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Rechtsprechung
   BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,17381
BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77 (https://dejure.org/1979,17381)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1979 - 3 RK 64/77 (https://dejure.org/1979,17381)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1979 - 3 RK 64/77 (https://dejure.org/1979,17381)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF;… vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO; 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5;… 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5;… 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3;… BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8;… BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.

    erhaltenen Auskunft angepaßt hätte und keine Gründe für ein anderes Verhalten des Klägers vorliegen (vgl BSGE 41, 126, 128;… SozR 5850 5 26 GAL Nr. 2).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit …

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    Ein wesentlicher Teil der ihm entstandenen Behandlungskosten beruhe auf der unterlassenen Beratungo Das LSG wäre verpflichtet gewesen, das Klagebegehren auch unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen SchadensersatzanSpruchs zu prüfen (BSG vom 21° Juli 1977 - 7 RAr 38/76 -)°.

    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF;… vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO;… 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5;… 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5;… 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3; BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8;… BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.

  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74

    Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF;… vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO;… 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5; 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5;… 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3;… BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8;… BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.

    sicherten versicherungsrechtlich so zu stellen, wie dieser bei pflichtmäßigem Verwaltungshandeln gestanden hätte (zum sozialrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch vor allem - 10 BSGE 41, 260 ff sowie SozR4100 5 44 AFGNr 9)° Daraus folgt für den vorliegenden Fall, daß der Antrag des Klägers nicht beschränkt auf die Erstattung von Behandlungskosten des nichtärztlichen Psychotherapeuten Dr. F: aufgefaßt werden darf, soweit anzunehmen ist, daß der Kläger bei vollständiger Aufklärung zumindest hilfsweise die Gewährung einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen dazu berechtigten Arzt bzw durch einen von diesem zugezogenen nichtärztlichen Psychotherapeuten begehrt hätte.

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied …

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF;… vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO;… 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5;… 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5;… 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3;… BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8; BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht - …

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF; vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO;… 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5;… 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5;… 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3;… BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8;… BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    Diese Begründung entspricht zwar der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. Juli 1979 - 3 RK 21/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), sie berücksichtigt aber nicht die besonderen Verhältnisse der vorliegenden Streitsache.
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76
    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    sind die diesbezüglichen Pflichten für den gesamten Bereich der Sozialleistungen ausdrücklich geregelt° Neben den Verpflichtungen zur allgemeinen Aufklärung (@ 13) und zur individuellen Beratung und Auskunftserteilung (55 14" 15) obliegt den Sozialleistungsträgern insbesondere, darauf hinzuwirken" daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (5 16 Abs. 5)° Nach der von mehreren Senaten des BSG wiederholt zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die auch vom erkennenden Senat geteilt wird, bestand eine ent- 3prechende Verpflichtung auch schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB I, in der die hier streitbefangene Behandlung begann° So hat der 19 Senat in Anknüpfung an ein Urteil des 120 Senats vom 24. März 1964 (…SozR Nr. 21 zu Art. 2 5 42 ArVNG) und unter Berufung auf die einhellige Recht3prechung der obersten Bundesgerichte am 17° November 1970 entschieden, die Auskunft einer Behörde müsse nicht nur richtig, sondern auch so klar und vollständig sein, daß der Empfänger entsprechend disponieren könne; aufgrund der Fürsorge-und Betreuung5pflicht habe die Behörde dem Staatsbürger, soweit sie mit dessen Angelegenheiten befaßt sei, zu helfen9 damit dieser das erreichen könne, was ihm zustehe oder was er im Rahmen des Möglichen und Zulässigen zu erreichen wünsche (…BSGE 32, 609 65 = SozR Nr. 15 zu 5 1286 RVG aF;… vgl BSGE 34, 124 ff = SozR Nr. 25 zué29 RVO;… 41, 126 ff = SozR 7610 5 242 BGB Nr. 5;… 41, 260 ff = SozR.4100 @ 151 AFG N 5; 42, 224 ff = SozR 2200 5 1524 RVO Nr. 3;… SozR 4100 5 44 AFG Nr. 9;… SozR 5850 EUR 26 GAL Nr. 2;… SozR 2200 5 1286 RVO Nr. 3;… BSGE 44, 188 ff = SozR 4100 5 103 AFG Nr. 8;… BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 5 1542 RVG Nr. 1)° Verletzt ein Versicherungsträger diese sich aus einem konkreten - zB durch einen Sozialleistungsantrag begründeten - SozialreChtsverhältnis ergebende so hat er den Ver- Verpflichtung,.
  • BSG, 26.10.1976 - 7 RAr 78/74

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage

    Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 64/77
    Die Beklagte habe schlechthin die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung abgelehnt° Nachdemsie davon Kenntnis erlangt habe, daß - w0Von sie selbst ausgehe - eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angezeigt gewesen sei, hätte sie ihn Vor abschließender Entscheidung über den geltend gemachten An3pruch durch sachgerechte Aufklärung und Beratung veranlassen müssen, den richtigen Arzt in Anspruch zu nehmeno Dr° H. habe einen solchen Arzt nicht nennen können° Auch der Beklagten müsse die Tatsache einer völlig unzureichenden ärztlichen Versorgung im Bereich der Psychotherapie bekannt gewesen sein° Es gehöre zu den Pflichten der Sozialleistungsträger, den Bürgern zu den ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechten und Leistungen zu verhelfen (BSGvom26" Oktober 1976 - 12/7 RAr 78/74 - mwN)" Bei ent3prechender Information hätte er sofort den Kassenarzt und den Psychotherapeuten gewechselt.
  • VG Lüneburg, 26.03.2018 - 4 A 395/17

    Frist; rückwirkend; Transferleistung; Wohngeld

    Eine solche Spontanberatung kann geboten sein, wenn sich aus dem Verhalten eines Antragstellers ergibt, dass er über die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend informiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.1979 - 3 RK 64/77 -, juris).
  • LSG Hessen, 23.01.2012 - L 9 AS 450/10

    Wohngeldantrag und -bewilligung - unterlassene Antragstellung nach SGB 2 - keine …

    Eine solche Spontanberatung kann geboten sein, wenn sich aus dem Verhalten eines Antragstellers bzw. Versicherten ergibt, dass er über die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend informiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1979 - 3 RK 64/77 - SozR 2200 § 182 Nr. 57).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 45/79

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung - Mangelnde …

    Dieser ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustands gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (…vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung u.a. BSGE 41, 126, 127 = SozR 7610 § 242 Nr. 5;… BSGE 41, 260, 262 = SozR 4100 § 151 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 44 Nr. 9;… BSG SozR 5850 § 26 Nr. 1;… BSG SozR 2200 § 1286 Nr. 3;… BSGE 44, 114, 120 = SozR 2200 § 886 Nr. 1;… BSGE 46, 124, 125 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11;… BSGE 46, 175, 177 = SozR 2200 § 1241 Nr. 8;… BSGE 47, 194, 200 =, SozR 2200 § 1399 Nr. 11;… BSGE 49, 76, 77 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; Urteil des BSG vom 28. November 1979 - 3 RK 64/77; Urteile des erkennenden Senats vom 24. April 1980 - 1 RA 33/79 und vom 11. September 1980 - 1 RA 43/79;… zur dogmatischen Einordnung vgl. insbesondere Bogs, Festschrift zum 25jährigen Bestehen des BSG, Bd. 1, 149).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …

    Wie der Senat zuletzt in seinen Urteilen vom 28. November 1979 - 3 RK 64/77 - (…SozR 2200 5 182 Nr. 57 mwN) und vom 18. Februar 1981 34/79.
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist ein Bürger durch einen Sozialleistungsträger, der infolge Verletzung einer ihm obliegenden Betreuungspflicht (Auskunfts" oder Beratungspflicht) das Zustandekommen einer der Voraussetzungen eines bestimmten Anspruches verhindert hat, so zu stellen, als wenn der Träger sich nicht pflichtwidrig verhalten hätte (BSG SozR Nr. 3 zu 5 1233 Reichsversicherungsordnung -mro-; BSG 12." Oktober 1979 - 12 RK 47/77 - und vom 28° November 1979 - 3 RK 64/77 - mN; ergänzend: BSGE Ah, 121 = SozR 2200 5 886 Nr. 1; BSGE 46, 175, 114, 177 f.
  • LSG Hessen, 05.02.1986 - L 8 KR 1056/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Senats ist die Beklagte nur verpflichtet, die Untersuchung und Behandlung von Versicherten durch besonders zugelassene Ärzte zu gewährleisten, sofern eine Krankheit im Sinne der RVO vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.1979 - 3 RK 64/77 - in …">182%20RVO%20Nr.%2057#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 182 RVO Nr. 57 und HLSG, Urteil vom 28.10.1981 - L-8/Kr - 171/81 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 28.10.1981 - L 8 KR 255/79

    Ärztliche Behandlung; sozialrechtlicher Schadensersatzanspruch; …

    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch steht dem Versicherten grundsätzlich nicht zu, weil dieser Anspruch nicht auf eine Leistung gerichtet sein kann, für die das Gesetz keinerlei Grundlage bietet (Abweichung von BSG 1979-11-28 - 3 RK 64/77 - SozR 2200 § 182 Nr. 57 und 1981-02-18 - 3 RK 34/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 KR 802/10
    Das gilt insbesondere dann, wenn sich aus dem Verhalten eines Versicherten ergibt, dass er über die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend informiert ist (vgl BSG, Urteil vom 28. November 1979, 3 RK 64/77, SozR 2200 § 182 Nr. 57).
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 46/80
    Wie der Senat zuletzt in seinen Urteilen vom 28. November 1979 - 3 RK 64/77 - (…SozR 2200 S 182 Nr. 57 mwN), vom 18" Februar 1981 - 3 RK 34/79 - und vom 9. März 1982 - 3 RK 43/80 - ausgeführt hat, obliegt dem Versicherungsträger demnach die Aufgabe, dem Versicherten so klare und selbständige Auskünfte zu erteilen, daß dieser disponieren kann und ihm geholfen wird, das im Rahmen seiner Rechtsansprüche erstrebte Ziel zu erreichen.
  • LSG Bremen, 10.07.1980 - L 1 KR 15/79
    Das geltende Recht der sozialen Krankenversicherung sieht eine Beteiligung von Diplompsychologen an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten nur in Unterordnung unter die Tätigkeit von Ärzten (sogenannte Delegationsverfahren) vor (Anschluß an BSG 1979-03-01 6 RKa 13/77 = SozR 2200 § 368 Nr. 4, BSG 1979-07-10 3 RK 21/78 = BSGE 48, 258, BSG 1979-07-25 3 RK 97/78 = Breith 1980, 354 und BSG 1979-11-28 3 RK 64/77 = SozR 2200 § 182 Nr. 57).2.
  • LSG Bremen, 10.07.1980 - L 1 KR 1/80
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