Rechtsprechung
| BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankenkasse - Sachleistung - Ärztliche Behandlung - Zahnprothetische Versorgung - Vorverlagerung des Oberkiefers - Operation - Vorbedingung
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2319 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67
Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) - …
Auszug aus BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74
Als unterstützende Erwägung dafür, daß die defektprothetische Versorgung im vorliegenden Fall nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des Gesamtbehandlungsvorgangs beurteilt werden dar", ist schließlich darauf hinzuweisen, daß auch eine "Vorleistunv" ohne die die vom Träger der Krankenversicherung geschuldetc Leistung nicht erbracht werden könnte (…vgl. BSG SozR Nr. 15 zu 5 184 RVG; Nr. 8 Zu 5 49 BVG; BSG 28, 255, 294; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II/1, Anm. 6 a zu 5 482 EVO, 8.17/290), wie die Hauptleistung uneingeschränkt zu gewähren ist.Was schon für die ihrer Natur nach deutlich vor der Hauptleistung der ärztlichen Behandlung oder Krankenhaus" pflege zu unterscheidende "Vor- oder Nebenleistung" (BSG 28, 255) gilt, muß erst recht auf eine Leistung wie die defoitn prothetische Versorgung Anwendung finden, die ihrem Wesen nach von dem ihr innewohnenden Element der zahnärztlichen Behandlung geprägt und deshalb ein wesensgleicher Teil der Gesantbehandlung ist.
- BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59
Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht …
Auszug aus BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74
Der Senat hat bereits vor längerer Zeit (BSG 19, 270, 271) ausge3prochen, daß im Rahmen einer Behandlung, bei der von vornherein zu erWarten ist, daß sie sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken wird, die einzelnen Leistungen der Krankenpflege - wie auch der Krankenhauspflege (vgl. BSG 2, 455, 156 ff) -. - BSG, 23.02.1983 - 2 RU 3/82
Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne Unterschrift des Vorsitzenden - …
Auszug aus BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74
Denn auch eine erforderliche kieferorthopädische Behandlung ist vollständig als Sachleistung zu gewähren, wie der Senat entschieden hat (BSG 55, 10, 13). - BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 11/63
Kassenzahnärztliche Versorgung - Verordnen von Zahnersatz - Zahnärztliche …
Auszug aus BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74
Der erkennende Senat hat demgemäß in ständiger Rechtsprechung (55, 105, 107; Urteil vom 4. Oktober 1975 - 5 RK 57/72, FEVS 22, 472; ebenso auch der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG), BSG 25, 116, 119; 57, 74, 77) die Versorgung mit Zahnersatz nicht als Sachleistung, sondern als Leistung eigener Art mit teilweiser oder völliger Kostenerstattung an den Versicherten bezeichnet, wenn er auch nicht verkennt (BSG 55, 15, 19), daß hier noch "Leistungslücken" bestehen. - BSG, 30.10.1964 - 3 RK 15/60
Auszug aus BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74
Der Erlaß, der insoweit durch das Reha AnglG aufgehoben worden ist, war mit gesetzesgleicher Wirkung ergangen und weiterhin gültig (BSG 22, 67, 68; 55, 105, 107).
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Die Rechtsprechung hat eine Entstellung bei einer Frau ohne natürliches Kopfhaar (…nochmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f;… anders beim Mann: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 18 S 50 f), bei einer Wangenatrophie (LSG Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder bei Narben im Lippenbereich (…BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) angenommen bzw erörtert; im Urteil zum Fall eines Kindes mit einer angeborenen Gesichtsspalte ist zwar von einer Missbildung die Rede, gleichzeitig dürften aber Funktionsdefizite vorgelegen haben (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 f). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
Die Rechtsprechung hat eine Entstellung bei einer Frau ohne natürliches Kopfhaar (…nochmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f;… anders beim Mann: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 18 S 50 f), bei einer Wangenatrophie (LSG Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder bei Narben im Lippenbereich (…BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) angenommen bzw erörtert; im Urteil zum Fall eines Kindes mit einer angeborenen Gesichtsspalte ist zwar von einer Missbildung die Rede, gleichzeitig dürften aber Funktionsdefizite vorgelegen haben (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 f). - BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 4/00 R
Krankenversicherung - Einsetzung von Zahnimplantaten auf eigene Kosten - …
Zur Auslegung des Begriffs der Gesamtbehandlung sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur vollen Kostenübernahme bei der Versorgung mit Zahnersatz heranzuziehen (Urteile vom 11. November 1975 - 3 RK 63/74 - SozR 2200 § 182 Nr. 11 …und vom 29. Juni 1994 - 1 RK 40/93 - SozR 3-2500 § 30 Nr. 3), die wesentlich darauf abgestellt habe, daß die Behandlung neben der Eingliederung von Zahnersatz einen kieferchirurgischen Eingriff erfordere.
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R
Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung
Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 30 SGB V. In ihrem Fall müsse ähnlich wie in Fällen von Tumorschädigungen ausnahmsweise eine hundertprozentige Kostenerstattung möglich sein (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11: Zahnersatz im Zusammenhang mit einem kieferchirurgischen Eingriff und BSGE 45, 212 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 29: Zahnersatz als Teil einer umfassenden Parodontosebehandlung).Seinerzeit war es um eine gesichts- oder kieferchirurgische Maßnahme (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11) bzw um eine Parodontose-Behandlung (…BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 182 Nr. 29) gegangen, in deren Rahmen eine zusätzliche Versorgung mit Zahnersatz notwendig geworden war.
Den beiden hier einschlägigen Entscheidungen lagen Behandlungen in den Jahren 1972 und 1974/75 zugrunde (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11;… BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 182 Nr. 29).
Mit dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl I 1881) wurde der Erlaß zwar aufgehoben, hinsichtlich des Zahnersatzes blieb es aber zunächst beim Ermessensspielraum für einen Zuschuß oder eine volle Kostenübernahme (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst d RVO in der bis 30. Juni 1977 geltenden Fassung), so daß die Versorgung mit Zahnersatz ausdrücklich nicht als Sachleistung, sondern als Leistung eigener Art angesehen wurde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 mwN).
- BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante …
Die obergerichtliche Rechtsprechung misst selbst einer großflächigen Hautveränderung nur dann Krankheitswert bei, wenn sie entweder körperliche Funktionen beeinträchtigt oder als schwere sichtbare Entstellung auftritt (LSG NRW vom 28. November 2001 - L 5 KR 5/01 unter Berufung auf BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11). - BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R
Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss - …
Rn. 15 Die frühere Rechtsprechung des BSG zur RVO, wonach die zahnprothetische Versorgung, die Teil der Gesamtbehandlung ist, sich zusammen mit den anderen Einzelmaßnahmen als eine ärztliche und zahnärztliche Behandlung darstellt und deshalb von der KK als Sachleistung zu gewähren ist (SozR 2200 § 182 Nr. 11), hat der Senat nicht fortgeführt (…BSGE 85, 66, 68 f = SozR 3-2500 § 30 Nr. 10 S 39; vgl auch Nolte in Kasseler Kommentar, Stand Mai 2014, SGB V, § 55 RdNr 10), nachdem der Gesetzgeber durch das GSG vom 21.12.1992 (BGBl I 2266) mWv 1.1.1993 Detailregelungen für die verschiedensten Aspekte der zahnmedizinischen Versorgung geschaffen und zahnmedizinische Ansprüche in den wesentlichen Einzelheiten selbst festgelegt hat. - BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R
Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung
Davon sei das BSG bereits früher wiederholt ausgegangen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11: Zahnersatz im Zusammenhang mit einem kieferchirurgischen Eingriff und BSGE 45, 212 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 29: Zahnersatz als Teil einer umfassenden Parodontosebehandlung).Seinerzeit war es um eine gesichts- oder kieferchirurgische Maßnahme (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11) bzw um eine Parodontose-Behandlung (…BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 182 Nr. 29) gegangen, in deren Rahmen eine zusätzliche Versorgung mit Zahnersatz notwendig geworden war.
Den beiden hier einschlägigen Entscheidungen lagen Behandlungen in den Jahren 1972 und 1974/75 zugrunde (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11;… BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 182 Nr. 29).
Mit dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl I 1881) wurde der Erlaß zwar aufgehoben, hinsichtlich des Zahnersatzes blieb es aber zunächst beim Ermessensspielraum für einen Zuschuß oder eine volle Kostenübernahme (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst d RVO in der bis 30. Juni 1977 geltenden Fassung), so daß die Versorgung mit Zahnersatz ausdrücklich nicht als Sachleistung, sondern als Leistung eigener Art angesehen wurde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 mwN).
- BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97
Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der …
Dabei ging es um die Versorgung einer Gesichtsspalte bzw einer Parodontose in mehreren aufeinander abgestimmten Behandlungsschritten, von denen die Zahnersatzleistungen nach allgemeinen Grundsätzen nur hätten bezuschußt und die kieferorthopädischen Leistungen bei dem an Parodontose leidenden Erwachsenen für sich genommen nicht hätten eingesetzt werden dürfen (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11;… BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 182 Nr. 29). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R
Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation
Die Rechtsprechung hat eine Entstellung bei einer Frau ohne natürliches Kopfhaar (…nochmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f;… anders beim Mann: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 18 S 50 f), bei einer Wangenatrophie (LSG Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder bei Narben im Lippenbereich (…BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) angenommen bzw erörtert; im Urteil zum Fall eines Kindes mit einer angeborenen Gesichtsspalte ist zwar von einer Missbildung die Rede, gleichzeitig dürften aber Funktionsdefizite vorgelegen haben (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 f). - BSG, 29.06.1994 - 1 RK 40/93
Zahnersatz - Kostenerstattungsumfang
Denn es könne ohneweiteres davon ausgegangen werden, daß dem Gesetzgeber die zum bisherigen Recht ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bekannt gewesen sei, wonach die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer zahnprothetischen Versorgung in vollem Umfang hätten übernehmen müssen, wenn die Versorgung integrierender Teil einer im übrigen als Sachleistung zu gewährenden ärztlich-zahnärztlichen Gesamtbehandlung gewesen sei (Urteile des BSG vom 11. November 1975 - 3 RK 63/74 - USK 75151 = SozR 2200 § 182 Nr. 11 und vom 7. Dezember 1977 - 1 RA 7/77 - USK 77239 = BSGE 45, 212, 221).Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Beseitigung einer Gesichtsspalte ohne Zahnersatz nicht durchführbar ist (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 = ZM 1976, 264 mit Anmerkung von Pohl = SGb 1976, 334 mit Anmerkung von Schulin) oder wenn die zahnprothetische Versorgung im Rahmen einer unfallchirurgischen Gesichtsbehandlung oder einer Tumor-Therapie erforderlich wird, um z.B. größere Hohlräume im Kieferbereich auszugleichen oder größere Kieferdefekte zu überbrücken (vgl. zur Tumor-Therapie Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 15./16. August 1990, BKK 1991, 48/49).
- BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94
Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch …
- BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 14/04 R
Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung im EU-Ausland
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 11 KR 4024/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 5 KR 5/01
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 16 KR 137/04
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - L 5 KR 221/00
Abrechnungsurteile für Chirurgen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 16 KR 87/03
Krankenversicherung
- SG Aachen, 26.06.2012 - S 13 KR 72/12
Krankenversicherung
- SG Bremen, 21.10.2016 - S 8 KR 68/16
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - L 11 KR 3444/06
- LSG Niedersachsen, 13.10.1993 - L 4 KR 136/92
Krankenversicherung; Zahnersatz; Kostenübernahme; Generalbehandlung; Behandlung; …
- SG Bremen, 08.03.2017 - S 8 KR 40/17
- SG Reutlingen, 28.11.2002 - S 9 KR 2855/00
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