Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtsmitteleinlegung durch Beigeladenen - materielle Beschwer; fehlendes berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung unmittelbar nach Klageerhebung; Beurteilungszeitpunkt für schutzwürdiges Interesse an einer ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung eines Bauvorbescheids für den Neubau einer Tankstelle; Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens; Verstoß gegen das nachbarschaftliche Gebot der Rücksichtnahme; Notwendige Beiladung einer Gemeinde; Erhebung einer Untätigkeitsklage; Schutzwürdigkeit des ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 07.10.1992 - 2 K 765/91
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
- BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 198
- NVwZ 1998, 1336 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Rn. 29 a) Maßgebend für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO und die Interessenlage, von der diese Regelung ausgeht, ist, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (…so insbes. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, NJW 1967, 1819 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 m.w.N. sowie Beschl. v. 20.06.1974 - IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 …und Urt. v. 14.01.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426 = Buchholz a.a.O. Nr. 95; v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 u. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486).Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein solcher Entschädigungs- oder Schadensersatzprozeß offensichtlich aussichtslos ist (vgl. dazu die soeben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.01.1980 u. 29.04.1992) oder wenn die erstrebte Feststellung, z. B. mangels Bindungswirkung, nicht dazu beiträgt, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern oder den Zivilprozeß zu erleichtern (…BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, a.a.O.) Ebenso ist ein mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche begründetes, schutzwürdiges Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486; v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 sowie Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 - u. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 150 u. 202).
Rechtsprechung nicht mit der Absicht einer Amtshaftungsklage begründet werden kann, dem Umstand keine Bedeutung beigemessen hat, daß die Untergerichte unter Verkennung des fehlenden Rechtsschutzinteresses gleichwohl eine Sachentscheidung getroffen haben; vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht diese Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen (vgl. Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 - a.a.O. u. v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 - a.a.O.).
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65
Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Rn. 29 a) Maßgebend für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO und die Interessenlage, von der diese Regelung ausgeht, ist, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (so insbes. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, NJW 1967, 1819 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 m.w.N. sowie Beschl. v. 20.06.1974 - IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 …und Urt. v. 14.01.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426 = Buchholz a.a.O. Nr. 95; v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 u. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486).Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein solcher Entschädigungs- oder Schadensersatzprozeß offensichtlich aussichtslos ist (vgl. dazu die soeben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.01.1980 u. 29.04.1992) oder wenn die erstrebte Feststellung, z. B. mangels Bindungswirkung, nicht dazu beiträgt, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern oder den Zivilprozeß zu erleichtern (BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, a.a.O.) Ebenso ist ein mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche begründetes, schutzwürdiges Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (…BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486; v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 sowie Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 - u. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 150 u. 202).
Ob ein berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht, läßt sich - wie die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses allgemein - nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles feststellen und ist danach zu beantworten, ob der darauf gerichtete Wunsch eines Klägers nach den in seinem Fall vorliegenden Gegebenheiten schutzwürdig ist (so insbes. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; ähnlich Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 - u. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80
Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein solcher Entschädigungs- oder Schadensersatzprozeß offensichtlich aussichtslos ist (vgl. dazu die soeben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.01.1980 u. 29.04.1992) oder wenn die erstrebte Feststellung, z. B. mangels Bindungswirkung, nicht dazu beiträgt, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern oder den Zivilprozeß zu erleichtern (…BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, a.a.O.) Ebenso ist ein mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche begründetes, schutzwürdiges Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (…BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486; v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 sowie Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 - u. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 150 u. 202).Rechtsprechung nicht mit der Absicht einer Amtshaftungsklage begründet werden kann, dem Umstand keine Bedeutung beigemessen hat, daß die Untergerichte unter Verkennung des fehlenden Rechtsschutzinteresses gleichwohl eine Sachentscheidung getroffen haben; vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht diese Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen (vgl. Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 - a.a.O. u. v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Diese Wendung kennzeichnet die Interessenlage in einer Weise, aus der sich eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in den Fällen nachträglich geänderter Rechtslage rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 = NJW 1981, 2426; u. Beschl. v. 15.08.1988 - 4 B 89/88 -, NVwZ 1989, 48).Rn. 33 c) An dieser Beurteilung ändert auch der Umstand nichts, daß die Klägerin, was in den Fällen einer Erledigung durch nachträgliche Rechtsänderung allgemein als zulässig angesehen wird (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - a.a.O. und vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224), den Fortsetzungsfeststellungsantrag nur hilfsweise gestellt hat und an dem ursprünglichen Verpflichtungsantrag als Hauptantrag festgehalten hat.
- BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87
Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Rn. 33 c) An dieser Beurteilung ändert auch der Umstand nichts, daß die Klägerin, was in den Fällen einer Erledigung durch nachträgliche Rechtsänderung allgemein als zulässig angesehen wird (…vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - a.a.O. und vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224), den Fortsetzungsfeststellungsantrag nur hilfsweise gestellt hat und an dem ursprünglichen Verpflichtungsantrag als Hauptantrag festgehalten hat.Hinzu kommt, daß die Entscheidung dieser Frage in einem nachfolgenden zivilgerichtlichen Verfahren möglicherweise unerheblich ist, weil Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche aus den von der Beigeladenen dargelegten Erwägungen nicht gegeben sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224).
- BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Rn. 29 a) Maßgebend für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO und die Interessenlage, von der diese Regelung ausgeht, ist, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (…so insbes. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, NJW 1967, 1819 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 m.w.N. sowie Beschl. v. 20.06.1974 - IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 und Urt. v. 14.01.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426 = Buchholz a.a.O. Nr. 95; v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 u. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486).Daher sprechen Gründe der Prozeßökonomie, insbesondere im Hinblick auf die Bindungswirkung der vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellung für die Beteiligten, die auch für die Zivilgerichte verbindlich ist, in diesen Fällen im allgemeinen für das Bestehen eines schutzwürdigen Interesses an der begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts nach dessen Erledigung, (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 14.01.1980 - 7 C 92/79 - a.a.O. u. v. 29.04.1992 - 4 C 29/90 -, a.a.O.).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Rn. 29 a) Maßgebend für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO und die Interessenlage, von der diese Regelung ausgeht, ist, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (…so insbes. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, NJW 1967, 1819 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 m.w.N. sowie Beschl. v. 20.06.1974 - IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 …und Urt. v. 14.01.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426 = Buchholz a.a.O. Nr. 95; v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 u. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486).Ob ein berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht, läßt sich - wie die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses allgemein - nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles feststellen und ist danach zu beantworten, ob der darauf gerichtete Wunsch eines Klägers nach den in seinem Fall vorliegenden Gegebenheiten schutzwürdig ist (so insbes. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; ähnlich Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 - u. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein solcher Entschädigungs- oder Schadensersatzprozeß offensichtlich aussichtslos ist (vgl. dazu die soeben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.01.1980 u. 29.04.1992) oder wenn die erstrebte Feststellung, z. B. mangels Bindungswirkung, nicht dazu beiträgt, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern oder den Zivilprozeß zu erleichtern (…BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, a.a.O.) Ebenso ist ein mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche begründetes, schutzwürdiges Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (…BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486; v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 sowie Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 - u. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 150 u. 202).Ob ein berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht, läßt sich - wie die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses allgemein - nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles feststellen und ist danach zu beantworten, ob der darauf gerichtete Wunsch eines Klägers nach den in seinem Fall vorliegenden Gegebenheiten schutzwürdig ist (so insbes. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150;… ähnlich Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 - u. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Von der Rechtskraftwirkung wird auch ein auf einen zulässigen Hilfsantrag ergehendes (stattgebendes) Feststellungsurteil erfaßt; ob die Beiladung auch insoweit notwendig war, ist hierfür ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 B 156.89 -, NVwZ 1991, 62).Damit wird jedoch die Tragweite des § 121 VwGO verkannt (ebenso der auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ergangene Beschluß des BVerwG vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 -, a.a.O., das darin einen zur Aufhebung führenden Verstoß gegen das Verfahrensrecht gesehen hat).
- BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85
Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93
Dies bedeutet, daß bei einem stattgebenden Fortsetzungsfeststellungsurteil auch der für die getroffene Feststellung maßgebliche Grund an der Rechtskraftwirkung teilnimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120 = Buchholz 406.11, § 15 BBauG Nr. 4 m.w.N.).Denn in einem Rechtsstreit zwischen der Klägerin und ihr über eine Ersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung oder wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Eigentum wäre das hierfür zuständige Zivilgericht an die im angefochtenen Urteil enthaltene Feststellung gebunden, da rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte über die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts die Zivilgerichte in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten binden, auch soweit sie einer Fortsetzungsfeststellungsklage stattgeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1987 - 4 C 35.85 - a.a.O. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH, insbesondere auf BGHZ 72, 273 (275)).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 10 S 2687/88
Veränderungssperre - Sicherungszweck - Sicherungsbedürfnis - Beachtlichkeit im …
- BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88
Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 110/92
Erlaubnis zum Umbau einer Tankstelle: Genehmigungsinhaltsbestimmung - …
- BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74
Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …
- BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
- BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77
Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung
- BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82
Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren - …
- BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
Bauvorbescheid.
BVerwG 4 C 14.96 VGH 3 S 1/93.Mit Urteil vom 17. Oktober 1995 hat das Berufungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage auf die Berufung der beigeladenen Gemeinde in vollem Umfang abgewiesen (NVwZ 1997, 198 = BRS 57 Nr. 201).
- OVG Thüringen, 11.09.2019 - 1 KO 597/17
Gebäudegleiche Wirkungen eines ca. 30 m hohen Schleuderbetonmasts mit einem …
Rn. 23 Die Beigeladenen zu 1) und 2) werden durch das angefochtene Urteil materiell beschwert, was - anders als bei den Hauptbeteiligten - Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1995 - 3 S 1/93 - NVwZ 1997, 198 = BRS 57 Nr. 201 = juris, insb. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 10 A 3413/03
Gewerbegebiet: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben
Rn. 53 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 4 B 72.98 -, BRS 60 Nr. 100; OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 A 1683/99 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 S 1/93 -, BRS 57 Nr. 201.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05
Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening
Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 4 B 72.98 -, NVwZ 1999, 523; OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2006 - 10 A 3413/03 -, juris, und Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 A 2683/99 - VGH Bad.- Württ., Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 S 1/93 -, BRS 57 Nr. 201. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13
Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der …
Es könnte im Hinblick auf von ihm befürchtete Schadensersatzansprüche der Beklagten wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 BGB zu einer Beeinträchtigung seiner subjektiven Rechte führen (vgl. hierzu: VGH BW, Urt. v. 17.10.1995 - 3 S 1/93 - NVwZ 1997, 198 [199], m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 09.05.2025 - 4 LB 108/24
Adressat; Äquivalenzgrundsatz; Artenschutz; Ausnahme; notwendige Beiladung; …
Für den Fall, dass die Beiladung für die vom Kläger ursprünglich erhobene Anfechtungsklage notwendig gewesen sein sollte, gilt dies namentlich auch für die Frage, ob die Beiladung für die jetzt noch vom Kläger betriebene Fortsetzungsfeststellungsklage weiterhin notwendig bleibt (…ebenfalls offengelassen in: BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 29; VGH Baden-W ürttemberg, Urt. v. 17.10.1995 - 3 S 1/93 -, juris Rn. 19 a.E.). - VG Frankfurt/Oder, 01.12.2020 - 5 K 1690/17 Für die Interessenlage, von der diese Regelung ausgeht, ist maßgebend "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muss" (vgl. näher m.w.N. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 S 1/93 -, Rn. 29, juris).
Die Kläger müssen vielmehr damit rechnen, nach Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, noch ein weiteres Verfahren vor dem Zivilgericht führen zu müssen, um zum Ziel (Schadensersatz) zu kommen, während bei sofortiger Anrufung des zuständigen Zivilgerichts nach dem Eintritt der Erledigung der allgemeinen Leistungsklage das Durchlaufen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sich als entbehrlich darstellt (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 S 1/93 -, Rn. 32, juris).
- VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.424
Fortsetzungsfeststellungsklage; Schweinemastbetrieb im Außenbereich; zureichender …
Der Erlass bzw. das Wirksamwerden einer Veränderungssperre ist zwar keine Erledigung im eigentlichen Sinne des Wortes, aber nach ständiger Rechtsprechung einer solchen Erledigung gleichzustellen (BVerwG vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523; VGH BW vom 17.10.1995 NVwZ 1997, 198 ff.; BayVGH vom 10.3.2004 Az. 26 BV 02.1127). - VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 5 K 06.809
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von …
Der Erlass eines Zurückstellungsbescheides und der Eintritt einer Veränderungssperre sind zwar keine Erledigungen im eigentlichen Sinne des Wortes, sind aber nach ständiger Rechtsprechung einer solchen Erledigung gleichzustellen (BVerwG vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523; VGH BW vom 17.10.1995 NVwZ 1997, 198 ff.; BayVGH vom 10.3.2004 Az. 26 BV 02.1127). - VG Aachen, 30.11.2009 - 5 K 1777/08
Bauvorhaben: Errichtung eines Einzelhandelbetriebes
Rn. 186 vgl. (für Zurückstellung und Veränderungssperre) BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 4 B 72.98 -, BRS 60 Nr. 100; OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 A 1683/99 -, , und Urteil vom 17. Januar 2006 - 10 A 3413/03 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 S 1/93 -, BRS 57 Nr. 201. - VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.4991
Windenergieanlage; Verbescheidungsurteil; Artenschutz; erneute Beteiligung der …
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2004 - 10 K 2735/02
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides ; Wirksamkeit einer …
- VG Aachen, 06.03.2007 - 3 K 1674/05
Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung zur Errichtung von zwei …
- VG Freiburg, 01.04.2025 - 3 K 3727/23
Befreiung von der Mindestunterrichtsverpflichtung für Schulleiter
- VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.464
Fortsetzungsfeststellungsklage; Maschinenhalle im Außenbereich; zureichender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 7 A 2683/99
Voraussetzungen des Vorliegens eines baurechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen …
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