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| BSG, 23.08.1967 - 3 RK 73/67 |
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- BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83
Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung
Auf den Beitragszuschuß zur Krankenversicherung der Rentner hat das BSG von Anfang an in steter Rechtsprechung eine analoge Anwendung des § 146 SGG abgelehnt (…Urteile des 3. Senats vom 26. Januar 1967 - 3 RK 86/65 - BSGE 26, 73 = SozR Nr. 12 zu § 381 RVO; Urteil vom 23. August 1967 - 3 RK 73/67 - USK 6764; Urteil vom 31. Oktober 1967 - 3 EK 52/66 - SozEntsch BSG 1/4 § 146 Nr. 9 = USK 6792); hierauf haben sich die Beteiligten, insbesondere die Zulassungspraxis der Sozialgerichte, eingestellt, wozu hervorzuheben ist, daß eine fehlerhaft unterbliebene Zulassung nicht nachgeholt werden kann. - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1982 - L 11 KR 23/81 Die Berufung ist in rechtsähnlicher Anwendung von § 146 SGG nicht statthaft, wenn sie einen Beitragszuschuß für einen bereits abgelaufenen Zeitraum betrifft (Abweichung von BSG 1967-01-26 3 RK 86/65 = BSGE 26, 73; 1967-08-23 3 RK 73/67 = USK 6764; 1967-10-31 3 RK 52/66 = SozEntsch 1/4 § 146 Nr. 9).
- BSG, 13.10.1983 - 11 RJz 3/83 Die analoge Anwendung des 5 1H6 SGG auf die Zuschußleistung zur Krankenversicherung hat das BSG von Anfang an in steter Rechtsprechung abgelehnt (Urteil des 3. Senats vom 26. Januar 1967 - 3 RK 86/65 - BSGE 26, 73 : SozR Nr. 12 zu 5 381 EVO; Urteil vom 23. August 1967 - 3 RK 73/67 1967,.
- BSG, 13.10.1983 - 11 RJz 1/83 Seine entsprechende Anwendung auf Fälle der vorliegenden Art hat das BSG von Anfang an stets abgelehnt (Urteil des 3. Senats vom 26. Januar 1967 - 3 RK 86/65 - BSGE 26, 73; Urteil vom 23. August 1967 - 3 RK 73/67 - USK.
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