Rechtsprechung
| BSG, 11.08.1966 - 3 RK 57/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht eines Tankwartes; Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder Unternehmereigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, TStH, Status eines TStH, Unternehmerrisiko, Revisionsrecht, Öffnungszeiten, Geschäftszeiten, Einsatz von Hilfskräften
Papierfundstellen
- DB 1966, 1524
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56
Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter
Auszug aus BSG, 11.08.1966 - 3 RK 57/63
Weiter hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1960 (BSG 13, 130 SozR § 165 Nr. 20) ausgesprochen, es liege ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn der "Vertreter" eines Versicherungsunternehmens nach dem Vertrag und den tatsächlichen Umständen seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen habe. - BGH, 15.10.1964 - VII ZR 150/62
Ausgleichsanspruch eines Tankstelleninhabers
Auszug aus BSG, 11.08.1966 - 3 RK 57/63
Im gleichen Sinne hat sich auch - wenn auch ohne nähere Begründung - der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 15. Oktober 1964 (Versicherungsrecht 1964, Seite 1267) ausgesprochen: Wer gegen Provision ständig damit betraut ist, im Namen und für Rechnung einer Treibstoffgesellschaft von einer Tankstelle aus zu verkaufen, ist Handelsvertreter, und zwar auch dann, wenn ihm die Tankstelle von der Gesellschaft verpachtet ist.
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung der Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 539/15
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung des Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris); Anspruch auf Urlaubsgeld (BSG, Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris) und Weihnachtsgeld (ständige Rechtsprechung seit BSG, Urteil vom 22. August 1973 - 12 RK 24/72 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 165/15
Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Deutsche Rentenversicherung …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung des Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 293/16
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung des Beigeladenen zu 1) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 159/15
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung des Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris). - FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 16 K 1746/01
Investitionszulage; Mineralölgesellschaft; Tankstelle; Pächter; Betriebsstätte …
Zur Frage der Versicherungspflicht eines Tankstellenverwalters hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11. August 1966 3 RK 57/63 (AP Nr. 5 zu § 611 BGB-Abhängigkeit) entschieden, dass --nach Maßgabe der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände-- ein Tankstellenverwalter, der in einer von einer Treibstoffgesellschaft gepachteten Tankstelle sowohl Eigengeschäfte (Verkauf im eigenen Namen und für eigene Rechnung) als auch Fremdgeschäfte (Verkauf im Namen und für Rechnung der Gesellschaft) betreibt, auch hinsichtlich der Fremdgeschäfte selbständig tätig und daher nicht versicherungspflichtig ist. - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 540/15
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung der Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 234/15
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
So hat die Beklagte folgende Umstände nicht beachtet, die für eine Beschäftigung der Beigeladenen zu 2) sprechen: das Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos und die Zahlung gleichbleibender Bezüge (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 57/63 -, juris); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ständige Rechtsprechung des BSG spätestens seit dem Urteil vom 24. Juni 1982 - 12 RK 45/80 -, juris). - BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person
Der wirtschaftlich Abhängige muß auch seiner sozialen Stellung nach unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung diesem Personenkreis zuzurechnen sein (BAG 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAG 14-, 17 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abhängigkeit), ein Umstand, den das Landesarbeitsgericht nicht geprüft hat. - BSG, 13.12.2006 - B 12 KR 52/06 B 14 2. Die Beklagte macht außerdem Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 31. Juli 1958 (…3 RK 46/55, SozR Nr. 8 zu § 165 RVO), 11. August 1966 (3 RK 57/63, SozR Nr. 51 zu § 165 RVO), 27. September 1972 (12/3 RK 31/71, Breith 1973, 7) und 13. Juli 1978 (…12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17) geltend, wonach eine selbstständige Tätigkeit insbesondere durch ein erhebliches unternehmerisches Risiko gekennzeichnet werde.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".