Rechtsprechung
| BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Kassenzulassung als Heilmittelerbringer - Berufsrechtliche Voraussetzungen - Berufsausübung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Heilmittelerbringers auf Kassenzulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Krankenversicherung; Zulassung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Heilmittelerbringer
Verfahrensgang
- SG Kiel, 13.10.1994 - S 7 KR 338/93
- BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3228
- MDR 1997, 76
- NZS 1996, 570 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94
Zulassung von Heilmittelerbringern
Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95
Das wird auch von der Literatur so gesehen (…Krauskopf, Komm zur Sozialen Krankenversicherung/Pflegeversicherung, 3. Aufl, Stand März 1995, § 124 RdNr 1; von Maydell in: GK-SGB V, Stand Juni 1995, § 124 RdNr 3; Heinze in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 40 RdNr 22) und ist vom Senat inzwischen mehrfach so entschieden worden (…vgl zuletzt Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95 - Masseur/medizinischer Bademeister und Krankengymnastik - für SozR vorgesehen; Urteil vom 29. November 1995, 3 RK 36/94, - Krankengymnastik-GmbH - für BSGE und SozR vorgesehen).Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 29. November 1995 (3 RK 36/94 - Krankengymnastik-GmbH - für BSGE und SozR vorgesehen) entschieden, daß § 124 SGB V nach seinem Inhalt die Zulassung einer juristischen Person jedenfalls nicht mit der für einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz (GG) erforderlichen Deutlichkeit ausschließt, sofern diese nach dem Berufsrecht den Beruf einer Physiotherapeutin/Krankengymnastin rechtmäßig ausübt; unrechtmäßig sei eine Berufsausübung insoweit nur, wenn eine erforderliche Zulassung zur Berufsausübung fehle, die dafür zuständige Behörde eine Gewerbeuntersagung erlassen habe oder die Berufsausübung offensichtlich gegen Berufsrecht verstoße.
- BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V
Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95
Ob § 85 Abs. 1 Nr. 2 SGG auf einen als privatrechtlicher Verein organisierten ErsK-Verband in der Weise anzuwenden ist, daß dann eben die Mitgliederversammlung die Widerspruchsstelle bestimmt, oder ob die Verbände, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen haben, auch den Widerspruchsbescheid erlassen, kann dahinstehen; denn der erteilte Widerspruchsbescheid vom 24. August 1993 hat den Weg zur Klage auch dann eröffnet, wenn insoweit gegen Zuständigkeitsvorschriften verstoßen wurde (vgl zum Ganzen: Urteil des Senats vom 29. November 1995, 3 RK 25/94, Meisterpräsenz - für BSGE und SozR vorgesehen). - BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92
Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95
Denn diese binden nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4). - BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95
Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des …
Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95
Das wird auch von der Literatur so gesehen (…Krauskopf, Komm zur Sozialen Krankenversicherung/Pflegeversicherung, 3. Aufl, Stand März 1995, § 124 RdNr 1; von Maydell in: GK-SGB V, Stand Juni 1995, § 124 RdNr 3; Heinze in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 40 RdNr 22) und ist vom Senat inzwischen mehrfach so entschieden worden (vgl zuletzt Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95 - Masseur/medizinischer Bademeister und Krankengymnastik - für SozR vorgesehen;… Urteil vom 29. November 1995, 3 RK 36/94, - Krankengymnastik-GmbH - für BSGE und SozR vorgesehen). - BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90
Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende …
- BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R
Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten …
§ 124 Abs. 2 und Abs. 4 bis 7 sowie § 125 SGB V richten sich demgegenüber an niedergelassene Leistungserbringer (…vgl BSGE 77, 130, 137 ff = SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S 20 ff zur Zulassung einer GmbH; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 4 S 34 ff zur Zulassung einer GbR). - BFH, 26.09.2007 - V R 54/05
Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen einer Personengesellschaft mit …
Dies entspricht im Übrigen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, nach der eine Personengesellschaft auch dann Anspruch auf Kassenzulassung als Heilmittelerbringer hat, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht in der Person eines Gesellschafters, sondern nur bei einem Angestellten der Personengesellschaft vorliegen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 1996 3 RK 5/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 3228). - BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R
Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich - …
Dabei haben die berufsrechtlichen Entscheidungen der zuständigen Behörden nach dem jeweiligen Berufsgesetz Tatbestandswirkung für die Zulassungsgremien (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 4).
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 243/11 Insoweit haben die berufsrechtlichen Entscheidungen Tatbestandswirkung für die Kassenzulassung (BSG, Urteil vom 28.02.1996 - 3 RK 5/95 -, vom 29.11.1995 - 3 RK 36/94 , vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 -, vom 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R -, veröffentlicht in Juris).
- BSG, 15.05.2008 - B 1 KR 7/08 B Denn es wird schon nicht in den Blick genommen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Zulassung als Heilmittelerbringer von der persönlichen Eignung, dh der Erfüllung besonderer Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung abhängig ist (…vgl BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) und dass es rechtmäßig ist, einer GbR die Zulassung nach § 124 SGB V nur mit der Maßgabe zu erteilen, dass eine als verantwortlicher Leiter bezeichnete natürliche Person diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 4 S 36).
- BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 Dabei haben die berufsrechtlichen Entscheidungen der zuständigen Behörden nach dem jeweiligen Berufsgesetz Tatbestandswirkung für die Zulassungsgremien (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 4).
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