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| BSG, 26.07.1979 - 8b/3 RK 70/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familienhilfe nach Ende der Mitgliedschaft - Ansprüche der Ehegatten - Verhältnis - Bestehende Mitgliedschaft
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.10.1966 - 3 RK 44/63
Auszug aus BSG, 26.07.1979 - 8b/3 RK 70/78
Der Anspruch eines Ehegatten auf Fortsetzung der Familienhilfe für seine Kinder über das Ende seiner Mitgliedschaft hinaus (RVO § 183 Abs. 1 S 2) geht dem Anspruch des anderen Ehegatten aufgrund bestehender Mitgliedschaft vor, wenn diese Mitgliedschaft erst nach Eintritt des Versicherungsfalls begründet worden ist (Fortführung von BSG 27.10.1966 3 RK 44/63 = BSGE 25, 222).
- BGH, 22.03.1983 - VI ZR 13/81
Subsidiarität von Leistungspflichten aus der Familienkrankenhilfe bei eigener …
Insoweit ist der Wechsel aus der Familienkrankenhilfe für Angehörige zur eigenen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einem Übertritt des Versicherten zu einem anderen Träger der Krankenversicherung nach § 212 RVO vergleichbar (vgl. BSozG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 3 RK 70/78 = BSozR 2200 RVO § 205 Nr. 27; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 205 Anm. 14 a.E.), der nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls zu einem vollständigen Wechsel in der Leistungszuständigkeit für die Krankenversicherung führt (…BSozG, Urteile vom 26. Juli 1979 = aaO, …sowie vom 28. April 1981 = aaO). - BGH, 09.01.1990 - VI ZR 86/89
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei freiwilligem Beitritt eines …
Weder fand insoweit die Vorschrift des § 165 Abs. 5 RVO entsprechende Anwendung, noch blieb die Leistungspflicht der Klägerin als Pflicht zur Erfüllung sog. nachgehender Ansprüche gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 RVO noch für die Dauer von 26 Wochen bestehen; denn der Geschädigte war als familienhilfeberechtigter Angehöriger nicht, wie für nachgehende Ansprüche erforderlich, selbst Mitglied der Krankenkasse gewesen (BSGE 45, 11, 13 ff; 51, 281, 283; vgl. auch BSGE 36, 117, 118 f; BSG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 8 b/3 RK 70/78 -…">205%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 27).
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