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| BSG, 11.08.1966 - 3 RK 37/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66
Kassenärztliche Röntgentätigkeit
Da somit ein wirksamer, weil von der zuständigen Stelle erlassener Widerspruchsbescheid vorliegt, der nach Erhebung der Klage auf seine Rechtmäßigkeit nachzuprüfen ist, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsverfahren etwa sonst Mängel aufweist (vgl. Urteile des 3. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 11. August und 23. November 1966, 3 RK 37/64 und 75/64, in denen entschieden worden ist, daß etwaige Fehler des Verwaltungsverfahrens von den Gerichten nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein wirksamer, d.h. nicht nichtiger, Widerspruchsbescheid vorliegt: vgl. auch BSG 24, 134 und 26, 177).
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