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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4460
VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91 (https://dejure.org/1994,4460)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.1994 - 3 S 1098/91 (https://dejure.org/1994,4460)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 3 S 1098/91 (https://dejure.org/1994,4460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Gebührenfestsetzung und Auslagenfestsetzung in einem Bauvorbescheid; zum Begriff der "Baukosten" als Gebührenmaßstab mit Verweis auf eine Industrienorm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 612
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 14 S 368/85

    Begriff der Baukosten als Gebührenmaßstab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Der als Gebührenmaßstab verwendete Begriff der "Baukosten" im Gebührenverzeichnis 1985/88 zum LGebG (GebG BW) ist auch ohne den - rechtlich problematischen - Verweis auf die "DIN 276 Teil 2 Abschnitte 3.1 und 3.2" hinreichend bestimmt (Weiterführung des Urteils vom 30.4.1986 - 14 S 368/85 -).

    Aus den sonstigen Vorgaben des Gebührenverzeichnisses und dessen Zielrichtung lassen sich noch ausreichende objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung des Begriffs der Baukosten durch Behörden und Gerichte ausschließen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986 - 14 S 368/85 -, KStZ 1987, 15):.

    Aus der Wahl dieser Bezugspunkte und der Anknüpfung an die "erforderlichen" Kosten wird ferner deutlich, daß es nicht auf die tatsächlich entstandenen individuellen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierten Ansatz des Abgabenrechts - auf die sich nach den ortsüblichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten vergleichbarer Vorhaben ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986, a.a.O.).

    Denn ohne die Schätzung, einer besonderen Art der Tatsachenfeststellung, und ohne den ihr eigenen Schätzungsspielraum ist gerade im Abgabenrecht nicht auszukommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Dieser normergänzende Verweis auf die selbst nicht normative private DIN-Norm (zur Zulässigkeit vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 1.2.1989 - 9 A 1253/88 -) ist möglicherweise schon zu unbestimmt formuliert (zum Erfordernis der hinreichend bestimmten Bezeichnung normergänzender Regelwerke, vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350; BVerwG, Urteil vom 29.8.1961, NJW 1962, 506; Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 3 S 666/92 -).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Denn es fehlt - im Gegensatz zu dem heute geltenden Gebührenverzeichnis vom 28.6.1993 (GBl. S. 381, 397) - die Angabe einer bestimmten Fassung (Ausgabe) der DIN 276. Dadurch kann beim Normadressaten nicht nur Unklarheit über den Norminhalt (Ausgabe April 1981 oder andere Ausgabe), sondern auch darüber entstehen, ob es sich um eine sog. dynamische Verweisung (Verweisung auf den jeweiligen Inhalt der DIN 276, zur verfassungsrechtlichen Problematik, vgl. BVerfGE 47, 285, 312 f.; Hömig, DVBl. 1979, 307, 310) oder um eine statische Verweisung handeln soll.
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61

    Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Dieser normergänzende Verweis auf die selbst nicht normative private DIN-Norm (zur Zulässigkeit vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 1.2.1989 - 9 A 1253/88 -) ist möglicherweise schon zu unbestimmt formuliert (zum Erfordernis der hinreichend bestimmten Bezeichnung normergänzender Regelwerke, vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350; BVerwG, Urteil vom 29.8.1961, NJW 1962, 506; Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 3 S 666/92 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88

    Brutto-Rauminhalt; DIN-Normen; Formgerechte Verkündung der Rechtsnorm; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Dieser normergänzende Verweis auf die selbst nicht normative private DIN-Norm (zur Zulässigkeit vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 1.2.1989 - 9 A 1253/88 -) ist möglicherweise schon zu unbestimmt formuliert (zum Erfordernis der hinreichend bestimmten Bezeichnung normergänzender Regelwerke, vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350; BVerwG, Urteil vom 29.8.1961, NJW 1962, 506; Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 3 S 666/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 666/92

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit (keine wirksame …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91
    Dieser normergänzende Verweis auf die selbst nicht normative private DIN-Norm (zur Zulässigkeit vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 1.2.1989 - 9 A 1253/88 -) ist möglicherweise schon zu unbestimmt formuliert (zum Erfordernis der hinreichend bestimmten Bezeichnung normergänzender Regelwerke, vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350; BVerwG, Urteil vom 29.8.1961, NJW 1962, 506; Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 3 S 666/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 5 S 855/96

    Baugenehmigungsgebühr für Nachtragsbaugenehmigung bzw Änderungsbaugenehmigung

    Maßgeblich ist die bei Vornahme der Amtshandlung geltende Fassung dieser Bestimmungen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.1993 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029; Urt. v. 28.01.1994 - 3 S 1098/91 -, NVwZ-RR 1994, 612), hier also das Gebührenverzeichnis vom 16.12.1985 (GBl. S. 429) mit den jeweiligen Änderungen, zuletzt v. 25.06.1990 (GBl. S. 194).

    Dies gilt auch dann, wenn man den Verweis auf DIN 276 Teil 2 Abschnitt 3.1 und 3.2 ohne die - zum hier maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht erfolgte - Angabe einer bestimmten Fassung für problematisch hält (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.1994 - 8 S 1134/94 -, NVwZ-RR 1995, 605; Urt.v. 28.01.1994 - 3 S 1098/91 -, NVwZ-RR 1994, 612).

    Denn ohne die Schätzung als eine besondere Art der Tatsachenfeststellung und ohne den ihr eigenen Schätzungsspielraum ist gerade im Abgabenrecht nicht auszukommen (vgl. die genannten Urteile d. VGH Bad.-Württ. v. 20.12.1994 - 8 S 1134/94 - u.v. 28.01.994 - 3 S 1098/91 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Rn. 19 Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung sind die für Amtshandlungen staatlicher Behörden geltenden Vorschriften des Landesgebührengesetzes - LGebG -, der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen staatlicher Behörden - GebVO - und des der Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses - GebVerz - maßgeblich ist die bei Vornahme der Amtshandlung geltende Fassung dieser Bestimmungen (vgl. VGH Bad.- Württ., Urteil vom 14.10.1988 - 14 S 1471/87 - VGH Bad.-Württ., Urteil Vom 28.1.1994 - 3 S 1098/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63;… Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 3 S 815/00

    Gebührenfreiheit für kirchliche Stiftung - Fortgeltung altrechtlicher …

    Anhaltspunkte für das übliche Maß erheblich übersteigende Auslagen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LGebG; § 7 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung der Beklagten; vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 28.1.1994 - 3 S 1098/91 -, NVwZ-RR 1994, 612-614 = VGHBW-Ls 1994, Beilage 5, B 4) sind nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94

    Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes …

    Dies gilt auch dann, wenn man den Verweis auf DIN 276 Teil 2 Abschnitte 3.1 und 3.2 ohne die - zum hier maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht erfolgte - Angabe einer bestimmten Fassung für problematisch hält (vgl. hierzu das Urteil des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 28.1.1994 - 3 S 1098/91-).
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 1579/09

    Gebührenanspruch für die bauaufsichtliche Prüfung im Rahmen eines …

    Da die bauaufsichtliche Stellungnahme als Ergebnis der Prüfung am 21.10.2008 erfolgt sei und es bei Fehlen einer Übergangsbestimmung auf die bei der Vornahme der Amtshandlung geltende Fassung der rechtlichen Gebührenbestimmungen ankomme, (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1994, 612; VGH Mannheim, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -) sei zu Gunsten des Klägers die "neuere" Fassung des Gebührenverzeichnisses der Gebührenberechnung zugrunde zu legen.
  • VG Sigmaringen, 23.03.2005 - 8 K 462/04

    Raumordnungsverfahren im Hinblick auf eine Golfplatzanlage; freier …

    Rn. 25 Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung sind die für Amtshandlungen staatlicher Behörden geltenden Vorschriften des Landesgebührengesetzes - LGebG -, der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen staatlicher Behörden - GebVO - und des der Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses - GebVerz - maßgeblich ist die bei Vornahme der Amtshandlung geltende Fassung dieser Bestimmungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.10.1988 - 14 S 1471/87 - Urteil vom 28.01.1994 - 3 S 1098/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63;… Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).
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