Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 29 BauGB, § 6 Abs 1 BauNVO
Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Schneiderei in eine Wettannahmestelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Schneiderei in eine Wettannahmestelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der Bauherr allein definiert sein Bauvorhaben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nur der Bauherr definiert sein Vorhaben! (IBR 2017, 650)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bloße Wettvermittungsstellen sind keine Vergnügungsstätten! (IBR 2017, 1060)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.11.2016 - 1 K 634/15
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9
Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Rn. 27 aa) Unter Wettvermittlungsstellen sind Räumlichkeiten zu verstehen, in denen zwischen dem Kunden (Spieler), dem Wettvermittler und dem - meist im europäischen Ausland ansässigen - Wettunternehmen Transaktionen abgeschlossen werden, wobei es sich um Sportwetten bzw. um Wetten auf diverse sonstige Ereignisse handelt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 -NVwZ-RR 2015, 774).Wettvermittlungsstellen fallen danach nur dann unter den Begriff der Vergnügungsstätte, wenn ihre Ausrichtung nicht lediglich darin besteht, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, sondern die Kunden dazu animiert werden sollen, sich in den Räumen aufzuhalten und bspw. die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.2015 - 3 S 879/15 - unveröff.; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015, a.a.O; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635).
Eine reine Wettannahmestelle kann dagegen - ebenso wie etwa eine herkömmliche Totto-/Lotto-Annahmestelle - nicht als ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb und damit nicht als Vergnügungsstätte qualifiziert werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.2015 - 3 S 879/15 -unveröff.;BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015, a.a.O).
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00
Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Dagegen darf die beabsichtigte Nutzungsänderung nicht zum Anlass genommen werden, schon bislang fehlende Stellplätze nachzufordern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001 - 8 S 2257/00 - VBlBW 2001, 373;… Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 - NVwZ 2000, 1068 zu der früheren Fassung dieser Verwaltungsvorschrift).Rn. 38 Bei der Berechnung des bisherigen und des künftigen Bedarfs kann nach ständiger Rechtsprechung auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28.5.2015 zurückgegriffen werden (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001, a.a.O.;… Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Dagegen darf die beabsichtigte Nutzungsänderung nicht zum Anlass genommen werden, schon bislang fehlende Stellplätze nachzufordern (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001 - 8 S 2257/00 - VBlBW 2001, 373; Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 - NVwZ 2000, 1068 zu der früheren Fassung dieser Verwaltungsvorschrift).Rn. 38 Bei der Berechnung des bisherigen und des künftigen Bedarfs kann nach ständiger Rechtsprechung auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28.5.2015 zurückgegriffen werden (…vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001, a.a.O.; Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Ein vom Bauherrn angegebener Nutzungszweck, der nach dem Zuschnitt der baulichen Anlage und den sonstigen Gegebenheiten objektiv nicht verwirklicht werden kann, darf der Zulässigkeitsprüfung nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr ist in diesen Fällen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen, wie er sich objektiv aus den Bauvorlagen ergibt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.8.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Wettvermittlungsstellen fallen danach nur dann unter den Begriff der Vergnügungsstätte, wenn ihre Ausrichtung nicht lediglich darin besteht, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, sondern die Kunden dazu animiert werden sollen, sich in den Räumen aufzuhalten und bspw. die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.2015 - 3 S 879/15 - unveröff.;… BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015, a.a.O; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06
Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Eine Vergnügungsstätte ist ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb, der in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung gewidmet ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 - ZfBR 2007, 360; HessVGH, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 ZU 2566/07 - NVwZ-RR 2009, 143; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07.OVG - LKRZ 2007, 202;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 6 BauNVO Rn. 42). - BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Rn. 28 bb) Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag "das Vorhaben" und damit den Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung einzelner Baumaßnahmen objektiv gesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris; Beschl. v. 21.8.1991 - 4 B 20.91 - DVBl. 1992, 40; Urt. v. 4.7.1980 - 4 C 99.77 - NJW 1981, 776). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10
Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit gar nicht beabsichtigt ist, sondern lediglich vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - BauR 2012, 58;… Urt. v. 25.3.2009 - 7 A 975/08 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07
Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Eine Vergnügungsstätte ist ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb, der in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung gewidmet ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 - ZfBR 2007, 360; HessVGH, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 ZU 2566/07 - NVwZ-RR 2009, 143; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07.OVG - LKRZ 2007, 202;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 6 BauNVO Rn. 42). - VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07
Wettbüro im Kerngebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17
Eine Vergnügungsstätte ist ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb, der in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung gewidmet ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 - ZfBR 2007, 360; HessVGH, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 ZU 2566/07 - NVwZ-RR 2009, 143; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07.OVG - LKRZ 2007, 202;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 6 BauNVO Rn. 42). - BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91
Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens
- BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12
Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 5 S 79/89
Offensichtlich unrichtige Angaben über den Nutzungszweck des Bauvorhabens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 2 A 325/15
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Bauantrages aufgrund unvollständiger …
- BVerwG, 22.11.1999 - 4 B 91.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 A 975/08
Vorliegen eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 3 S 778/18
Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Wettannahmestelle
Rn. 30 Vergnügungsstätten sind auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichtete besondere Gewerbebetriebe, die in unterschiedlicher Form unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung gewidmet sind (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris; Beschl. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 - ZfBR 2007, 360; HessVGH, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 ZU 2566/07 - NVwZ-RR 2009, 143; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07.OVG - LKRZ 2007, 202;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 6 BauNVO Rn. 42;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl., § 4a Rn. 22).Unter Wettvermittlungsstellen im Allgemeinen sind Räumlichkeiten zu verstehen, in denen zwischen dem Kunden (Spieler), dem Wettvermittler und dem - meist im europäischen Ausland ansässigen - Wettunternehmen Transaktionen abgeschlossen werden, wobei es sich um Sportwetten bzw. um Wetten auf diverse sonstige Ereignisse handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774).
Einrichtungen dieser Art erfüllen nur dann die Begriffsmerkmale einer Vergnügungsstätte, wenn ihre Ausrichtung nicht lediglich darin besteht, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, sondern die Kunden dazu animiert werden sollen, sich in der Zeit bis zum Eintritt des Wettergebnisses in den Räumen aufzuhalten und dort allein oder gemeinsam mit Gleichgesinnten dem Wettereignis "entgegenzufiebern" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris;… BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015, a.a.O; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635).
Eine reine Wettannahmestelle kann dagegen - ebenso wie etwa eine herkömmliche Totto-/Lotto-Annahmestelle - nicht als ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb und damit nicht als Vergnügungsstätte qualifiziert werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017, a.a.O.;… BayVGH, Beschl. v. 21.5.2015, a.a.O).
Das gilt unabhängig von der Größe der Einrichtung und ist auch nicht davon abhängig, ob die Einrichtung selbständig betrieben wird oder nur einen Annex zu einer anderen gewerblichen Nutzung darstellt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017, a.a.O.).
Ein vom Bauherrn angegebener Nutzungszweck, der nach dem Zuschnitt der baulichen Anlage und den sonstigen Gegebenheiten objektiv nicht verwirklicht werden kann, darf der Zulässigkeitsprüfung nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr ist in diesen Fällen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen, wie er sich objektiv aus den Bauvorlagen ergibt (…BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris; Beschl. v. 10.8.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259).
Die vom Regierungspräsidium genannte Möglichkeit, die Ausstattung der Räume ohne größeren Aufwand zu verändern, ist dafür ebenfalls nicht ausreichend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 5 S 520/20
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle - Abgrenzung zum …
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine bloße Wettannahmestelle oder um ein als Vergnügungsstätte einzuordnendes Wettbüro handelt (dazu sogleich, II.), denn der Begriff der nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1968 umfasst sowohl bloße Wettannahmestellen, wenn - wie hier - Anhaltspunkte dafür fehlen, dass sie das Wohnen wesentlich stören (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 33 zu § 6 BauNVO 1990), als auch Vergnügungsstätten (die erst seit der BauNVO 1990 eine eigenständige Regelung erfuhren), soweit sie - wie hier - nicht kerngebietstypisch sind (…vgl. Bielenberg in Ernst/Zinkahn, Baugesetzbuch, § 6 BauNVO Rn. 43 Stand 4/2005;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand 10/2021, § 6 BauNVO Rn. 35, 48).Wettbüros unterscheiden sich von Wettannahmestellen dadurch, dass sie nicht nur darauf ausgerichtet sind, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, sondern auch darauf, die Kunden zu animieren, in den Räumen zu verweilen und beispielsweise die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27 m. w. N.; BayVGH…, Beschluss vom 18.2.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 8 : "Verweilcharakter").
Auch die Größe der Einrichtung ist in diesem Kontext nicht entscheidend (vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27 ), und zwar auch dann nicht, wenn sie einen Aufenthalt mehrerer Kunden auf einmal ermöglicht, denn in der durch die Größe der Räumlichkeit gegebenen Möglichkeit, dass sich mehrere Personen gleichzeitig an einem Ort aufhalten und dort unter Umständen auch miteinander ins Gespräch kommen können, liegt in der Regel noch kein Anreiz zu einem (vergnüglichen) Verweilen an diesem Ort.
Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit nicht beabsichtigt ist, sondern nur vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 28 m. w. N. und Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 10 ).
Denn obwohl es großen Aufwand erfordert zu überwachen, ob sich ein Bauherr an die Baugenehmigung und die deren Inhalt festlegende Baubeschreibung hält, ist es Sache der Baurechtsbehörde, die Einhaltung der Baugenehmigung zu kontrollieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 28, 30).
- VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 5986/18
Wettvermittlungsstelle ohne Sitzmöglichkeit und ohne Verkauf von Speisen und …
Rn. 21 2. Unter Wettvermittlungsstellen im Allgemeinen sind Räumlichkeiten zu verstehen, in denen zwischen dem Kunden (Spieler), dem Wettvermittler und dem - meist im europäischen Ausland ansässigen - Wettunternehmen Transaktionen abgeschlossen werden, wobei es sich um Sportwetten bzw. um Wetten auf diverse sonstige Ereignisse handelt ( VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris;… Urt. v. 18.09.2018 - 3 S 778/18 -, VBlBW 2019, 59 ).Maßgeblich für die Unterscheidung sei die Frage, ob die jeweilige Wettannahmestelle auch der kommerziellen Unterhaltung im Sinne einer Vergnügungsstätte diene (vgl. ( VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris;… Urt. v. 18.09.2018 - 3 S 778/18 -, VBlBW 2019, 59 ; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.07.2018 - 15 ZB 17.1094 -, NVwZ-RR 2019, 173; Beschl v. 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146 -, juris; Beschl. v. 21.05.2015 - 15 CS 15.9 -, NVwZ-RR 2015, 774).
Dies gelte unabhängig von der Größe der Einrichtung und sei auch nicht davon abhängig, ob die Einrichtung selbständig betrieben werde oder nur einen Annex zu einer anderen gewerblichen Nutzung darstelle ( VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris; Urt. v. 18.09.2018 - 3 S 778/18 -, VBlBW 2019, 59 ).
Rn. 36 Der Streitwert wird in Abänderung des vorläufigen Streitwertbeschlusses vom 13.07.2018 gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 15.000,00 EUR festgesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris;… Urt. v. 18.09.2018 - 3 S 778/18 -, VBlBW 2019, 59 ).
- VGH Bayern, 17.06.2026 - 9 B 25.956
Abgrenzung Wettannahmestelle (Laden) und Wettbüro (Vergnügungsstätte)., …
Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit gar nicht beabsichtigt ist, sondern lediglich vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (vgl. VGH BW, U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 28 m.w.N.).Der "Verweilcharakter" muss demnach nicht notwendig aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre folgen, die dem Kunden neben dem Abschluss seiner Wette angeboten werden soll, sondern folgt speziell bei der Vermittlung von Live-Wetten über Terminals und Monitore schon schlicht aus der Möglichkeit, sich während des Laufs der Sportveranstaltungen in den Räumen des Wettbüros aufzuhalten, um die über Wandmonitore ausgestrahlten aktuellen Quoten und Ergebnisse der Wettkämpfe live zu verfolgen und noch während der laufenden Sportveranstaltungen in schneller Abfolge auf bestimmte Ereignisse zu wetten (…zusammenfassend BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - NVwZ-RR 2018, 837 = juris Rn. 15;… vgl. auch jeweils m.w.N.: BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2377 - juris Rn. 13 ff., 20;… B.v. 7.5.2015 - 15 ZB 14.2673 - juris Rn. 6;… B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 = juris Rn. 14 f.;… B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 23 f.;… B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - juris Rn. 7, 14;… B.v. 25.8.2016 - 9 ZB 13.1993 - juris Rn. 5;… OVG NRW, B.v. 9.1.2018 - 7 A 2068/16 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.4.2018 - 7 A 85/17 - juris Rn. 4;… U.v. 9.8.2018 - 7 A 2554/16 - BauR 2019, 217 = juris Rn. 23 ff.; VGH BW, U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27;… U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - ZfBR 2018.788 = juris Rn. 30, 36 ff., 50;… OVG Berlin-Bbg., U.v. 6.10.2015 - OVG 10 B 1.14 - juris Rn. 42).
Es ist anerkannt, dass eines der wesentlichen Kriterien, wenn nicht gar das wesentliche Kriterium, für die Abgrenzung zwischen einer Wettannahmestelle als Ladenlokal einerseits und einem Wettbüro als Vergnügungsstätte andererseits der "Verweilcharakter" der Räumlichkeiten ist (vgl. bereits VGH BW, Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092
Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte
Eine Vergnügungsstätte ist ein auf kommerzielle Unterhaltung ausgerichteter besonderer Gewerbebetrieb, der in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung gewidmet ist (VGH BW, U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27 m.w.N.).Während bloße Wettannahmestellen für Sportwetten mit den Annahmestellen für Lotto und Toto gleichgestellt werden, sind Wettbüros als Vergnügungsstätten zu behandeln, wenn sie auch der kommerziellen Unterhaltung im o.g. Sinn dienen (…vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2377 - juris Rn. 15;… B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 = juris Rn. 14;… B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 7;… B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 23;… B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - juris Rn. 7;… B.v. 25.8.2016 - 9 ZB 13.1993 - juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 6.10.2015 - OVG 10 B 1.14 - juris Rn. 42).
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 15 ZB 18.690
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung in …
Der "Verweilcharakter" muss demnach nicht notwendig aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre folgen, die dem Kunden neben dem Abschluss seiner Wette angeboten werden soll, sondern folgt speziell bei der Vermittlung von Live-Wetten über Terminals und Monitore schon schlicht aus der Möglichkeit, sich während des Laufs der Sportveranstaltungen in den Räumen des Wettbüros aufzuhalten, um die über Wandmonitore ausgestrahlten aktuellen Quoten und Ergebnisse der Wettkämpfe live zu verfolgen und noch während der laufenden Sportveranstaltungen in schneller Abfolge auf bestimmte Ereignisse zu wetten (…zusammenfassend BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - NVwZ-RR 2018, 837 = juris Rn. 15;… vgl. auch jeweils m.w.N.: BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2377 - juris Rn. 13 ff., 20;… B.v. 7.5.2015 - 15 ZB 14.2673 - juris Rn. 6;… B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 = juris Rn. 14 f.;… B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 23 f.;… B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - juris Rn. 7, 14;… B.v. 25.8.2016 - 9 ZB 13.1993 - juris Rn. 5;… OVG NRW, B.v. 9.1.2018 - 7 A 2068/16 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.4.2018 - 7 A 85/17 - juris Rn. 4;… U.v. 9.8.2018 - 7 A 2554/16 - BauR 2019, 217 = juris Rn. 23 ff.; VGH BW, U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27;… U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - ZfBR 2018.788 = juris Rn. 30, 36 ff., 50;… OVG Berlin-Bbg., U.v. 6.10.2015 - OVG 10 B 1.14 - juris Rn. 42). - VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20
Wiederholtes Stellen von Bauanträgen
Darüber hinaus handelt es sich bei einer Theke, anders als bei einem Abstellraum oder einem Badezimmer, nicht um eine mit Wänden und Tür versehene abgetrennte Räumlichkeit, sondern um einen Einrichtungsgegenstand, vergleichbar Tischen und Stühlen (vgl. zur Definition einer Theke https://www.duden.de/rechtschreibung/Theke, zuletzt abgerufen am 07.04.2021; so wohl auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 22 ). - VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 7326/17
Ersatzbau eines Geschäftshauses; Nachtragsbaugenehmigung ohne Nachweis …
Abzustellen ist dann auf den infolge der Änderung zusätzlich entstehenden Bedarf, zu dessen Feststellung der bisherige Bedarf sowie der Bedarf, der nach der zur Genehmigung gestellten Änderung zu erwarten ist, zu ermitteln sind (zur Berechnung nach der VwV-Stellplätze [Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Bad.-Württ. über die Herstellung notwendiger Stellplätze vom 16.04.1996, GABl. 1996 S. 289] vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris Rn. 38 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 2257/00 -, juris Rn. 26).Dagegen darf die beabsichtigte Nutzungsänderung nicht zum Anlass genommen werden, schon bislang fehlende Stellplätze nachzufordern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
- VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17
STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE; …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt beruft sich in diesem Beschluss im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 23. August 2017 - 3 S 1102/17 -, juris Rdnr. 27 m.w.N.) und führt daher aus, dass unter dem Oberbegriff der Wettvermittlungsstellen zwischen dem Wettbüro als Vergnügungsstätte und der bloßen Wettannahmestelle als "normalem" Gewerbebetrieb zu differenzieren sei. - VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18
Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie- …
Die Spielothek und wohl auch das Wettbüro (hierzu differenzierend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.08.2017 - 3 S 1102/17 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 20.01.2020 - 10 A 1780/17 -, juris, m.w.N. und mit Anm. Kremer, jurisPR-ÖffBauR 6/2020 Anm. 2) wären als Vergnügungsstätten in einem Mischgebiet nicht ohne Weiteres, sondern allenfalls in Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 8 bzw. ausnahmsweise nach § 6 Abs. 3 BauNVO zulässig. - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2025 - 3 S 1632/23
Bestimmtheit des Bauantrags und nachträgliche Ergänzungen
- VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1094
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
- VGH Bayern, 27.03.2026 - 9 ZB 24.2013
Wettvermittlungsstelle, Ausschluss von Live-Wetten, Räumlich funktionale Einheit …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2020 - 1 ME 22/20
Annahmestelle; Begründung des Vollzugsinteresses; Ermessen; Geldspielautomat; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17
Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung; …
- VG Karlsruhe, 17.05.2018 - 9 K 1095/16
Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für eine Tanzschule; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2023 - 8 S 1148/23
Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Wettvermittlungsstelle; …
- VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23
Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
Erteilung von drei Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung einer im Erdgeschoss …
- VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18
Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet
- VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan
- VG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 8 K 757/16
Trading down Effekt durch Wettbüros
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