Rechtsprechung
| BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines Fürsorgehofs; Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung; Annahme einer Beschäftigung als "Lehrling"; Durchführung der Ausbildung in einer ...
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 18, 246
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59
Waisenrente aus der Invalidenversicherung eines verstorbenen Vaters - Begriff der …
Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59
So wenig Fürsorge- oder Heimerziehung als solche schon Berufsausbildung darstellt (vgl. hierzu im Zusammenhang mit § 1267 Abs. 1 Satz 2 RVO die Entscheidung in BSG 14, 285), so wenig steht die Betonung des Erziehungselements einer im übrigen allen Ansprüchen genügenden Berufsausbildung entgegen.Die Durchführung der Erziehung ist in beiden Fällen die gleiche (BSG 14, 285, 288 und RVA Grunds.Entsch. Nr. 5441; AN 1941, 362).
- BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59
Daß entgegen der Meinung der beigeladenen BfA auch die die Versicherungspflicht betreffenden Vorschriften der 1. VereinfVO spätestens seit dem ersten Zusammentritt des Bundestags (7. September 1949) im ganzen Bundesgebiet gelten, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. August 1961 (BSG 15, 65, 68) dargelegt,.
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
Versicherungszeiten nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Rn. 66 Hinsichtlich der Freiwilligkeit im Zusammenhang mit in Erziehungsheimen untergebrachten Jugendlichen hat das BSG (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68) darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Vormundschaftsgerichts keinen Strafcharakter habe und auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung darstelle.Der Beschluss weise auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68 unter Hinweis auf Bayerisches Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid. des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 Seite 426).
Der vormundschaftsgerichtliche Beschluss beschränke sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und habe zur Folge, dass das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergehe (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68).
Er sei in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen - im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität - und habe den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68).
Hinweise auf eine Ausbildung bzw. Lehre sind nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris), dass die Tätigkeit klar auf das Ziel der Berufsausbildung ausgerichtet ist, die "Anleitung" der Lehrlinge durch Lehrmeister erfolgt, die Lehrzeit festgelegt und so bemessen ist, dass nach ihrem Ablauf die Ablegung der Gesellenprüfung möglich ist.
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 109/07 R
Fiktive Pflichtbeitragszeit nach § 247 Abs 2a SGB VI - Lehrling einer …
Für diese Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden; ebenso für diejenigen, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden war (vgl zB zu der im oben zitierten Ausschussbericht erwähnten Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten eines Erziehungsheimes BSG vom 30.1.1963, BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… s insgesamt mwN BSG vom 23.9.1999, SozR 3-2600 § 247 Nr. 2 S 9 f).Denn nach der zitierten Gesetzesbegründung des Bundestagsausschusses geht die Vorschrift von der "Versicherungspflicht auch für Lehrlinge in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten eines Erziehungsheimes" aus und bezieht sich damit auf das einschlägige Urteil des BSG vom 30.1.1963 (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO), welches hierfür gerade kein Beschäftigungsverhältnis des Lehrlings verlangt.
Ausbildungsverhältnisse, bei denen nicht die Verwertung der Arbeitskraft, sondern die Berufsausbildung im Vordergrund stand, begründeten danach Versicherungspflicht in der Rentenversicherung grundsätzlich nur, wenn es sich um ein Lehrverhältnis handelte (vgl BSG vom 30.1.1963, BSGE 18, 246, 248 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO).
Auch beim Nichtvorliegen einer abhängigen Beschäftigung war jedoch zwischen einem Schüler- und einem Lehrlingsverhältnis zu unterscheiden; Letzteres musste nicht nur auf die Erlangung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten gerichtet sein, sondern sich auch bereits durch typische Elemente des eigentlichen Arbeitsverhältnisses wie betriebsgemäße Weisungsunterworfenheit, Bindung an Arbeitszeit und Urlaubsgewährung auszeichnen; typischerweise waren die Betroffenen als "Lehrlinge" und nicht als "Schüler" zu bezeichnen (so auch das Urteil zu Lehrlingen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten eines Erziehungsheimes, BSG vom 30.1.1963, BSGE 18, 246, 249 f = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO zur Rechtslage 1955).
- LSG Hessen, 28.09.2021 - L 2 R 266/18 Hinsichtlich der Freiwilligkeit im Zusammenhang mit in Erziehungsheimen untergebrachten Jugendlichen hat das BSG (Urteil vom 30. Januar 1963, 3 RK 36/59, BSGE 18, 246) darauf hingewiesen, dass ein Beschluss eines Vormundschaftsgerichts keinen Strafcharakter habe und auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung darstelle.
Hinweise auf eine Ausbildung bzw. Lehre sind nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. Januar 1963, 3 RK 36/59, BSGE 18, 246), dass die Tätigkeit klar auf das Ziel der Berufsausbildung ausgerichtet ist, die "Anleitung" der Lehrlinge durch Lehrmeister erfolgt, die Lehrzeit festgelegt und so bemessen ist, dass nach ihrem Ablauf die Ablegung der Gesellenprüfung möglich ist.
Diese Änderungen begannen mit der Entscheidung des BSG vom 30. Januar 1963, 3 RK 36/59 (BSGE 18, 246).
- BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - …
Der Kläger setzt sich insoweit zunächst nicht mit dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 30.1.1963 - 3 RK 36/59 (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO) auseinander.Diejenigen Jugendlichen, die aus arbeitstherapeutischen Gründen beschäftigt wurden und bei denen allgemein erzieherische Belange im Vordergrund standen, wurden hiervon jedoch nicht erfasst (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… vgl auch BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 18/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 39 RdNr 10 ff).
- BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R
Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung
Zweifel bestehen allerdings, ob an der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG aus den Jahren 1963 und 1965 zu § 165a Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) idF der Ersten Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung vom 17. März 1945 (RGBl I 41) noch festzuhalten ist, nach der die Tätigkeit als Lehrling in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten eines caritativen Erziehungsheims oder in einer Werkstatt für Schwerbehinderte einer Handwerkskammer die versicherungsrechtliche Wirkung eines Beschäftigungsverhältnisses hat (vgl BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… BSG SozR Nr. 5 zu § 165a RVO). - BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R
Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive …
Für diese und für diejenigen Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden ist (…vgl zB zur Aufgabe der Meistersohn-Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes BSGE 3, 30 und BSGE 52, 1, 4 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 130/131; zur Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… zur Versicherungspflicht von Lernschwestern BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG).Ausbildungsverhältnisse, bei denen nicht die Verwertung der Arbeitskraft, sondern die Berufsausbildung im Vordergrund stand, begründeten danach Versicherungspflicht in der Rentenversicherung grundsätzlich nur, wenn es sich um ein Lehrverhältnis handelte (vgl BSGE 18, 246, 248).
- BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89
Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit
Durch § 1226 Nr. 1 RVO i.d.F. der 1. Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung (Vereinfachungs-VO) vom 17. März 1945 (RGBl I S. 41), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 wirksam geworden ist (BSGE 3, 161;… 15, 65 = SozR Nr. 26 zu § 165 RVO; BSGE 18, 246, 248 =165%20RVO;…%20BSG%20SozR%205750%20Art.%202%20§%2046%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 37 zu § 165 RVO;… BSG SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 50), wurde für alle Lehrlinge Versicherungspflicht eingeführt, unabhängig davon, ob sie gegen Entgelt beschäftigt waren oder nicht. - BSG, 23.09.1999 - B 2 U 36/98 R
Bemessung der Höhe der Altersrente - Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit in …
Für diese und für diejenigen Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden ist (…vgl zB zur Aufgabe der Meistersohn-Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes BSGE 3, 30 und BSGE 52, 1, 4 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 130/131; zur Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… zur Versicherungspflicht von Lernschwestern BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG).Ausbildungsverhältnisse, bei denen nicht die Verwertung der Arbeitskraft, sondern die Berufsausbildung im Vordergrund stand, begründeten danach Versicherungspflicht in der Rentenversicherung grundsätzlich nur, wenn es sich um ein Lehrverhältnis handelte (vgl BSGE 18, 246, 248).
- LSG Hessen, 27.10.1998 - L 12 RJ 1462/97
Landwirtschaftliche Lehrzeit im elterlichen Betrieb als fiktive …
Ebenso wie beim Lehrverhältnis ist zu fordern, daß der Ausbildungszweck der Tätigkeit das Gepräge gibt (BSGE, Urteil vom 30. Januar 1963 - 3 RK 36/59 in E 18, 246).In einem Ausbildungsverhältnis spielt das Kriterium des Arbeitsentgeltes jedoch keine entscheidende Rolle, denn dort steht die dem Auszubildenden erteilte Unterweisung im Vordergrund, die zumindest nach früherer Vorstellung als Gegenleistung zu dem wirtschaftlichen Wert der vom Auszubildenden geleisteten Arbeit zu sehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1963, a.a.O.).
- BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80 Soweit eine Ausbildung nicht in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgte - sei es bei familienhafter Mithilfe (vgl. BSGE 17, 1), bei staatlichem Zwang (vgl. BSGE 18, 246) oder möglicherweise auch bei einer Allgemeinerziehung (vgl. dazu BSGE 18, 246) - kann diese Ausbildung somit nicht den Ausfallzeittatbestand der Lehrzeit erfüllen.
Die gegen Kriegsende durch Ausgabe des Reichsgesetzblattes in Berlin am 11. April 1945 verkündete Vereinfachungs-VO vom 17. März 1945 ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 mit dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wirksam geworden (BSGE 3 161; 10, 156; 15, 65; 18, 246, 248;… SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2025 - L 12 R 71/24
Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten für in einem Erziehungsheim zwangsweise …
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R
Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der Zeit …
- BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72
Verrichtungen in landwirtschaftlichem Betrieb - Minderjähriger - Unterbringung in …
- BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
- BSG, 31.10.1967 - 3 RK 84/65
Versicherungspflicht - Strafgefangene - Sicherungsverwahrte - Strafanstaltsarbeit
- BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 102/83
Voraussetzung einer Lehrzeit - Behinderter - Vormerkung einer Ausfallzeit
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 8 R 3053/18
- LSG Berlin, 09.10.2003 - L 8 RA 90/98
Anerkennung von Beitragszeiten; Anhaltspunkte für eine tatsächlich stattgehabte …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 13 RA 94/01
Vormerkung von Zeiten als fiktive Beitragszeiten; Voraussetzungen der Vormerkung …
- LSG Bayern, 20.11.2002 - L 13 RA 14/01
Vormerkung eines bestimmten Zeitraums als Pflichtbeitragszeit; Anforderungen für …
- BSG, 10.02.1965 - 3 RK 15/61
Schwerbehinderte Auszubildende als nicht versicherungspflichtige Umschüler
- BSG, 30.06.1964 - 3 RK 7/61
- SG Hamburg, 20.01.2013 - S 53 R 102/12
Anspruch auf Neufeststellung der Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 8 RA 49/02
- BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64
Umschulung - Versicherungsfreiheit für Umschüler - Anforderungen an den …
- SG Hamburg, 28.01.2013 - S 53 R 102/12
Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses während einer Heimerziehung bei …
- BSG, 27.02.1964 - 3 RJ 208/60
Voraussetzungen für die Gewährung von Waisenrente
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