Rechtsprechung
| BSG, 19.06.1961 - 3 RK 67/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1743
Wird zitiert von ... (15)
- LSG Bayern, 30.10.2020 - L 20 KR 151/20
Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung durch Beschluss gem. § 153 Abs. 4 SGG bei …
Damit ist vorliegend eine missbräuchliche Rechtsverfolgung anzunehmen, weil die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Kläger entgegen seiner besseren Einsicht - er hat sehr wohl erkannt, zu welchem Ergebnis der Senat kommen muss, will dies nur aus falsch verstandenem Gerechtigkeitsempfinden nicht akzeptieren - von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - SG Aachen, 13.10.2020 - S 14 KR 115/20 Nach der Rechtsprechung war hierfür jedoch die Feststellung erforderlich, dass der Beteiligte, sein Vertreter oder Bevollmächtigter gegen seine bessere Einsicht handelte (BSG, Beschluss vom 19. Juni 1961 3 RK 67/60 , SozR Nr. 4 zu § 192 SGG, Rn. 2 m.w.Nachw.).
- BSG, 26.07.2000 - B 9 V 41/00 B
Rüge eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtliches Verfahren
Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger Abweichung der Kostenentscheidung des LSG von dem Beschluß des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Juni 1961 - 3 RK 67/60 - (…SozR § 192 SGG Nr. 4) sowie Verfahrensfehler geltend.Soweit der Kläger die Divergenz des landessozialgerichtlichen Urteils vom Beschluß des BSG vom 19. Juni 1961 (aaO) rügt, ist die Beschwerde ebenfalls unzulässig.
- LSG Bayern, 06.03.2024 - L 2 U 222/22
Verhängung von Missbrauchskosten gegen einen Sozialversicherungsträger
Rn. 99 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19
Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung
Rn. 61 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - LSG Bayern, 25.03.2019 - L 20 P 35/18
Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Versicherte bei ungewollter …
Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - LSG Bayern, 10.01.2017 - L 15 VK 14/16
Unzulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
Rn. 26 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, Az.: 3 RK 67/60). - LSG Bayern, 13.02.2025 - L 2 SB 102/24
Merkzeichen G, Begleitperson, Widerspruchsbescheid, Bevollmächtigter, …
Rn. 48 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - LSG Bayern, 09.11.2025 - L 2 U 99/25
Schriftliche Androhung von Mutwillenskosten nur mit voller Unterschrift des …
Rn. 19 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60). - LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 2464/21 Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…vgl Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt aaO § 192 Rn 9 mwN, auch BVerfG 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Beteiligte entgegen seiner besseren Einsicht von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (BSG 19.06.1961, 3 RK 67/60).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - L 10 SB 21/99
Zuerteilung des Merkzeichens "aG" ; Feststellung des Nachteilsausgleichs; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - L 10 VG 55/98
Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Heilbehandlungsmaßnahmen; …
- BSG, 14.08.1986 - 2 BU 39/86
- LSG Berlin, 22.01.1980 - L 13 V 5/79
- LSG Niedersachsen, 10.12.1970 - L 6a U 233/70
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".