Rechtsprechung
| BSG, 19.10.1983 - 3 RK 5/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsunfähigkeit - Arbeitszeitverlegung - Sonderschicht - Vorarbeit - Krankengeld
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 24.11.1981 - S 7 KR 49/81
- BSG, 19.10.1983 - 3 RK 5/82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 16.12.1970 - 3 RK 97/69
Betriebliche Arbeitszeitregelung - Arbeitszeitverlegung - Studenweise Vorarbeit - …
Auszug aus BSG, 19.10.1983 - 3 RK 5/82
Nach wie vor gelte der Grundsatz, daß der arbeitsunfähige Versicherte infolge Arbeitszeitverlegung weder Nachteile erleiden noch Vorteile erringen dürfe (vgl BSG vom 16. Dezember 1970 - 3 RK 97/69 -).
- BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88
Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne …
Tariferhöhungen und sonstige Änderungen, die in der Zwischenzeit eingetreten wären, werden nicht einbezogen (…vgl BSG Urteile vom 28. November 1979 - SozR 2200 § 182 Nr. 59 und vom 19. Oktober 1983 - SozR 2200 § 182 Nr. 92). - BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 15/89
Berechnung des Regellohns beim Übergangsgeld
Im Gesetz ist vielmehr ein von vornherein berechenbarer Regellohn bestimmt, der kraft unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung als dasjenige Entgelt gilt, das der Versicherte unter normalen Verhältnissen während der Arbeitsunfähigkeit oder während der Umschulung verdient hätte (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 92 unter Bezugnahme auf Nr. 59). - LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2009 - L 10 KR 51/07 Auch bei Arbeitnehmern bleiben selbst bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits feststehende Umgestaltungen des Beschäftigungsverhältnisses, wie etwa eine Verkürzung der Arbeitszeit (…BSG, 25.6.1991 - 1/3 RK 6/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 8), Erhöhungen des Arbeitsentgelts (BSG, 19.10.1983 - 3 RK 5/82 - SozR 2200, § 182 Nr. 92) oder Änderungen der Leistungsbemessungsgrenze (…BSG 22.6.1979 - 3 RK 22/78 SozR 2200 § 182 Nr. 46) unbeachtlich.
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