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Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1973 - 3 RK 82/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6955
BSG, 23.02.1973 - 3 RK 82/72 (https://dejure.org/1973,6955)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1973 - 3 RK 82/72 (https://dejure.org/1973,6955)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1973 - 3 RK 82/72 (https://dejure.org/1973,6955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kieferorthopädische Behandlung - Notwendigkeit - Kieferanomalie - Zahnstellungsanomalie - Wesentliche Beeinträchtigung von Funktionen - Günstige Beeinflussung

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1260
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R

    Krankenversicherung - Krankheitswert eines Erkrankungsrisikos - Anspruch einer …

    Eine Krankheit liegt ohne eine Grunderkrankung auch dann vor, wenn die Verwirklichung eines Risikos zwar nicht wahrscheinlich ist, jedoch die ernste Gefahr einer Erkrankung besteht und das Risiko einer unterbliebenen oder verspäteten Behandlung mit dem Ausmaß und der Schwere der sich möglicherweise entwickelnden Folgen außer Verhältnis steht (vgl BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 82/72 - SozR Nr. 56 zu § 182 RVO S 54 = juris RdNr 27: frühzeitige Behandlung von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien;… BSG vom 13.2.1975 - 3 RK 68/73 - BSGE 39, 167, 170 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 S 16 = juris RdNr 14: medizinisch indizierte Verhütung einer Schwangerschaft).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 10.16

    Beihilfe für eine vorsorgliche Brustdrüsenentfernung bei erhöhtem …

    Rn. 12 Des Weiteren hat das Bundessozialgericht - in vorliegendem Zusammenhang von besonderer Bedeutung - in zwei Urteilen, auf die Entscheidungen jüngeren Datums Bezug nehmen (vgl. BSG, Urteile vom 16. November 1999 - B 1 KR 9/97 R - BSGE 85, 132 …und vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 10/09 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 Rn. 16), für die Annahme einer Krankheit ein Erkrankungsrisiko auch ohne eine schon bestehende Grunderkrankung im Sinne einer aktuellen Funktionsbeeinträchtigung ausreichen lassen: Bei einer bestehenden Kieferanomalie ohne wesentliche Funktionsbeeinträchtigungen und unklarer weiterer Entwicklung während der Wachstumsphase war entscheidend, dass die Gefahr einer Verschlimmerung der Situation zwar nicht wahrscheinlich, andererseits aber auch "keine entfernte Möglichkeit" darstellte, die Entwicklung des Gebisses nur in bestimmten Phasen des Frühstadiums günstig beeinflusst werden konnte und bei rechtzeitiger Einleitung der Behandlung ein Behandlungserfolg gewährleistet erschien; maßgeblich war der Vergleich des Risikos einer unterbliebenen oder zu spät eingeleiteten Behandlung mit dem Ausmaß und der Schwere der Gefährdung (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1973 - 3 RK 82/72 - SozR Nr. 56 zu § 182 RVO).
  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 20 KR 419/19

    Einordnung eines Erkrankungsrisikos als Krankheit (Brustkrebsrisiko)

    Muss von einem verantwortungsbewusst handelnden Elternteil erwartet werden, dass er sein gefährdetes Kind behandeln lässt, ist die Behandlung notwendig und damit eine behandlungsbedürftige Krankheit im Rechtssinne bereits in diesem Stadium zu bejahen (BSG, Urteil vom 23.02.1973, 3 RK 82/72).
  • LSG Bayern, 25.11.2021 - L 4 KR 318/18

    Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Cytotect CP Biotest zur prophylaktischen …

    Beim Erkrankungsrisiko führt das Risiko des Entstehens einer Krankheit, sofern es Behandlungsbedürftigkeit begründet, dazu, dass bereits in dem risikobegründenden Zustand eine Regelwidrigkeit mit Krankheitswert gesehen wird (BSG, Urteil vom 18.11.1969, 3 RK 75/66; Urteil vom 20.10.1972, 3 RK 93/71; Urteil vom 23.02.1973, 3 RK 82/72).
  • OLG Bamberg, 07.03.2019 - 1 U 110/18

    Leistungspflicht des Krankenversicherers für präventive Brustentfernung

    Als maßgeblich wurde dabei der Vergleich des Risikos einer unterbliebenen oder zu spät eingeleiteten Behandlung mit dem Ausmaß und der Schwere der Gefährdung angesehen (vgl. BSG, Urteil v. 23.02.1973, Az. 3 RK 82/72; Urteil v. 13.02.1975, Az. 3 RK 68/73; Urteil v. 16.11.1999, Az. B 1 KR 9/97 R; Urteil v. 17.02.2010, Az. B 1 KR 10/09 R).
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