Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 18.12.2012 - 3 S 108/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf Zahlung offener Rechnungsbeträge auf Grundlage von Mobilfunkverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Werl, 13.07.2012 - 4 C 483/11
- LG Arnsberg, 18.12.2012 - 3 S 108/12
Wird zitiert von ... (4)
- AG Saarbrücken, 02.04.2014 - 121 C 248/13
Mobilfunkvertrag: Arglistanfechtung eines von einem "Partnershop" vermittelten …
Rn. 11 Entgegen der Rechtsprechung unter anderem des LG Arnsberg, Urteil vom 18.12.2012, I-3 S 108/12, vorgelegt durch die Klägerin Bl. 42 d.A.) dürfte es der überwiegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen, Personen, die im Lager einer Person stehen und die in diesem Rahmen auf Provisionsbasis Beratungsleistungen für eine Seite erbringen, als mögliche Täuschende auf dieser Seite zu erfassen. - LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19
Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung
Kosten für Ausbau, Wartung und Unterhaltung des Mobilfunknetzes oder für den Kundendienst seien hingegen mangels Zuordnung zu einem individuellen Vertrag nicht abzugsfähig (so etwa: LG Hamburg, Urteil vom 21.05.2015 - 413 HKO 47/14; AG Recklinghausen, Urteil vom 06.08.2014 - 51 C 159/14; LG Arnsberg, Urteil vom 18.12.2012 - 3 S 108/12, alle zit. nach juris). - LG Hagen, 28.06.2019 - 7 S 8/19
Mobilfunkvertrag - Schadenersatzanspruch nach außerordentlicher Kündigung
Rn. 126 Wiederum andere Gerichte gehen davon aus, dass für ersparte Aufwendungen außerhalb etwa des monatlichen Rechnungsversandes keine Anhaltspunkte bestünden (LG Arnsberg Urt. v. 18.12.2012 - 3 S 108/12, BeckRS 2012, 213505 Rn. 82) oder - wie die Klägerin auch hier vorträgt - der Kunde von vorneherein wisse, dass er eine Grundgebühr zu zahlen habe und nicht auf dem V-X-Weg einer Kündigung Rabatte über etwa 50 % der Grundgebühr erlangen können dürfe (AG. - AG Saarbrücken, 02.04.2014 - 121 C 24/13 Entgegen der Rechtsprechung unter anderem des LG Arnsberg, Urteil vom 18.12.2012, I-3 S 108/12, vorgelegt durch die Klägerin Bl. 42 d.A.) dürfte es der überwiegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen, Personen, die im Lager einer Person stehen und die in diesem Rahmen auf Provisionsbasis Beratungsleistungen für eine Seite erbringen, als mögliche Täuschende auf dieser Seite zu erfassen.
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