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Rechtsprechung
   BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,10891
BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67 (https://dejure.org/1969,10891)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1969 - 3 RK 81/67 (https://dejure.org/1969,10891)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 (https://dejure.org/1969,10891)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …

    Bereits im Urteil vom 21. Januar 1969 (3 RK 81/67 = Breithaupt 1969, 823) hat das BSG die ehrenamtliche Tätigkeit eines Bürgersmeisters im Saarland als abhängige Beschäftigung beurteilt.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Daher hat bereits der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - (Breithaupt 1969, 823 = DAngVers 1969, 81) zur Versicherungspflicht von ehrenamtlichen Bürgermeistern im Saarland entschieden, daß die Organstellung von einem etwa vorliegenden Beschäftigungsverhältnis zu trennen ist.
  • BSG, 25.02.2006 - B 12 KR 12/05 R
    Bereits im Urteil vom 21. Januar 1969 (3 RK 81/67 = Breithaupt 1969, 823) hat das BSG die ehrenamtliche Tätigkeit eines Bürgersmeisters im Saarland als abhängige Beschäftigung beurteilt.
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der …

    Da jedoch in den Kommunalverfassungen der einzelnen Länder die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Bürgermeister unterschiedlich ausgestaltet ist, kann ihre Versicherungspflicht nur für das jeweilige Bundesland beurteilt werden (vgl. auch Urteil des BSG vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - zu einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Saarland: DAngVers 1969, 81 f; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. I/2, 51. Nachtrag, S. 308 f).
  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt - …

    Zur Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht es gesicherter Rechtsprechung des BSG, daß weder dessen Rechtsstellung als Organ der Gemeinde mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter noch die Bezeichnung der einen Verdienstausfall ausgleichenden Vergütung als Aufwandsentschädigung von vornherein die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses ausschließen (…Urteile des 12. Senats vom 27. März 1980 in SozR 2200 § 165 Nr. 44 …und vom 23. September 1980 BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12; im Ergebnis schon Urteil des 3. Senats vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - Breithaupt 1969, 823).
  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 6/07
    - 12 RK 33/76; vom 14.02.1969 - 3 RK 81/67; vom 13.12.1960 - 3 RK 2/56).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13

    Alterssicherung der Landwirte - Mitgesellschafter einer GbR - Betreiber eines …

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Prüfung, ob es sich bei der Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit von ehrenamtlichen Bürgermeistern um Arbeitsentgelt handelt, zwischen der Wahrnehmung von Repräsentationsfunktionen und Verwaltungsaufgaben zu unterscheiden (seit BSG, Urteil vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 -, juris).
  • LSG Bayern, 14.02.2006 - L 5 KR 132/04

    Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungen wegen der Beschäftigung von …

    Dabei wird nicht übersehen, dass das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen ein Beschäftigungsverhältnis angenommen hat (BSG, Urteil vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - Saarland; Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 56/78, Schleswig-Holstein; Urteil vom 13.06.1984 - 11 RA 34/83, Rheinland-Pfalz).
  • LSG Bayern, 25.03.1981 - L 14/Ar 294/80
    Die Tätigkeit des Bürgermeisters einer kleinen ländlichen Gemeinde von 640 Einwohnern in Rumänien, bei welcher dieser neben Repräsentationsaufgaben überwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnahm (vgl BSG 1969-01-21 3 RK 81/67 = Breith 1969, 823 und BSG 1980-03-27 12 RK 56/78 = SGb 1980, 243), war ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis iS des FRG § 16.2.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.1971 - L 4 KR 1384/70
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vergleiche BSG 1960-12-13 3 RK 2/56 = BSGE 13, 196 und BSG 1961-08-28 3 RK 57/57 = BSGE 15, 65 und BSG 1969-01-21 3 RK 81/67 = Breith 1969, 823) ist wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit.
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