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Rechtsprechung
   BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3714
BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83 (https://dejure.org/1985,3714)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 3 RK 33/83 (https://dejure.org/1985,3714)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 3 RK 33/83 (https://dejure.org/1985,3714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei Leistungsbeschaffungsverträgen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsbeschaffungsverträge - Sozialgerichtliche Zuständigkeit - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Kleve, 25.07.1984 - 3 T 59/84

    Notwendigkeit und Umfang der Berücksichtigung der Nebenkosten eines Mietobjekts …

    Auszug aus BSG, 12.03.1985 - 3 RK 33/83
    Die Sache wird dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist für Rechtsstreitigkeiten aus einem Leistungsbeschaffungsvertrag zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und den Leistungserbringern von orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln (bzw ihren Verbänden) andererseits der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit oder zu den Zivilgerichten gegeben? Fundstelle RegNr 15793 NJW 1985, 2784 (O1) KVRS A-9800/1 (LT1) SozSich 1985, RsprNr 3906 (LT1) USK 8543 (LT1) SGb 1986, 28-34 (LT1) JZ 1986, 501-505 (OT1) Diese Entscheidung wird zitiert von: LG Kleve 1984-07-25 3 T 59/84 So auch JZ 1986, 476-482, Schulin, Bertram (Entscheidungsbesprechung) ZSR 1985, 185-187, Rohwer-Kahlmann, Harry ZfS 1985, 161-169, Kretschmer, Hans-Jürgen.
  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse …

    Kommt es aber bei der Beurteilung der Rechtswegfrage allein auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch folgt, und nicht auf die - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Stellung der Prozeßparteien, kann dieses Rechtsverhältnis nicht unterschiedlich qualifiziert werden, je nachdem ob der einen Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand beanstandende Kläger ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Privatrechtssubjekt ist, dessen wettbewerbliche Ansprüche gegen die öffentliche Hand auch nach der vom Bundessozialgericht vertretenen Auffassung (Vorlagebeschluß v. 12. März 1985 - 3 RK 33/83, S. 12 = SGb 1986, 28, 31; GmS-OGB 1/85) bürgerlich-rechtlich und von den ordentlichen Gerichten zu beurteilen sind.
  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung …

    Kommt es aber bei der Beurteilung der Rechtswegfrage allein auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch folgt, und nicht auf die - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Stellung der Prozeßparteien, kann dieses Rechtsverhältnis nicht unterschiedlich qualifiziert werden, je nachdem ob der einen Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand beanstandende Kläger ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Privatrechtssubjekt ist, dessen wettbewerbliche Ansprüche gegen die öffentliche Hand auch nach der vom Bundessozialgericht vertretenen Auffassung (Vorlagebeschluß v. 12. März 1985 - 3 RK 33/83, S. 12 = SGb 1986, 28, 31; GmS-OGB 1/85) bürgerlich-rechtlich und von den ordentlichen Gerichten zu beurteilen sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1983 - L 11 KR 20/83

    Rechtsstreitigkeiten zur Zulassung von orthopädischen Hilfsmitteln für …

    Fundstelle RSpDienst 9000 § 51 SGG, 54-57 (LT1) Rechtszug: vorgehend SG Duisburg 1982-12-13 S 21 Kr 100/82 nachgehend BSG 1985-03-12 3 RK 33/83 nachgehend BSG 1986-09-17 3 RK 17/86.
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