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Rechtsprechung
   BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3367
BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96 (https://dejure.org/1997,3367)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 3 RK 9/96 (https://dejure.org/1997,3367)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 3 RK 9/96 (https://dejure.org/1997,3367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nach dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG); Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen; Versicherungsanspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Ausgleich einer Behinderung; Behinderungsgerecht ausgestatteter Computer als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit behinderungsgerechtem PC

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1956
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Rn. 9 Ein behinderungsgerecht ausgestatteter PC ist für ein Kind im schulpflichtigen Alter, das in der Motorik und im Sehvermögen beeinträchtigt ist und mit der Hand nur unzulänglich schreiben kann, im weiteren Sinne als Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V anzusehen, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff als Mittel zum Ausgleich einer Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (stRspr, zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16: elektronisches Lese-Sprech-Gerät für Blinde;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17: Schreibtelefon für Gehörlose;… BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19: Telefaxgerät für Gehörlose).

    Dieses kann den Gerichten ohnehin nur als unverbindliche Auslegungshilfe dienen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16); es schließt derartige Geräte allerdings auch nicht aus (HMV vom 29. Januar 1993, BAnz Beilage 1993, Nr. 50a, 1-140 mit Ergänzungen).

    Dies gilt aber nur für Hilfsmittel, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich für eines dieser Gebiete eingesetzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein PC in handelsüblicher Ausstattung (Rechner - einschließlich Betriebssystem, Disketten und CD-ROM-Laufwerk, Monitor, Tastatur, Maus und Drucker) als ein solcher Gebrauchsgegenstand zu gelten hat (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand hängt nur davon ab, ob ein Gerät nach seiner Konzeption den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) oder, wenn das nicht der Fall ist, ob das Gerät den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von diesem Personenkreis deshalb vermehrt genutzt wird, ohne schon eine verbreitete Verwendung in der allgemeinen Bevölkerung gefunden zu haben (vgl Urteil vom 6. Februar 1997, 3 RK 1/96 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16;… BSG 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Dies gilt ungeachtet der Tatsache, daß die behinderungsgerechte Zusatzausrüstung ohne PC nicht zu verwenden ist (vgl Urteil des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand hängt nur davon ab, ob ein Gerät nach seiner Konzeption den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) oder, wenn das nicht der Fall ist, ob das Gerät den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von diesem Personenkreis deshalb vermehrt genutzt wird, ohne schon eine verbreitete Verwendung in der allgemeinen Bevölkerung gefunden zu haben (vgl Urteil vom 6. Februar 1997, 3 RK 1/96 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16;… BSG 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20).

    Auf die jeweilige Verbreitung eines Geräts in einer bestimmten Altersgruppe kommt es dabei aber nicht an (vgl hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 6. Februar 1997, 3 RK 1/96).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Rn. 9 Ein behinderungsgerecht ausgestatteter PC ist für ein Kind im schulpflichtigen Alter, das in der Motorik und im Sehvermögen beeinträchtigt ist und mit der Hand nur unzulänglich schreiben kann, im weiteren Sinne als Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V anzusehen, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff als Mittel zum Ausgleich einer Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (…stRspr, zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16: elektronisches Lese-Sprech-Gerät für Blinde;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17: Schreibtelefon für Gehörlose; BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19: Telefaxgerät für Gehörlose).

    Rn. 12 Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (vgl zu diesem Begriff: BSGE 77, 209, 213 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19) sind nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand hängt nur davon ab, ob ein Gerät nach seiner Konzeption den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) oder, wenn das nicht der Fall ist, ob das Gerät den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von diesem Personenkreis deshalb vermehrt genutzt wird, ohne schon eine verbreitete Verwendung in der allgemeinen Bevölkerung gefunden zu haben (…vgl Urteil vom 6. Februar 1997, 3 RK 1/96 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; BSG 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner …

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand hängt nur davon ab, ob ein Gerät nach seiner Konzeption den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) oder, wenn das nicht der Fall ist, ob das Gerät den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von diesem Personenkreis deshalb vermehrt genutzt wird, ohne schon eine verbreitete Verwendung in der allgemeinen Bevölkerung gefunden zu haben (…vgl Urteil vom 6. Februar 1997, 3 RK 1/96 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; BSG 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    So hat etwa ein Versicherter, der wegen einer Sehschwäche eine Brille tragen muß, einen Anspruch gegen die Krankenkasse auf zusätzliche Versorgung mit einer Sportbrille, um ihm die Teilnahme am Sportunterricht in der Schule oder am Vereinssport zu ermöglichen, obwohl dieses Hilfsmittel ausschließlich im beruflichen Bereich (Schulsport), zu dem auch die Schule und die Berufsvorbereitung gehören, bzw im gesellschaftlichen Bereich (Vereinssport) benötigt wird (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73); denn einwandfreies Sehen in allen Lebensbereichen zählt zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Von daher setzt ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich voraus, daß der Versicherte sich zunächst an seine Krankenkasse wendet, bevor er sich die Leistung selbst beschafft (vgl BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 15).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Rn. 9 Ein behinderungsgerecht ausgestatteter PC ist für ein Kind im schulpflichtigen Alter, das in der Motorik und im Sehvermögen beeinträchtigt ist und mit der Hand nur unzulänglich schreiben kann, im weiteren Sinne als Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V anzusehen, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff als Mittel zum Ausgleich einer Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (…stRspr, zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16: elektronisches Lese-Sprech-Gerät für Blinde; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17: Schreibtelefon für Gehörlose;… BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19: Telefaxgerät für Gehörlose).
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
    Die Rechtsprechung hat zwar Mittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der Krankenversicherung und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (…vgl BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1: elektrische Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5: Blindenschrift-Schreibmaschine).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Der Grund dafür liegt darin, daß sie nur für solche Mittel aufzukommen hat, die spezifisch einer Behinderung entgegenwirken, indem sie eigens für diesen Zweck hergestellt werden oder zumindest ganz überwiegend von Behinderten benutzt werden (vgl dazu die Urteile des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 und 3 RK 9/96).
  • SG Aachen, 04.08.2015 - S 13 KR 246/14

    Erstattung der Kosten für eine Brustverkleinerungsoperation i.R.e. …

    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre, der Versicherte sich die Leistung also selbst beschafft hat, ohne sich zuvor an die Beklagte zu wenden und deren Entscheidung abzuwarten (BSG, Urteil vom 06.02.1997 3 RK 9/96; Beschluss vom 15.04.1997 1 BK 31/96; Urteil vom 25.09.2000 B 1 KR 5/99 R; Urteil vom 23.07.2002 B 3 KR 66/01; Urteil vom 22.03.2005 B 1 KR 3/04 R; Urteil vom 14.12.2006 B 1 KR 8/06 R; Urteil vom 28.02.2008 B 1 KR 15/07 R; Urteil vom 17.12.2009 B 3 KR 20/08 R).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95

    Ausstattung mit Personal Computer im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln

    Er schließt sich insoweit den zum Krankenversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des 3. Senats des Bundessozialgerichts (…Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 auf S 70 f; vgl auch das - noch - unveröffentlichte Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 9/96 -) an, wonach ein PC ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist.
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