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Rechtsprechung
   BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3182
BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60 (https://dejure.org/1964,3182)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1964 - 3 RK 74/60 (https://dejure.org/1964,3182)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1964 - 3 RK 74/60 (https://dejure.org/1964,3182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen Bundespost nach der Tarifordnung für Angestellte im öffentlichen Dienst (TO A)

  • Deutsche Rentenversicherung
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 162
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten …

    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Damit waren die "sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge" in vollem Umfange beitragspflichtig geworden (BSG 16, 91, 94).

    Geht man davon aus, daß § 35 LStDV 1959 an die Stelle des in Abschn. 1 Nr. 5 des Gem. Erlasses 1944 genannten § 35 LStDB mit derselben Wirkung für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung getreten ist - was der Senat hier offenlassen kann, wie er es in BSG 16, 91, 95 getan hat -, so würden nunmehr diejenigen Teilbeträge der Nachzahlung von Arbeitslohn, die nach dem jeweiligen Lohnsteuerrecht (vgl. z. B. § 52 Abs. 2 und 3 LStR 1959 - BStBl I 827 -) zu den "sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen" gehören und damit der Besteuerung nach festen Steuersätzen unterliegen, nicht zum Entgelt gehören.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1961 (BSG 16, 91, 95) ausgeführt hat, sind hiernach unter "einmaligen Zuwendungen" in erster Linie nicht in ständiger Wiederholung zu zahlende Bezüge, die den Arbeitnehmern in der Regel aus besondern Anlässen gewährt werden und vielfach die Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner auch Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht, zu verstehen.

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Nach dem Gem. Erlaß 1944 ist hierfür entscheidend, ob diese Bezüge zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des Steuerrechts gehören (vgl. BSG 6, 47, 50; 15, 65, 69; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25.11.1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17.12.1964 - 3 RK 51/60 -).

    Soweit diese Erwägungen darauf abstellen, daß die Beiträge zur Sozialversicherung nicht vom tatsächlich gezahlten, sondern vom geschuldeten Lohn zu entrichten seien, sind sie allerdings mit der Koppelung des Entgeltbegriffs an das Lohnsteuerrecht gegenstandslos geworden, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. November 1964 - 3 RK 32/60 - näher dargelegt hat.

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Als Feststellungsklage (§ 215 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) ist dieses Verfahren bei Inkrafttreten des SGG auf das SG übergegangen, und zwar mit denjenigen Beteiligten als Klägern, die die Entscheidung nach § 405 Abs. 2 RVO beantragt hatten - hier: BfArb und BfA (anstelle der ursprünglich für die Angestelltenversicherung tätig gewesenen LVA) -, und der Deutschen Bundespost als Beklagten (vgl. BSG 3, 30 Leitsatz Nr. 1 und S. 34 f.).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Das angefochtene Urteil läßt - unter Heranziehung der Urteilsgründe (BSG 3, 135, 137 f.) - klar erkennen, was entschieden ist und welchen Erfolg die Berufung der Deutschen Bundespost und die Anschlußberufung der BfArb gehabt haben.
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die …

    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Nach dem Gem. Erlaß 1944 ist hierfür entscheidend, ob diese Bezüge zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des Steuerrechts gehören (vgl. BSG 6, 47, 50; 15, 65, 69; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25.11.1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17.12.1964 - 3 RK 51/60 -).
  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60

    Vereinbarung zum Ausgleich für die mit der Umstellung der Lohnabrechnung …

    Auszug aus BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
    Nach dem Gem. Erlaß 1944 ist hierfür entscheidend, ob diese Bezüge zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des Steuerrechts gehören (vgl. BSG 6, 47, 50; 15, 65, 69; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25.11.1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17.12.1964 - 3 RK 51/60 -).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Beitragspflicht - Arbeitsentgelt - Verfallen - tarifliche Ausschlußklausel

    So führt die Vereinbarung einer rückwirkenden Lohnerhöhung nicht dazu, daß schon in der Vergangenheit auch ein höherer Beitragsanspruch entstanden ist (vgl BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 Reichsversicherungsordnung (RVO) zur Unterscheidung zwischen verspäteter Zahlung geschuldeten Lohnes und Zahlung rückwirkend erhöhten Lohnes).

    In diesem Falle hätte erst die Änderungsvereinbarung vom 14. November 1988 rückwirkend einen Anspruch auf höheres Entgelt für die Zeit von Januar 1986 bis Februar 1988 begründen, nicht jedoch rückwirkend eine damals entstandene Beitragsforderung auslösen können; vielmehr käme eine Heranziehung des Erhöhungsbetrages zu Beiträgen nur für den Zeitpunkt in Betracht (November 1988), in dem der höhere Entgeltanspruch begründet wurde und die entsprechende Beitragsforderung zur Entstehung gelangte (vgl zu der Unterscheidung früher BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung …

    Ist dieses jedoch einmal geschehen, so können sie das Versicherungsverhältnis in seiner öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung durch ein späteres Verhalten für die Vergangenheit nicht mehr beeinflussen, sondern seine Änderung lediglich für die Zukunft nach Maßgabe der neuen Entgeltvereinbarungen oder -zahlungen bewirken (vgl BSGE 22, 162, 166 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO: rückwirkende Lohnerhöhung;… BSGE 75, 61, 66 f = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5 S 14 f: tarifliche Ausschlussklausel).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Diese kann sogar schon vor Fälligkeit des Arbeitsentgelts und bevor feststeht, ob und in welchem Umfang es geschuldet wird, eintreten (s. dazu BSGE 41, 6, 12 unter teilweiser Abweichung von SozR Nr. 1 zu § 393 RVO sowie BSGE 22, 106 und 22, 162).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen …

    Nach dieser Abgrenzung hat das BSG über die Beitragspflicht auf Nachzahlungen des Arbeitslohns entschieden: Nur wenn mit der Nachzahlung ein von Anfang an bestehender, aber nicht sogleich erkannter Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt wird, ist die Beitragspflicht auch noch nachträglich für zurückliegende Zeiträume entsprechend der wahren Rechtslage festzustellen; hingegen läßt eine nachträgliche Vereinbarung über das in der Vergangenheit geschuldete Arbeitsentgelt die Beitragspflicht für zurückliegende Zeiträume unberührt (BSGE 22, 162 = SozR Nr 16 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts;… vgl auch BSGE 26, 120 = SozR aaO Nr 20; im gleichen Sinne jetzt BSG Urteil vom 30. August 1994 - 12 RK 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …

    Tantiemen, die nicht regelmäßig im Laufe eines Jahres erwirtschaftet werden; ebenso schon BSGE 16, 91, 95 für Sonderzahlungen an Bankangestellte und BSGE 22, 162 für verspätete Zahlungen von geschuldetem Arbeitsentgelt; für solche Lohnnachzahlungen, soweit sie sich auf einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten erstrecken, hatte bereits der Gemeinsame Erlaß in Abschnitt 4 eine Verteilung auf die Lohnzahlungszeiträume angeordnet, für die sie gezahlt werden).

    Wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat, wäre es mit dem Schutzzweck der Sozialversicherung nicht vereinbar und würde für die betroffenen Versicherten zu offensichtlich unbilligen Ergebnissen führen, wenn ein Arbeitgeber sich dadurch, daß er geschuldetes Arbeitsentgelt bei Fälligkeit nicht auszahlt, beitragsrechtliche Vorteile verschaffen könnte (ähnlich schon BSGE 22, 162, 168 und 41, 6, 11).

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist - …

    Ein allgemeiner Grundsatz ist jedoch nur insoweit entwickelt worden, als eine rückwirkende Veränderung im Lohngefüge und bei der Beitragspflichtigkeit von Lohnbestandteilen nicht zu einer rückwirkenden Veränderung der Beitragspflicht führt (BSGE 22, 162, 165 f.; 26, 120, 123; BSG Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 26/78 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

    So wurden bestimmte Teile des Entgelts, auch wenn sie nicht zusammen mit dem laufenden Lohn ausgezahlt wurden, diesem hinzugerechnet (Urteil des BSG vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO betr Nachzahlungen laufenden Arbeitslohnes; Urteile vom 9. September 1971 …und vom 15. Mai 1984, SozR Nr. 6 zu § 385 RVO und SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Akkordspitzen).
  • BAG, 21.11.1967 - 1 AZR 450/66

    Krankengeldzuschuß

    Nach Ansicht des Bundessozialgerichts sind Nachzahlungen zum laufenden Arbeitslohn, auch wenn sie in einer Summe ausgezahlt werden, keine einmaligen Zuwendungen im Sinne des § l6o Abs, 3 RVO (BSG 22, 162), Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in der Entscheidung AB Nr. 26 zu § 2 ArbKrankhG ausgeführt, ein Akkordzuschlag sei selbst dann keine einmalige Zuwendung, wenn er etwa drei- bis viermal jährlich für jeweils einen Zeitraum von zwei Wochen gezahlt werde.

    4- Ebensowenig kann der Ansicht der Beklagten zügestimmt werden, die Berücksichtigung der Machzahl lung bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgeltes harmoniere nicht mit der Behandlung der Nachzahlung im Sozialversicherungsrecht und sei auch deshalb abzulehnen« Das ergibt sich aus folgendem« a) Bei der jetzt gültigen "gespaltenen" Lösung wird der Arbeiter im Falle der Krankheit durch Krankengeld und ArbeitgeberZuschuß gesichert" Beide Leistungen sind aufeinander bezogen und müssen, wenn sie das Ziel des Gesetzgebers erfüllen sollen, miteinander harmonieren" Es geht somit, wie der Beklagten zuzu geben ist, nicht an, das Rechte der Sozialversicherung von vornherein als etwas dem Arbeitsrecht Frem des beiseite zu schieben" Durch das Änderungsgesetz von 1961 hat der Gesetzgeber das Arbeiterkrankheitsgesetz und die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung geändert und fast bis zur WorlgLeichheit aneinander angeglichen" Das rechtfertigt es, auch die sozialversichcrungsrechtliche Seite zu beachten" b) Die Revision meint nun hierzu, bei Erlaß der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2o" Oktober i960 seien Nachzahlungen bei rück wirkender Tariflohnerhöhung nicht als beitragspflichtiges Entgelt angesehen worden, während nunmehr durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17" Dezember 1964 (BSG 22, 162) klargestellt sei, daß es sich um beitragspflichtiges Entgelt handele" Wenn der Arbeitgeber von dieser Nachzahlung Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müsse, sei es ihm nicht zumutbar, im Krankheitsfalle die auf die Nachzahlung entfallende Barleistung allein als Krankengeldzuschuß zu erbringen, während die Krankenversicherung eine Berücksichtigung dieser Nachzahlung bei der Ermittlung des Krankengeldes ablehne.

    c) In der angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG 22, 162 / 16]7 ) heißt es weiterhin beiläufig, nach dem dargelegten Wesenszug des Sozialversicherungsrechts könnten rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhungen keinen Einfluß auf die Leistungen in der Vergangenheit haben" Die Revision meint " damit habe das Bundessozialgericht klargestellt., daß eine Neuberechnung des Krankengeldes nicht eintrete; dann sei es aber ungerechtfertigt " im Rahmen des Krankengoldzuschusses dem Arbeitgeber die volle Last aufzuerlegen.

  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug - …

    Nach dieser Abgrenzung hat das Bundessozialgericht auch über die Beitragspflicht auf Nachzahlungen des Arbeitslohns entschieden: Nur wenn mit der Nachzahlung ein von Anfang an bestehender, aber nicht sogleich erkannter Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt werde, sei die Beitragspflicht auch noch nachträglich für zurückliegende Zeiträume entsprechend der wahren Rechtslage festzustellen; hingegen lasse eine nachträgliche Vereinbarung über das in der Vergangenheit geschuldete Arbeitsentgelt die Beitragspflicht für zurückliegende Zeiträume unberührt (BSGE 22, 162 SozR Nr. 16 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts;… vgl. auch BSGE 26, 120 = SozR a.a.O. Nr. 20; im gleichen Sinn auch BSG, Urteil vom 30. August 1994, 12 RK 59/92).
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …

    Hierbei handelt es sich um Bezüge, die nicht regelmäßig und nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum geleistet werden (…Blümich/Falk aaO, 10. Aufl., 2. Band S. 2754; Haberkorn, RdA 1965, 455, 456), die also ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören, z. B. weil sie nicht in ständiger Wiederholung gezahlt werden, weil sie nur aus besonderen Anlässen gewährt werden, weil sie der Höhe nach von vornherein nicht bestimmbar sind oder weil ihre Fälligkeit nicht feststeht (vgl. BSGE 16, 91, 95 [BSG 20.12.1961 - 3 RK 59/57]; 22, 162, 166; 26, 68, 71).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09

    Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 26/78

    Nachtarbeitszuschlag - Lohnsteuerfreiheit - Rückwirkung

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 58/94
  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des …

  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen …

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 59/94
  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von …

  • BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74

    Berechnung des Unterhaltsgeldes

  • SG Leipzig, 16.08.2006 - S 8 KR 258/06

    Übernahme von Bußgeld durch den Arbeitgeber als beitragspflichtiges …

  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/79
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75

    Berechnung des Übergangsgeldes

  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70

    Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung - …

  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen - …

  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 16/80

    Jahresarbeitsverdienst eines Selbständigen - Betriebsausgabe - Gewinnberechnung - …

  • LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80

    Bemessungszeitraum; Sonderzahlung; Höhe des Uhg; Urlaubsgeld

  • BSG, 20.03.1980 - 11 RA 60/79

    Zur Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld etc. bei der Berechnung des …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 3/84

    Einmalige und wiederkehrende Zuwendungen - Verbot der Berücksichtigung - …

  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81

    Beitragsbemessungsgrenze bei Durchführung der Nachversicherung; Nachversicherung …

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes - …

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2008 - L 5 KR 2580/06
  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 249/72

    Bewilligung von Waisenrenten aus der Versicherung der verstorbenen Mutter - Dauer …

  • BSG, 27.09.1968 - 7 RAr 30/67

    Kurzarbeitergeld - Bemessungsgrundlage - Rückwirkende Lohnerhöhungen

  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Zahlungen, die eine …

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 57/74

    Berücksichtigungsfähigkeit von tariflichen, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit …

  • BSG, 15.09.1966 - 7 RAr 56/64

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Maßgeblicher Lohnabrechnungszeitraum - …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1976 - L 5 K 36/75
  • BSG, 16.01.1968 - 11 RA 129/67
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 73/64

    Entgelteigenschaft einer Weihnachtsgratifikation - Zulässigkeit der Vereinbarkeit …

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