Rechtsprechung
| BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Rechtsweg für Streitigkeiten aus Leistungserbringungsverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei Leistungsbeschaffungsverträgen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsbeschaffungsverträge - Sozialgerichtliche Zuständigkeit - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 13.12.1982 - S 21 KR 100/82
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1983 - L 11 KR 20/83
- BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2784 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Kleve, 25.07.1984 - 3 T 59/84
Notwendigkeit und Umfang der Berücksichtigung der Nebenkosten eines Mietobjekts …
Auszug aus BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83
Die Sache wird dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist für Rechtsstreitigkeiten aus einem Leistungsbeschaffungsvertrag zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und den Leistungserbringern von orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln (bzw ihren Verbänden) andererseits der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit oder zu den Zivilgerichten gegeben? Fundstelle RegNr 15793 NJW 1985, 2784 (O1) KVRS A-9800/1 (LT1) SozSich 1985, RsprNr 3906 (LT1) USK 8543 (LT1) SGb 1986, 28-34 (LT1) JZ 1986, 501-505 (OT1) Diese Entscheidung wird zitiert von: LG Kleve 1984-07-25 3 T 59/84 So auch JZ 1986, 476-482, Schulin, Bertram (Entscheidungsbesprechung) ZSR 1985, 185-187, Rohwer-Kahlmann, Harry ZfS 1985, 161-169, Kretschmer, Hans-Jürgen.
- BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85
"AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse …
Kommt es aber bei der Beurteilung der Rechtswegfrage allein auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch folgt, und nicht auf die - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Stellung der Prozeßparteien, kann dieses Rechtsverhältnis nicht unterschiedlich qualifiziert werden, je nachdem ob der einen Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand beanstandende Kläger ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Privatrechtssubjekt ist, dessen wettbewerbliche Ansprüche gegen die öffentliche Hand auch nach der vom Bundessozialgericht vertretenen Auffassung (Vorlagebeschluß v. 12. März 1985 - 3 RK 33/83, S. 12 = SGb 1986, 28, 31; GmS-OGB 1/85) bürgerlich-rechtlich und von den ordentlichen Gerichten zu beurteilen sind. - BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85
Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung …
Kommt es aber bei der Beurteilung der Rechtswegfrage allein auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch folgt, und nicht auf die - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Stellung der Prozeßparteien, kann dieses Rechtsverhältnis nicht unterschiedlich qualifiziert werden, je nachdem ob der einen Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand beanstandende Kläger ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Privatrechtssubjekt ist, dessen wettbewerbliche Ansprüche gegen die öffentliche Hand auch nach der vom Bundessozialgericht vertretenen Auffassung (Vorlagebeschluß v. 12. März 1985 - 3 RK 33/83, S. 12 = SGb 1986, 28, 31; GmS-OGB 1/85) bürgerlich-rechtlich und von den ordentlichen Gerichten zu beurteilen sind. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1983 - L 11 KR 20/83
Rechtsstreitigkeiten zur Zulassung von orthopädischen Hilfsmitteln für …
Fundstelle RSpDienst 9000 § 51 SGG, 54-57 (LT1) Rechtszug: vorgehend SG Duisburg 1982-12-13 S 21 Kr 100/82 nachgehend BSG 1985-03-12 3 RK 33/83 nachgehend BSG 1986-09-17 3 RK 17/86.
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