO und BSG, Urteil vom 26. Juni 2008 - B 13 R 141/07 R -, juris für § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - L 3 R 437/17
Altersrente; Aufforderung zur Antragstellung; 10-Wochen-Frist; Sanktionsrecht; …
In solchen Fällen werde dem Versicherten das Recht abgesprochen, im Nachhinein noch ohne Zustimmung der Krankenkasse über seinen Rentenantrag uneingeschränkt zu verfügen (vgl. z. B. BSG, Urteile vom 04. Juni 1981 - 3 RK 32/80 und 3 RK 50/80 -, beide ergangen zur Vorgängervorschrift des § 51 SGB V, und zwar zu § 183 Abs. 7 und 8 Reichsversicherungsordnung - RVO -). - SG Potsdam, 04.05.2017 - S 48 R 386/16 In solchen Fällen wird dem Versicherten das Recht abgesprochen, im Nachhinein noch ohne Zustimmung der Krankenkasse über seinen Rentenantrag uneingeschränkt zu verfügen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 04.06.1981 zu den Aktenzeichen 3 RK 32/80 und 3 RK 50/80, beide ergangen zur Vorgängervorschrift des § 51 SGB V, und zwar zu § 183 Abs. 7 und 8 RVO).
- BSG, 09.09.1981 - 3 RK 42/80
Rentenübergang der Krankenkasse - nachträgliche Verschiebung des …
Die Bestimmung des § 183 Abs. 8 RVO hat Vorrang gegenüber dem § 25 Abs. AVG (BSG Urteil vom 4. Juni 1981 - 3 RK 32/80 -). - LSG Hessen, 12.12.1984 - L 8 KR 445/84
Krankenversicherung; Selbständigkeit; Erwerbstätiger; Erwerbsunfähigkeit; Rente; …
Insoweit wurde § 183 Abs. 8 RVO der Vorrang gegenüber § 1248 Abs. 6 RVO eingeräumt und ein Antrag auf Altersruhegeld nach § 1248 Abs. 5 RVO mit der Bestimmung eines späteren Versicherungsfalls als der Vollendung des 65. Lebensjahres als ein Antrag gewertet, der die Voraussetzungen des § 183 Abs. 8 RVO nicht erfüllt (…BSG;…">1248%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 33, Urteil des BSG vom 4. Juni 1981 - 3 RK 32/80). - LSG Rheinland-Pfalz, 21.03.1991 - L 5 K 66/90
Rentenantragsfiktion - Dispositionsrecht
Zum Dispositionsrecht des Versicherten über den Rentenbeginn nach Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse nach § 183 Abs. 7 RVO (vgl BSG vom 4.6.1981 - 3 RK 32/80). - LSG Niedersachsen, 25.07.1984 - L 2 J 30/84
Leistungsklage - Klagebefugnis
Diese Dispositionsbefugnis kann aber Einschränkungen unterworfen sein, wenn der Krankengeld gewährende Krankenversicherungsträger den Versicherten nach § 183 Abs. 7 RVO aufgefordert hat, den Rehabilitationsantrag zu stellen (…vgl BSG 04.06.1981 3 RK 50/80 = SozR 2200 § 1248 Nr. 33; BSG vom 04.06.1981 3 RK 32/80 und vom 09.09.1981 3 RK 42/80).
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