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| BSG, 28.11.1979 - 3 RK 9/78 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.09.1966 - 3 RK 18/65
Satzungsautononmie einer gesetzlichen Krankenkasse - Anspruch auf freie …
Auszug aus BSG, 28.11.1979 - 3 RK 9/78
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl BSGE 25, 195, 197), ist es deshalb grundsätzlich dem Ermessen der einzelnen Ersatzkassen überlassen geblieben, die Weiterversicherung zuzulassen, ihre Bedingungen zu regeln sowie die Voraussetzungen und den jedenfalls für den hier streitigen Leistungszeitraum vor 1972, es bedarf im vorliegenden Rechtsstreit keiner Erörterung, ob und inwieweit durch spätere gesetzliche Regelungen diese Rechtslage geändert worden ist (vgl dazu Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 5 RK 65/77 - in Die Beiträge 1979, 217).
- BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung
Die für den genannten Personenkreis durch Satzungsregelung eröffnete und von der Beklagten ebenso wie von anderen Ersatzkassen jahrzehntelang angebotene Möglichkeit der privatärztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung war zwar in Rechtsprechung und Literatur nicht unumstritten (…vgl dazu: BSGE 25, 195, 197 ff = SozR Nr. 7 zu § 4 der 12. AufbauVO;… BSGE 42, 117, 120 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 11; BSG, Urteil vom 28. November 1979 - 3 RK 9/78 = USK 79211;… BSG SozR 2200 § 182 Nr. 74;… BSGE 69, 170, 178 = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 10; Schulin, Kostenerstattung der Ersatzkassen, Rechtsgutachten 1988; von Maydell, Zur Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, PKV-Dokumentation Heft 7, 1982, S 25 ff). - BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88
Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen
Im übrigen entspreche nach dem Urteil des BSG vom 28. November 1979 - 3 RK 9/78 - (USK 79211) bei den Ersatzkassen, obgleich auch für sie grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, das wahlweise System der Kostenerstattung oder der Sachleistung für freiwillig Versicherte dem Gesetz.Bei den Ersatzkassen werde entsprechend dem Urteil des BSG vom 28. November 1979 - 3 RK 9/78 - (USK 79211) die Kostenerstattung an freiwillig Versicherte und ihre Familienangehörigen sowie darüber hinaus aus den Gesichtspunkten der Besitzstandswahrung oder der Einheit der Familie auch an bestimmte Gruppen von Versicherungspflichtigen praktiziert.
Auch daraus, daß die ErsKn nach dem Vorbringen der Klägerin entsprechend dem Urteil des BSG vom 28. November 1979 (3 RK 9/78 - USK 79211) die Kostenerstattung an freiwillig Versicherte und ihre Familienangehörigen sowie darüber hinaus aus den Gesichtspunkten der Besitzstandswahrung oder der Einheit der Familie auch an bestimmte Gruppen von Versicherungspflichtigen praktizieren, läßt sich nicht die Pflicht der Beklagten zur Genehmigung des Satzungsnachtrags der Klägerin herleiten.
- LSG Hessen, 13.05.1980 - L 4 V 886/79 Die Akupunktur ist als eine wissenschaftlich noch nicht anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, weil ein Beweis für die Richtigkeit ihrer Methode von den diese Behandlungsweise anwendenden Ärzte noch nicht erbracht worden ist (vgl. Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 29. Juli 1977 - L - 5/Kr-5/76, abgedruckt in Breihaupt 1977 Seite 399, 401, Urteil Landessozialgericht Celle vom 8. November 1978 L-4/Kr-64/78, abgedruckt in Ersatzkasse 1979 Seite 123-125) (Urteil des BSG v. 28. November 1979 - 3 RK 9/78).
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