Rechtsprechung
| BSG, 28.04.1964 - 3 RK 44/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94
Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe
Wesensmerkmal landwirtschaftlicher Tätigkeit ist es also, daß der landwirtschaftliche Unternehmer über Grund und Boden verfügt, der mit dem Ziel bearbeitet wird, organische Naturprodukte zu erzeugen (…Molitor, Vorläufige Landarbeitsordnung, 2. Aufl., § 1 Rz 3;… Fendel, Das Recht der Landarbeit, 1958, S. 11; Sahmer, AR-Blattei, Landarbeit I B 1;… Meisel/Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 1 Rz 8;… Denecke/Neumann, AZO, 11. Aufl., § 1 AZO Rz 22; BSG Urteil vom 28. April 1964 - 3 RK 44/60 - SozR RVO § 235 Nr. 3;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 3 Rz 1, 3; Heymann/Emmerich, HGB, Stand 1989, § 3 Rz 3, 4;… Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl., § 3 Rz 4;… Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 3 Rz 4 ff.;… GK-HGB-Nickel, 4. Aufl., § 3 Rz 3;… Karsten Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl., § 10 VI 2 a; ebenso auch BAG Urteil vom 3. Oktober 1979 - 4 AZR 903/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Land- und Forstwirtschaft).Für die Annahme, daß ein Nebenbetrieb vorliegt, ist aber darüber hinaus auch erforderlich, daß der Betriebsinhaber des Nebenbetriebes derselbe ist wie der des Hauptbetriebes (allgemein zur Identität des Betriebsinhabers bei "selbständigen Nebenbetrieben": BAG Urteil vom 5. März 1958 - 4 AZR 501/55 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich;… zu Nebenbetrieben in der Landwirtschaft: Molitor, aaO, § 1 Rz 14;… Fendel, aaO, S. 17;… Sahmer, aaO, B 2;… Meisel/Hiersemann, aaO, § 1 Rz 17;… Denecke/Neumann, aaO, § 1 AZO Rz 31, 26;… Heymann/Emmerich, aaO, § 3 Rz 17 ff.;… Baumbach/Hopt, aaO, § 3 Rz 4, 6;… Staub/Brüggemann, aaO, § 3 Rz 9, 10; BSG Urteil vom 28. April 1964 - 3 RK 44/60 - SozR RVO § 235 Nr. 3).
- BSG, 30.10.1964 - 3 RK 22/61 der Natur der Sache"° Danach war mit der Einfügung der genannten Nummer 4 die Einbeziehung eines bisher nicht zur landwirtschaftlichen UV gehörenden Personenkreises in diese beabsichtigt° Der Begriff der Beschäftigung in der Landwirtschaft im Sinne des Krankenversicherungsrechts (Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Nebenbetrieb) ist dadurch aber nicht geändert worden; er kann auch nach dem Inkrafttreten des UVNG nur im Sinne des alten Rechts ausgelegt werden° Es besteht kein Anhalt für die Annahme, der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung der UV zugleich den Zuständigkeitsbereieh der LKK verändern wolleno Dementsprechend sieht erst der Regierungsentwurf zum Krankenversieherungs-Neuregelungsgesetz (BR-Drucks" Nr° 363/59) in @ 271 RVG vor9 daß Mitglieder der LKK ihres Besehäftigungsortes diejenigen Versicherungspflichtigen sind, die in Unternehmen beschäftigt sind, die von der landwirtschaftlichen UV umfaßt werden" Diese geplante Neuregelung des Mitgliederkreises der LKK können die Gerichte nicht durch eine entsprechende gesetzliche Auslegung der zur Zeit noch gültigen 417"RVO @@255, vorwegnehmen, der Senat in 3 RK 44/60 April 1964 wie vom 280.
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