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Rechtsprechung
   BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5142
BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80 (https://dejure.org/1982,5142)
BSG, Entscheidung vom 17.08.1982 - 3 RK 68/80 (https://dejure.org/1982,5142)
BSG, Entscheidung vom 17. August 1982 - 3 RK 68/80 (https://dejure.org/1982,5142)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers auch dann, wenn sie in größeren Zeitabständen, eventuell nur jährlich bezahlt werden, keine einmaligen Zuwendungen, wenn der Versicherte auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch hat, Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und diese Leistungen in der Weise Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts bilden, daß bei vorzeitigem Ausscheiden ein Anspruch auf anteilige Zahlung besteht (BSGE 52, 102, 104 m.w.N.; Urteil vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - Urteil vom 24. Februar 1982 2 RU 63/80 -).

    Nach dem Urteil des 12. Senats des BSG vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - schließt das Zuflußprinzip jedoch nicht aus, die Beiträge unabhängig von dem Zeitraum zu berechnen, in dem die Zuwendungen tatsächlich ausgezahlt werden.

    Wenn hier die Beitragsgerechtigkeit dafür spricht, Sonderzahlungen auf den Zeitraum zu verteilen, in dem sie verdient worden sind (so Urteil des 12. Senats des BSG vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 -), dann erscheint es folgerichtig, auch den beitragsfreien Versicherungsschutz der Familienkrankenhilfe nicht mehr für eine Zeit zur Verfügung zu stellen, auf die ein von vornherein feststehendes, die Einkommensgrenzen übersteigendes Einkommen entfällt.

  • BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76

    Familienhilfe für berufstätigen Ehegatte - Jahresarbeitsverdienst - …

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
    Beim Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen ist seit Inkrafttreten des KVKG die Vorschrift des § 165 Abs. 5 RVO nicht mehr entsprechend anwendbar (Abgrenzung zu BSG 29.06.1978 5 RKn 39/76 = SozR 2200 § 205 Nr. 15).

    Das Berufungsgericht schließt sich einer Entscheidung des § Senats des BSG an (BSGE 47, 1 ff. = …">205%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 15), die zu § 205 RVO in der 1972 geltenden, hier nicht mehr anzuwendenden Fassung ergangen ist.

    Der erkennende Senat und ihm folgend der 5. Senat des BSG nahmen die für erforderlich gehaltene Abgrenzung in der Weise vor, daß sie auf die für die Krankenversicherungspflicht der Angestellten maßgebende Jahresarbeitsverdienst- (JAV-) Grenze abstellten (…BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO;… …">205%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 8; BSGE 47, 1 = …">205%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 63/80

    Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei der Berechnung des Regellohnes - …

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers auch dann, wenn sie in größeren Zeitabständen, eventuell nur jährlich bezahlt werden, keine einmaligen Zuwendungen, wenn der Versicherte auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch hat, Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und diese Leistungen in der Weise Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts bilden, daß bei vorzeitigem Ausscheiden ein Anspruch auf anteilige Zahlung besteht (BSGE 52, 102, 104 m.w.N.; Urteil vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - Urteil vom 24. Februar 1982 2 RU 63/80 -).

    Deshalb ist es geboten, die Versicherungsleistung nach dem tatsächlich erhaltenen Einkommen festzusetzen (vgl. BSG vom 24. Februar 1982 - 2 RU 63/80 -).

  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70

    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der …

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
    Für eine anteilige Berücksichtigung der Sonderzuwendung spreche weiter, daß der Begriff des Gesamteinkommens dem § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) entsprechend auszulegen sei, für den dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des "regelmäßigen Jahreseinkommens" i.S. des § 166 Abs. 1 RVO gälten (RdErl des Nieders. Minister der Finanzen vom 29. Januar 1973 - 472 0311/95 -, Nds. MBI. Nr. 11/1973 S 289, unter Bezugnahme auf BGH vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 -).
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 91/67
    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
    Der erkennende Senat und ihm folgend der 5. Senat des BSG nahmen die für erforderlich gehaltene Abgrenzung in der Weise vor, daß sie auf die für die Krankenversicherungspflicht der Angestellten maßgebende Jahresarbeitsverdienst- (JAV-) Grenze abstellten (BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO;… …">205%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 8;… BSGE 47, 1 = …">205%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 15 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - L 5 KR 52/16

    Krankenversicherung - Familienversicherung - freiberufliche selbstständige …

    Dem Versicherten muss aber die Möglichkeit eröffnet werden, Nachweise über eine abweichend hiervon niedrigere Höhe der zu erwartenden Einkünfte zu führen (vgl. BSG 17.08.1982 - 3 RK 68/80, juris Rn 2).
  • SG Speyer, 20.10.2003 - S 7 KR 364/02
    Selbst wenn man hier den niedrigeren Werbungskostenbetrag von nur DM 6 000,- zugrunde legt und diesen Betrag auf jeden Monat gleichmäßig verteilt (von der gleichmäßigen Verteilung der Werbungskosten auf die einzelnen Monate geht stillschweigend wohl auch BSG, 17.8.1982 - 3 RK 68/80 - aus), wurde ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze in jedem Monat bei weitem nicht erreicht.

    So hat das BSG auch entschieden, dass keine Bedenken dagegen bestünden, wenn die Krankenkassen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens stets die Werbungskostenpauschale in Abzug bringt und darüber hinaus Werbungskosten nur berücksichtigt, wenn sie von dem Versicherten für die in Betracht kommende Zeit im voraus ausreichend nachgewiesen werden (z.B. durch die finanzamtliche Anerkennung bei der Eintragung eines Steuerfreibetrages in die Steuerkarte) (vgl. BSG, Urt.v. 17.8.1982 - 3 RK 68/80 - ).

    Dies ergibt sich daraus, dass den Versicherten und ihren gesetzlichen Vertretern die Möglichkeit genommen wird, im Voraus Nachweise zu erbringen, die auf ein Überschreiten der Werbungskostenpauschale hindeuten (vgl. BSG, 17.8.1982 - 3 RK 68/80 -, wonach die Krankenkassen den Versicherten die Möglichkeit geben muss, einen solchen Nachweis zeitgerecht zu führen).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 3172/05
    Ergänzend führte sie aus, zum Gesamteinkommen des Versicherten gehörten auch einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten sei, wie Weihnachtsgratifikation oder Urlaubsgeld; der jeweilige Betrag sei gleichmäßig auf alle Monate zu verteilen und den Monatsbezügen hinzuzurechnen (BSG, Urt. vom 17.8.1982, - 3 RK 68/80;… Urt. v. 28.2.1984, - 12 RK 21/83 -).

    Die Abfindung ist, unbeschadet dessen, dass sie der Klägerin im Jahr 2004 als Einmalzahlung zugeflossen ist, in Monatsbeträge aufzuteilen (vgl. dazu etwa BSG, Urt. v. 17.8.1982, - 3 RK 68/80 - auch BSG, Urt. v. 28.2.1984, - 12 RK 21/83 - sowie BSG, Urt. v. 22.7.1981, - 3 RK 7/80 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 4861/05

    Ermittlung der Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Einnahmen zum …

    Einmalige Einnahmen sind gleichmäßig auf alle Monate des Kalenderjahres, in dem sie ausgezahlt werden, zu verteilen und den Monatsbezügen hinzuzurechnen (BSG Urteile vom 17.08.1982 - 3 RK 68/80 - und vom 28.02.1984 - 12 RK 21/83 -).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91

    Verdienst - Jahresarbeitsverdienstgrenze - Erziehungsurlaub - Familienhilfe - …

    Das BSG hat deshalb für den Fall des Überschreitens der Einkommensgrenze entschieden, daß Veränderungen des Gesamteinkommens im Rahmen des Familienhilfeanspruchs zu berücksichtigen sind, sobald sie tatsächlich eintreten (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 49).
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 2/82

    Anspruch auf Familienhilfeleistungen für eine Ehefrau gem. § 32 des Gesetzes über …

    Auch wird die Beklagte als öffentlich-rechtlicher Leistungsträger bei Erfolg der Feststellungsklage die dann gebotenen konkreten Folgerungen für die streitige Zeit ziehen (vgl. hierzu auch Urteil des 3. Senats vom 17. August 1982 - 3 RK 68/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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