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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2019 - 3 S 11.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35521
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2019 - 3 S 11.19 (https://dejure.org/2019,35521)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2019 - 3 S 11.19 (https://dejure.org/2019,35521)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2019 - 3 S 11.19 (https://dejure.org/2019,35521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 Abs 2 AufenthG, § 11 Abs 2 BeschV, § 18 Abs 4 S 1 AufenthG, § 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 18 Abs 4 S 1 AufenthG 2004
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 Abs 2 AufenthG, § 11 Abs 2 BeschV, § 18 Abs 4 S 1 AufenthG
    Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung; Verlängerung; Spezialitätenkoch; Spezialitätenrestaurant; Begriff; Grillbuffet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1996 - 18 B 1315/95

    Stehimbiß; Spezialitätenrestaurant

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2019 - 3 S 11.19
    Erforderlich ist danach - wie die Verordnungsbegründung zu § 26 BeschV a.F. formuliert (BR-Drs. 727/04 S. 39), den die Regelung des § 11 BeschV übernimmt (vgl. BR-Drs. 182/13 S. 32) - eine Prägung des Betriebskonzepts durch eine "echte nationale Küche", d.h. ein Angebot ausländischer, nach Rezepten des jeweiligen Landes zubereiteter Speisen und Getränke (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. September 1996 - 18 B 1315/95 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 11 M 2046/97 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 11 M 2046/97

    Aufenthaltserlaubnis; Unselbständige Tätigkeit; Spezialitätenkoch; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2019 - 3 S 11.19
    Erforderlich ist danach - wie die Verordnungsbegründung zu § 26 BeschV a.F. formuliert (BR-Drs. 727/04 S. 39), den die Regelung des § 11 BeschV übernimmt (vgl. BR-Drs. 182/13 S. 32) - eine Prägung des Betriebskonzepts durch eine "echte nationale Küche", d.h. ein Angebot ausländischer, nach Rezepten des jeweiligen Landes zubereiteter Speisen und Getränke (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 20. September 1996 - 18 B 1315/95 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 11 M 2046/97 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 22.12.2022 - 14 K 139.19

    Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant

    Die durch die Verordnungsregelung vorgegebene Intention einer Originalität der angebotenen Gerichte wird nicht zuletzt durch die Begrenzung der Beschäftigungsmöglichkeit und des Aufenthalts auf höchstens vier Jahre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BeschV) und die Vorgabe einer Mindestabwesenheit von drei Jahren vor einer erneuten Zustimmung (§ 11 Abs. 3 BeschV) verdeutlicht, die dazu dienen sollen, dass sich die betreffenden Personen wieder im Heimatland mit zwischenzeitlich geänderten Speisezubereitungen vertraut machen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - OVG 3 S 11.19 - juris, Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 22. April 2022 - OVG 3 N 307.19 - amtl. EA S. 3).
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 11 B 73/23

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis trotz vorheriger …

    Dass der Antragsteller zwischenzeitlich mehrjährig in sein Herkunftsland zurückgereist wäre, um sich dort mit den ggf. zwischenzeitlich veränderten Speisezubereitungen vertraut zu machen, und ihm deswegen erneut eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung der Tätigkeit eines Spezialitätenkochs erteilt werden könnte (vgl. § 11 Abs. 3 BeschV; OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2019 - OVG 3 S 11.19 -, juris Rn. 3 m.w.N.), ist nicht ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 13 LA 340/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung; …

    Sie ermöglicht es, einen spezifischen Personalbedarf zu befriedigen, der auf dem hiesigen Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht gedeckt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2019 - OVG 3 S 11.19 -, juris Rn. 3, m.w.N.).

    Nur solchen Köchen, die aufgrund ihrer Herkunft und Ausbildung über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um diese landestypischen Speisen ("Spezialitäten") authentisch zuzubereiten, soll durch § 11 Abs. 2 BeschV privilegiert der Zugang zum Arbeitsmarkt und damit der Aufenthalt im Bundesgebiet eröffnet werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2019, a.a.O., Rn. 3).

  • VG Berlin, 18.07.2023 - 12 K 162.23
    Deren Ziel ist es, die auf eine bestimmte ausländische Küche spezialisierten Restaurants durch die Zulassung von Fachkräften in die Lage zu versetzen, ihre Produkte landestypisch und unverfälscht anbieten zu können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - OVG 3 S 11.19 - juris Rn. 3).

    Erforderlich ist danach aber, dass das Restaurant geprägt ist durch eine "echte nationale Küche", was wiederum voraussetzt, dass der weit überwiegende Teil des Speisenangebots im Restaurant aus landestypischen Gerichten besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2019, a.a.O., Rn. 4…, vom 18. Februar 2019 - OVG 3 S 8.19 - juris Rn. 5).

  • VG Berlin, 19.04.2024 - 24 K 143.22

    Erteilung eines Visums zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch

    Die durch die Verordnungsregelung vorgegebene Intention einer Originalität der angebotenen Gerichte wird nicht zuletzt durch die Begrenzung der Beschäftigungsmöglichkeit und des Aufenthalts auf höchstens vier Jahre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BeschV) und die Vorgabe einer Mindestabwesenheit von drei Jahren vor einer erneuten Zustimmung (§ 11 Abs. 3 BeschV) verdeutlicht, die dazu dienen sollen, dass sich die betreffenden Personen wieder im Heimatland mit zwischenzeitlich geänderten Speisezubereitungen vertraut machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - OVG 3 S 11.19 - juris, Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 22. April 2022 - OVG 3 N 307.19 - amtl. EA S. 3; VG Berlin…, Urteil vom 22. Dezember 2022, a.a.O., Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - 3 N 142.20

    Unzulässige Feststellungsklage mit dem Begehren, dass es sich bei einem …

    Nach alledem kann die Klägerin hier nicht klären lassen, ob ihr Betrieb überwiegend durch landestypische Küche geprägt ist, oder ob dieser Prägung ein Buffet mit allgemeiner asiatischer Ausrichtung entgegensteht (vgl. dazu Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung - 19c.11.3, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - OVG 3 S 11.19 - juris).
  • VG Berlin, 23.03.2026 - 35 K 488.24
    Die durch die Verordnungsregelung vorgegebene Intention einer Originalität der angebotenen Gerichte wird nicht zuletzt durch die Begrenzung der Beschäftigungsmöglichkeit und des Aufenthalts auf höchstens vier Jahre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BeschV) und die Vorgabe einer Mindestabwesenheit von drei Jahren vor einer erneuten Zustimmung (§ 11 Abs. 3 BeschV) verdeutlicht, die dazu dienen sollen, dass sich die betreffenden Personen wieder im Heimatland mit zwischenzeitlich geänderten Speisezubereitungen vertraut machen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - OVG 3 S 11.19 - juris, Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 22. April 2022 - OVG 3 N 307.19 - amtl. EA, S. 3; VG Berlin…, Urteil vom 22. Dezember 2022 - VG 14 K 139.19 V - juris, Rn. 23).
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