Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2024 - 3 S 103.24 |
Kurzfassungen/Presse (9)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"
- lawblog.de (Kurzinformation)
FDP jetzt offiziell Splitterpartei
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
FDP-Spitzenkandidaten in Sendung zur Brandenburg-Wahl?
- lto.de (Kurzinformation)
Teilnahme an RBB-TV-Sendung: FDP zu unbedeutend in Brandenburg
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landtagswahl Brandenburg - und die rbb-Fernsehsendung ohne den FDP-Spitzenkandidaten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Brandenburgs FDP zu unbedeutend für rbb-Sendung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" - FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 04.09.2024 - 11 L 733/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2024 - 3 S 103.24
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 1 S 164/25
Einladung des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) zur Wahlarena Baden-Württemberg …
Sie folgen aus dem im Wege der praktischen Konkordanz herbeizuführenden Ausgleich zwischen dem Schutz der Rundfunkfreiheit und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit (vgl. zuletzt OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 13.09.2024 - 3 S 103/24 - juris Rn. 3 m.w.N.).Dies wird der hohen Bedeutung des Rechts auf Chancengleichheit für den politischen Willensbildungsprozess nicht gerecht und trägt auch nicht dem Umstand Rechnung, dass dem Gebot der Chancengleichheit - nach den auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Maßstäben - grundsätzlich schon dann Rechnung getragen ist, wenn das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt insgesamt inhaltlich ausgewogen ist (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 05.06.2024 - 13 B 494/24 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 13.09.2024 - 3 S 103/24 - juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2024 - 3 S 109.24
Landtagswahl Brandenburg: rbb muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei mehr als …
Rn. 3 Für die Vorwahlberichterstattung ist anerkannt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Parteien in redaktionellen Sendungen nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris;… OVG Münster, Beschlüsse vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 23 ff., vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 - juris Rn. 8 ff. …und vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 - juris Rn. 6 f.; OVG Bremen…, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2024 - OVG 3 S 103/24 - juris). - VG Stuttgart, 12.02.2026 - 1 K 1315/26
Teilnahme der FDP der TV-Sendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg"; …
Stehen sich danach das Recht auf Chancengleichheit und die Rundfunkfreiheit gegenüber, sind beide im Wege der praktischen Konkordanz in Ausgleich zu bringen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13.09.2024 - 3 S 103/24 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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